Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Beschreibung

    Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.

    Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.

    Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.

    Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

    Online-Dienste

    Wohnen - Hauptwohnsitz anmelden

    ID: L100040_571140043

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zum Serviceportal Stadt Gifhorn

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.

    Ansprechpartner

    Stadt Gifhorn - Fachbereich 32 - Ordnung - Fachteam Bürger

    Adresse

    Postanschrift

    Marktplatz 1

    38518 Gifhorn

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 8:30 - 12:30 Uhr Montag bis Donnerstag: 13:30 - 17:00 Uhr Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr Samstag: 8.30 - 12:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminabsprache)

    Kontakt

    Fax: 05371 88-258

    Telefon Festnetz: 05371 88-141

    E-Mail: buergerbuero@stadt-gifhorn.de

    Version

    Technisch geändert am 14.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
      • aus dem Ausland zugezogenen Personen:
        • die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
      • betreuten Personen:
        • schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
      • Personen, die nicht  selbst erscheinen können:
        • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

    Hinweise für Gifhorn: Spezielle Hinweise für Stadt Gifhorn

    Wenn zukünftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. die Haupwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt, muss eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes gem. §§ 17 und 22 Bundesmeldegesetz (BMG) vorgelegt werden.

    Formulare

    Hinweise für Gifhorn: Spezielle Hinweise für Stadt Gifhorn

    Fristen

    Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Gemeinde Seevetal

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Umzug, Wohnungsbezug, anmelden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English