Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Beschreibung

    Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.

    Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.

    Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.

    Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

    Hinweise für Gieboldehausen: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Allgemeine Informationen

    Die Anmeldung kann erst erfolgen, wenn Sie tatsächlich umgezogen sind. Eine Anmeldung im Voraus ist nicht möglich.

    Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.

    Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden.



    Online-Dienst

    elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA)

    ID: L100040_605118460

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 29.01.2025

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    zuständige Stelle

    Hinweise für Gieboldehausen: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Die Zuständigkeit liegt bei der Samtgemeinde Gieboldehausen - Bürgerbüro.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Hahlestraße 1

    37434 Gieboldehausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05528 202-0

    E-Mail: buergerbuero@sg-gieboldehausen.de

    Version

    Technisch erstellt am 23.02.2022

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
      • aus dem Ausland zugezogenen Personen:
        • die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
      • betreuten Personen:
        • schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
      • Personen, die nicht  selbst erscheinen können:
        • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

    Hinweise für Gieboldehausen: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    • Ausweisdokumente aller anzumelden Personen als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben (denken Sie auch an Ihren Reisepass/Nationalpass und elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) – sofern vorhanden! Auch hier wird der neue Wohnort eingetragen).
      Hat Ihr Kind noch kein Ausweisdokument, bringen Sie bitte die Geburtsurkunde mit und im Einzelfall auch den Nachweis, dass das Kind mit Ihnen zuziehen darf.
      • Zusätzlich bei verheirateten/verpartnerten die Eheurkunde im Original
      • Zusätzlich bei geschiedenen das rechtskräftige Scheidungsurteil im Original
      • Zusätzlich bei verwitweten die Sterbeurkunde im Original

    Wichtig: Bei ausländischen Urkunden und Urteilen wird das Originaldokument mit Übersetzung benötigt.

    • Wohnungsgeberbescheinigung über den Einzug
    • Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen, in der Vergangenheit aber schon einmal in Deutschland gemeldet waren, benötigen wir außerdem Ihre letzte inländische Anschrift.

    Formulare

    Hinweise für Gieboldehausen: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Gieboldehausen: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Nach Ihrem Einzug, melden Sie sich persönlich im Bürgerbüro an.

    Wenn Sie nicht persönlich zur Anmeldung vorsprechen können, können Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens vertreten lassen per Vollmacht.

    Fristen

    Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Gieboldehausen: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Gemeinde Seevetal

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    anmelden, Wohnungsbezug, Umzug

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024