Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Beschreibung
Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Hinweise für Gieboldehausen: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Die Anmeldung kann erst erfolgen, wenn Sie tatsächlich umgezogen sind. Eine Anmeldung im Voraus ist nicht möglich.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden.
Online-Dienst
elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA)
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Hinweise für Gieboldehausen: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Die Zuständigkeit liegt bei der Samtgemeinde Gieboldehausen - Bürgerbüro.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung
- Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
- die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
- betreuten Personen:
- schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- Personen, die nicht selbst erscheinen können:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
Hinweise für Gieboldehausen: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
- Ausweisdokumente aller anzumelden Personen als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben (denken Sie auch an Ihren Reisepass/Nationalpass und elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) – sofern vorhanden! Auch hier wird der neue Wohnort eingetragen).
Hat Ihr Kind noch kein Ausweisdokument, bringen Sie bitte die Geburtsurkunde mit und im Einzelfall auch den Nachweis, dass das Kind mit Ihnen zuziehen darf.- Zusätzlich bei verheirateten/verpartnerten die Eheurkunde im Original
- Zusätzlich bei geschiedenen das rechtskräftige Scheidungsurteil im Original
- Zusätzlich bei verwitweten die Sterbeurkunde im Original
Wichtig: Bei ausländischen Urkunden und Urteilen wird das Originaldokument mit Übersetzung benötigt.
- Wohnungsgeberbescheinigung über den Einzug
- Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen, in der Vergangenheit aber schon einmal in Deutschland gemeldet waren, benötigen wir außerdem Ihre letzte inländische Anschrift.
Formulare
Hinweise für Gieboldehausen: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Gieboldehausen: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Nach Ihrem Einzug, melden Sie sich persönlich im Bürgerbüro an.
Wenn Sie nicht persönlich zur Anmeldung vorsprechen können, können Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens vertreten lassen per Vollmacht.
Fristen
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Gieboldehausen: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Seevetal
Stichwörter
anmelden, Wohnungsbezug, Umzug