Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Beschreibung
Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Hinweise für Hannover: Anmeldung einer Wohnung: Zuzug nach Hannover
Sie sind aus einer anderen Gemeinde/Stadt oder dem Ausland nach Hannover gezogen und möchten sich anmelden?
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.
Ansprechpartner
32.11.1 - Bürgeramt Bemerode
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 14:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr ** 14:00 - 18:00 Uhr ** Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr **Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich. Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.
Kontakt
Fax: +49 511 168-33301
Telefon Festnetz: +49 511 168-32000
32.11.2 - Bürgeramt Döhren
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 511 168-32000
Fax: +49 511 168-49147
32.11.3 - Bürgeramt Herrenhausen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Aufgrund einer Personalveranstaltung hat das Bürgeramt Herrenhausen am Dienstag, den 01.10.2024, geschlossen. Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 14:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr ** 14:00 - 18:00 Uhr ** Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr **Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich. Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.
Kontakt
Fax: +49 511 168-47599
Telefon Festnetz: +49 511 168-32000
32.11.4 - Bürgeramt Linden
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Aufgrund einer Personalveranstaltung hat das Bürgeramt Linden am Dienstag, den 01.10.2024, geschlossen. Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 14:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr ** 14:00 - 18:00 Uhr ** Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr **Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich Das Bürgeramt Linden befindet sich im Lindener Rathaus, 2. Etage. Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.
Kontakt
Fax: +49 511 168-43973
Telefon Festnetz: +49 511 168-32000
32.11.5 - Bürgeramt Aegi
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr ** 14:00 - 18:00 Uhr ** Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr Samstag: 09:00 - 12:00 Uhr **Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.
Kontakt
Weitere Informationen
32.11.6 - Bürgeramt Podbi-Park
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 14:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr ** 14:00 - 18:00 Uhr ** Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr **Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 511 168-32000
Fax: +49 511 168-48202
Weitere Informationen
32.11.7 - Bürgeramt Ricklingen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.
Kontakt
Fax: +49 511 168-49582
Telefon Festnetz: +49 511 168-32000
32.11.8 - Bürgeramt Sahlkamp
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 511 168-32000
Fax: +49 511 168-48116
32.11.9 - Bürgeramt Schützenplatz
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 511 168-32000
Fax: +49 511 168-32787
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung
- Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
- die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
- betreuten Personen:
- schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- Personen, die nicht selbst erscheinen können:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
Hinweise für Hannover: Anmeldung einer Wohnung: Zuzug nach Hannover
- Ihr Personalausweis sowie die Ausweisdokumente aller anzumeldenden Familienmitglieder
- Sofern vorhanden, Ihr Reisepass bzw. die Reisepässe der anzumeldenden Familienmitglieder
- Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger benötigen ihre Pässe oder anerkannte Passersatzpapiere
- Eine Wohnungsgeberbestätigung, womit der "Überlasser", in der Regel der Vermieter der Wohnung, den Einzug aller Familienmitglieder bestätigt. Die Vorlage eines Mietvertrages ist nicht ausreichend.
- In Einzelfällen kann es sein, dass weitere Unterlagen benötigt werden (z. B. Urkunde mit Übersetzung über eine Eheschließung im Ausland). Informationen zur Anerkennung ausländischer Urkunden finden Sie auf der folgenden Seite des Auswärtigen Amts: : https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/konsularinfo/internationaler-urkundenverkehr
Verfahrensablauf
Hinweise für Hannover: Anmeldung einer Wohnung: Zuzug nach Hannover
Für die Anmeldung müssen Sie grundsätzlich persönlich zu uns kommen. Dies ist elektronisch oder schriftlich derzeit leider nicht möglich.
Nutzen Sie die Online-Terminvergabe in den Bürgerämtern.
Bei Anmeldungen von gemeinsam zuziehenden Familien mit minderjährigen Kindern reicht es aus, wenn ein Elternteil die Anmeldung vornimmt. Dies gilt nur, wenn die Eltern verheiratet sind.
Um das Ausfüllen des Vordrucks brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Dies wird von uns an den Beratungsplätzen für Sie erledigt. Sie müssen Ihre Anmeldung lediglich unterschreiben.
Wenn Sie von außerhalb nach Hannover zuziehen und ihre bisherige Wohnung in einer anderen Stadt oder Gemeinde aufgeben, können Sie sich anmelden, ohne sich bei Ihrer ehemaligen Gemeinde abzumelden.
Fristen
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Hinweise für Hannover: Anmeldung einer Wohnung: Zuzug nach Hannover
Meldefrist: Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug Ihrer neuen Wohnung anmelden. Sollte innerhalb der Frist kein Termin mehr im Bürgeramt verfügbar sein, gilt uns die Terminbuchung als Nachweis für die Fristeinhaltung.
Bearbeitungsdauer
Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.
Hinweise für Hannover: Anmeldung einer Wohnung: Zuzug nach Hannover
Ihre Anmeldung wird sofort vorgenommen. Ihre Anmeldebestätigung können Sie gleich mitnehmen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Hinweise für Hannover: Anmeldung einer Wohnung: Zuzug nach Hannover
Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hannover: Anmeldung einer Wohnung: Zuzug nach Hannover
- Wenn Sie innerhalb Hannovers umgezogen sind und sich ummelden möchten, informieren Sie sich bitte hier.
- Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen nur dann angemeldet werden, wenn sie nicht in die gemeinsame Wohnung der Eltern oder die Wohnung der Mutter aufgenommen werden. Ansonsten erfolgt die Anmeldung über eine Geburtsmitteilung des Standesamtes an die Meldebehörde.
- Für die Anmeldung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr muss die Person sorgen, in deren Wohnung das Kind oder der Jugendliche einzieht.
- Wenn minderjährige Kinder oder Sorgeberechtigte künftig nicht mehr für eine gemeinsame Wohnung gemeldet sind oder wenn die alleinige Wohnung oder Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen Sorgeberechtigten verlegt werden soll, ist grundsätzlich eine Erklärung des anmeldenden sorgeberechtigten Elternteiles über den Aufenthalt des Kindes erforderlich.
Weitere Informationen
Hinweise für Hannover: Anmeldung einer Wohnung: Zuzug nach Hannover
- Infoseite zur Terminreservierung in den BürgerämternHier geht es zur Terminbuchung für die Bürgerämter
- Anmeldung einer Wohnung: Umzug innerhalb Hannovers
- Wohnungsgeberbestätigung (Zur Vorlage bei der Meldebehörde)
- Neues MelderechtSeit 1. November 2015 ist laut Bundesmeldegesetz eine Erklärung des Wohnungsgebers zur Anmeldung der Wohnung erforderlich.
- Erklärung des anmeldenden Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Seevetal
Stichwörter
Wohnungsbezug, anmelden, Umzug