Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Beschreibung

    Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.

    Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.

    Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.

    Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

    Hinweise für Göttingen: Anmeldung von Neubürgern (einschließlich Nebenwohnsitz)

    Allgemeine Informationen

    Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich mit Termin möglich. Es wird gebeten, einen Termin über die Online-Terminanfrage zu buchen. Es ist auch möglich, Gruppentermine für mehrere Personen zu reservieren.

    Bitte immer nur einen Termin reservieren. Sollten mehrere Termine gebucht werden, behält sich der Fachdienst vor, die weiteren Termine zu löschen, um Terminkapazitäten nicht einzuschränken und anderen Bürgerinnen und Bürgern ebenfalls zeitnahe Terminreservierungen zu ermöglichen. Kann ein bereits gebuchter und bestätigter Termin nicht in Anspruch genommen werden, wird ausdrücklich darum gebeten, den gebuchten Termin rechtzeitig selbst zu stornieren.

    Personen, die eine Wohnung beziehen, haben sich für diese anzumelden. Wohnung im Sinne des Meldegesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird.

    Büro- und Geschäftsräume sind keine Wohnungen im Sinne des Meldegesetzes.

    Notwendige Unterlagen

    • Seit dem 1. November 2015 benötigt jeder Meldepflichtige eine Wohnungsgeberbestätigung(z.B. Vermieter bzw. Eigentümer) diese ist bei der Anmeldung/Ummeldung vorzulegen. Eine Anmeldung mit einem Mietvertrag ist nicht ausreichend.
      Die Wohnungsgeberbestätigung muss immer in Papierform vorgelegt werden. Eine Übersendung per E-Mail darf nicht mehr erfolgen.
    • Identitätsnachweis (wenn vorhanden Personalausweis, sonst Reisepass). Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren die Geburtsurkunde, sofern noch kein Reisepass oder Personalausweis vorhanden sind.
    Hinweis

    In der Verwaltungsstelle Geismar 

    • können keine vorläufigen Personalausweise und vorläufige Reisepässe ausgestellt werden,
    • ist keine elektronische Zahlung der Gebühren möglich (nur Barzahlung),
    • können keine aktuellen biometrischen Passfotos erstellt werden, diese müssen mitgebracht werden.

    In den Verwaltungsstellen Grone und Weende 

    • können Anträge für vorläufige Dokumente ausgestellt werden. Hierfür können über die Online-Terminanfrage Termine in den Verwaltungsstellen Grone und Weende vereinbart werden (Ausnahme: Abholung der Dokumente).

    Eine Zweitwohnungssteuer wird in Göttingen seit dem 1. Januar 2010 nicht mehr erhoben.



    Allgemeine Informationen

    Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich mit Termin möglich. Es wird gebeten, einen Termin über die Online-Terminanfrage zu buchen. Es ist auch möglich, Gruppentermine für mehrere Personen zu reservieren.

    Bitte immer nur einen Termin reservieren. Sollten mehrere Termine gebucht werden, behält sich der Fachdienst vor, die weiteren Termine zu löschen, um Terminkapazitäten nicht einzuschränken und anderen Bürgerinnen und Bürgern ebenfalls zeitnahe Terminreservierungen zu ermöglichen. Kann ein bereits gebuchter und bestätigter Termin nicht in Anspruch genommen werden, wird ausdrücklich darum gebeten, den gebuchten Termin rechtzeitig selbst zu stornieren.

    Personen, die eine Wohnung beziehen, haben sich für diese anzumelden. Wohnung im Sinne des Meldegesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird.

    Büro- und Geschäftsräume sind keine Wohnungen im Sinne des Meldegesetzes.

    Notwendige Unterlagen

    • Seit dem 1. November 2015 benötigt jeder Meldepflichtige eine Wohnungsgeberbestätigung(z.B. Vermieter bzw. Eigentümer) diese ist bei der Anmeldung/Ummeldung vorzulegen. Eine Anmeldung mit einem Mietvertrag ist nicht ausreichend.
      Die Wohnungsgeberbestätigung muss immer in Papierform vorgelegt werden. Eine Übersendung per E-Mail darf nicht mehr erfolgen.
    • Identitätsnachweis (wenn vorhanden Personalausweis, sonst Reisepass). Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren die Geburtsurkunde, sofern noch kein Reisepass oder Personalausweis vorhanden sind.
    Hinweis

    In der Verwaltungsstelle Geismar

    • können keine vorläufigen Personalausweise und vorläufige Reisepässe ausgestellt werden,
    • ist keine elektronische Zahlung der Gebühren möglich (nur Barzahlung),
    • können keine aktuellen biometrischen Passfotos erstellt werden, diese müssen mitgebracht werden.

    In den Verwaltungsstellen Grone und Weende

    • können Anträge für vorläufige Dokumente ausgestellt werden. Hierfür können über die Online-Terminanfrage Termine in den Verwaltungsstellen Grone und Weende vereinbart werden (Ausnahme: Abholung der Dokumente).

    Eine Zweitwohnungssteuer wird in Göttingen seit dem 1. Januar 2010 nicht mehr erhoben.



    Online-Dienste

    Online-Terminvergabe

    ID: L100040_483163318

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 11.01.2023 (von: Webservice, Stadt Göttingen)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Göttingen)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Voranmeldung eines Umzuges

    ID: L100040_479125460

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 24.11.2022 (von: Webservice, Stadt Göttingen)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Göttingen)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Voranmeldung eines Zuzuges

    ID: L100040_479125461

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 24.11.2022 (von: Webservice, Stadt Göttingen)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Göttingen)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.

    Ansprechpartner

    Einwohnerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Hiroshimaplatz 1-4

    37083 Göttingen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Unter https://termin.goettingen.de können Sie einen Termin vereinbaren. Achtung! Geänderte telefonische Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0551 400-4044

    E-Mail: meldeamt@goettingen.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Fachdienst

    Version

    Technisch erstellt am 24.02.2010 (von: Stadt Göttingen Webservice)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Göttingen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
      • aus dem Ausland zugezogenen Personen:
        • die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
      • betreuten Personen:
        • schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
      • Personen, die nicht  selbst erscheinen können:
        • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Gemeinde Seevetal

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Wohnungsbezug, Umzug, anmelden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)