Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Beschreibung
Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.
Ansprechpartner
Stadt Gifhorn - Fachbereich 32 - Ordnung - Fachteam Bürger
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8:30 - 12:30 Uhr Montag bis Donnerstag: 13:30 - 17:00 Uhr Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr Samstag: 8.30 - 12:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminabsprache)
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung
- Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
- die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
- betreuten Personen:
- schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- Personen, die nicht selbst erscheinen können:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
Hinweise für Gifhorn: Spezielle Hinweise für Stadt Gifhorn
Wenn zukünftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. die Haupwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt, muss eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes gem. §§ 17 und 22 Bundesmeldegesetz (BMG) vorgelegt werden.
Wenn zukünftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. die Haupwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt, muss eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes gem. §§ 17 und 22 Bundesmeldegesetz (BMG) vorgelegt werden.
Formulare
Hinweise für Gifhorn: Spezielle Hinweise für Stadt Gifhorn
PDF-Formular ausdrucken und per Hand ausfüllen:
Anmeldung
Wohnungsgeberbestätigung
Einverständniserklärung zum Umzug eines minderjährigen Kindes.pdf
Am PC ausfüllbare Anträge:
Antragsassistent - Wohnsitz Anmeldung
Antragsassistent - Wohnungsgeberbestätigung
PDF-Formular ausdrucken und per Hand ausfüllen:
Anmeldung
Wohnungsgeberbestätigung
Einverständniserklärung zum Umzug eines minderjährigen Kindes.pdf
Am PC ausfüllbare Anträge:
Antragsassistent - Wohnsitz Anmeldung
Antragsassistent - Wohnungsgeberbestätigung
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Seevetal
Stichwörter
anmelden, Wohnungsbezug, Umzug