Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Beschreibung

    Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.

    Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.

    Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.

    Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

    Hinweise für Hannover: Anmeldung einer Wohnung: Zuzug nach Hannover

    Allgemeine Informationen

    Sie sind aus einer anderen Gemeinde/Stadt oder dem Ausland nach Hannover gezogen und möchten sich anmelden?



    Online-Dienst

    Bürgeramt: Termin buchen

    ID: L100040_572640209

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.

    Ansprechpartner

    32.11.1 - Bürgeramt Bemerode

    Adresse

    Hausanschrift

    Bemeroder Rathausplatz 1

    30539 Hannover

    Öffnungszeiten

    Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 14:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr ** 14:00 - 18:00 Uhr ** Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr **Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich. Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

    Kontakt

    Fax: +49 511 168-33301

    Telefon Festnetz: +49 511 168-32000

    E-Mail: buergeramt-bemerode@hannover-stadt.de

    Version

    Technisch geändert am 24.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    32.11.2 - Bürgeramt Döhren

    Adresse

    Hausanschrift

    Peiner Str. 9

    30519 Hannover

    Öffnungszeiten

    Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-32000

    Fax: +49 511 168-49147

    E-Mail: buergeramt-doehren@hannover-stadt.de

    Version

    Technisch geändert am 24.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    32.11.3 - Bürgeramt Herrenhausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Meldaustr. 25-27

    30419 Hannover

    Öffnungszeiten

    Aufgrund einer Personalveranstaltung hat das Bürgeramt Herrenhausen am Dienstag, den 01.10.2024, geschlossen. Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 14:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr ** 14:00 - 18:00 Uhr ** Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr **Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich. Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

    Kontakt

    Fax: +49 511 168-47599

    Telefon Festnetz: +49 511 168-32000

    E-Mail: Buergeramt-Herrenhausen@Hannover-Stadt.de

    Version

    Technisch geändert am 25.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    32.11.4 - Bürgeramt Linden

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindener Marktplatz 1

    30449 Hannover

    Öffnungszeiten

    Aufgrund einer Personalveranstaltung hat das Bürgeramt Linden am Dienstag, den 01.10.2024, geschlossen. Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 14:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr ** 14:00 - 18:00 Uhr ** Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr **Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich Das Bürgeramt Linden befindet sich im Lindener Rathaus, 2. Etage. Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

    Kontakt

    Fax: +49 511 168-43973

    Telefon Festnetz: +49 511 168-32000

    E-Mail: buergeramt-linden@hannover-stadt.de

    Version

    Technisch geändert am 25.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    32.11.5 - Bürgeramt Aegi

    Adresse

    Hausanschrift

    Aegidientorplatz 1

    30159 Hannover

    Öffnungszeiten

    Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr ** 14:00 - 18:00 Uhr ** Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr Samstag: 09:00 - 12:00 Uhr **Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-32000

    Fax: +49 511 168-42394

    E-Mail: buergeramt-aegi@hannover-stadt.de

    Weitere Informationen

    Wenn Sie uns von der U-Bahn-Station Aegidientorplatz aus erreichen möchten, nutzen Sie bitte den Ausgang "Breite Straße". Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation zur Verfügung.

    Version

    Technisch geändert am 24.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    32.11.6 - Bürgeramt Podbi-Park

    Adresse

    Hausanschrift

    Lister Str. 10

    30163 Hannover

    Öffnungszeiten

    Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 14:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr ** 14:00 - 18:00 Uhr ** Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr **Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-32000

    Fax: +49 511 168-48202

    E-Mail: Buergeramt-Podbipark@Hannover-Stadt.de

    Weitere Informationen

    Das Bürgeramt Podbi-Park befindet sich in der gleichnamigen Passage, 1. Etage.

    Version

    Technisch geändert am 24.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    32.11.7 - Bürgeramt Ricklingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Anne-Stache-Allee 7

    30459 Hannover

    Öffnungszeiten

    Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

    Kontakt

    Fax: +49 511 168-49582

    Telefon Festnetz: +49 511 168-32000

    E-Mail: Buergeramt-Ricklingen@Hannover-Stadt.de

    Version

    Technisch geändert am 24.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    32.11.8 - Bürgeramt Sahlkamp

    Adresse

    Hausanschrift

    Elmstr. 15

    30657 Hannover

    Öffnungszeiten

    Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-32000

    Fax: +49 511 168-48116

    E-Mail: Buergeramt-Sahlkamp@Hannover-Stadt.de

    Version

    Technisch geändert am 24.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    32.11.9 - Bürgeramt Schützenplatz

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schützenplatz 1

    30169 Hannover

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-32000

    Fax: +49 511 168-32787

    E-Mail: buergeramt-schuetzenplatz@hannover-stadt.de

    Version

    Technisch geändert am 24.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
      • aus dem Ausland zugezogenen Personen:
        • die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
      • betreuten Personen:
        • schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
      • Personen, die nicht  selbst erscheinen können:
        • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

    Hinweise für Hannover: Anmeldung einer Wohnung: Zuzug nach Hannover

    • Ihr Personalausweis sowie die Ausweisdokumente aller anzumeldenden Familienmitglieder
    • Sofern vorhanden, Ihr Reisepass bzw. die Reisepässe der anzumeldenden Familienmitglieder
    • Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger benötigen ihre Pässe oder anerkannte Passersatzpapiere
    • Eine Wohnungsgeberbestätigung, womit der "Überlasser", in der Regel der Vermieter der Wohnung, den Einzug aller Familienmitglieder bestätigt. Die Vorlage eines Mietvertrages ist nicht ausreichend.
    • In Einzelfällen kann es sein, dass weitere Unterlagen benötigt werden (z. B. Urkunde mit Übersetzung über eine Eheschließung im Ausland). Informationen zur Anerkennung ausländischer Urkunden finden Sie auf der folgenden Seite des Auswärtigen Amts: : https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/konsularinfo/internationaler-urkundenverkehr

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hannover: Anmeldung einer Wohnung: Zuzug nach Hannover

    Für die Anmeldung müssen Sie grundsätzlich persönlich zu uns kommen. Dies ist elektronisch oder schriftlich derzeit leider nicht möglich.

    Nutzen Sie die Online-Terminvergabe in den Bürgerämtern.

    Bei Anmeldungen von gemeinsam zuziehenden Familien mit minderjährigen Kindern reicht es aus, wenn ein Elternteil die Anmeldung vornimmt. Dies gilt nur, wenn die Eltern verheiratet sind.

    Um das Ausfüllen des Vordrucks brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Dies wird von uns an den Beratungsplätzen für Sie erledigt. Sie müssen Ihre Anmeldung lediglich unterschreiben.

    Wenn Sie von außerhalb nach Hannover zuziehen und ihre bisherige Wohnung in einer anderen Stadt oder Gemeinde aufgeben, können Sie sich anmelden, ohne sich bei Ihrer ehemaligen Gemeinde abzumelden.

    Fristen

    Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

    Hinweise für Hannover: Anmeldung einer Wohnung: Zuzug nach Hannover

    Meldefrist: Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug Ihrer neuen Wohnung anmelden. Sollte innerhalb der Frist kein Termin mehr im Bürgeramt verfügbar sein, gilt uns die Terminbuchung als Nachweis für die Fristeinhaltung.

    Bearbeitungsdauer

    Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.

    Hinweise für Hannover: Anmeldung einer Wohnung: Zuzug nach Hannover

    Ihre Anmeldung wird sofort vorgenommen. Ihre Anmeldebestätigung können Sie gleich mitnehmen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

    Hinweise für Hannover: Anmeldung einer Wohnung: Zuzug nach Hannover

    Die Anmeldung ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hannover: Anmeldung einer Wohnung: Zuzug nach Hannover

    • Wenn Sie innerhalb Hannovers umgezogen sind und sich ummelden möchten, informieren Sie sich bitte hier.
    • Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen nur dann angemeldet werden, wenn sie nicht in die gemeinsame Wohnung der Eltern oder die Wohnung der Mutter aufgenommen werden. Ansonsten erfolgt die Anmeldung über eine Geburtsmitteilung des Standesamtes an die Meldebehörde.
    • Für die Anmeldung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr muss die Person sorgen, in deren Wohnung das Kind oder der Jugendliche einzieht.
    • Wenn minderjährige Kinder oder Sorgeberechtigte künftig nicht mehr für eine gemeinsame Wohnung gemeldet sind oder wenn die alleinige Wohnung oder Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen Sorgeberechtigten verlegt werden soll, ist grundsätzlich eine Erklärung des anmeldenden sorgeberechtigten Elternteiles über den Aufenthalt des Kindes erforderlich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hannover: Anmeldung einer Wohnung: Zuzug nach Hannover

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Gemeinde Seevetal

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wohnungsbezug, anmelden, Umzug

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English