Anliegerbescheinigung Ausstellung
Beschreibung
Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.
Dabei kommen folgende Abgaben bzw. Beiträge in Betracht:
- Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. Baugesetzbuch (BauGB)), Straßenausbaubeiträge (§ 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG))
- Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge (§ 135 a BauGB)
- Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB)
- Ausgleichsbeiträge (§§ 154 f BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten
- Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG))
- Ablösebeträge für Stellplatzverpflichtungen (§ 47 a Niedersächsische Bauordnung (NBauO))
- Beiträge auf Grund von Leistungen der Wasser- bzw. Abwasserzweckverbände
- Versiegelungsabgaben
- Walderhaltungsabgaben
Die Anliegerbescheinigung wird von der zuständigen Stelle ausgestellt.
- §§ 124 ff. Baugesetzbuch (BauGB)
- § 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)
- § 135a Baugesetzbuch (BauGB)
- § 64 Baugesetzbuch (BauGB)
- §§ 154 f. Baugesetzbuch (BauGB)
- § 25 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Anliegerbeitragsbescheinigung
Konkrete Auskünfte zu einem Grundstück – aus beitragsrechtlicher Sicht – erhält man in einer Anliegerbeitragsbescheinigung.
Anliegerbeitragsbescheinigungen sind Erklärungen der Kommune über den Erschließungszustand von Grundstücken. Zu dem gibt sie Auskunft zu einer möglicherweise bestehenden Beitragspflicht für bereits abgeschlossene oder zukünftig anstehende Erschließungs- oder Ausbaumaßnahmen.
Wenn man ein Grundstück im Gebiet der Stadt Oldenburg erwerben möchte, verschafft man sich mit einer Anliegerbeitragsbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.
Konkrete Auskünfte zu einem Grundstück - aus beitragsrechtlicher Sicht - erhält man in einer Anliegerbeitragsbescheinigung.
Anliegerbeitragsbescheinigungen sind Erklärungen der Kommune über den Erschließungszustand von Grundstücken. Zu dem gibt sie Auskunft zu einer möglicherweise bestehenden Beitragspflicht für bereits abgeschlossene oder zukünftig anstehende Erschließungs- oder Ausbaumaßnahmen.
Wenn man ein Grundstück im Gebiet der Stadt Oldenburg erwerben möchte, verschafft man sich mit einer Anliegerbeitragsbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.
Online-Dienst
Anliegerbeitragsbescheinigung online beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Anliegerbeitragsbescheinigung
- Frank Fabig
Telefon: 0441 235-2374
E-Mail: frank.fabig[at]stadt-oldenburg.de - Silke Hagen
Telefon: 0441 235-2383
E-Mail: silke.hagen[at]stadt-oldenburg.de
- Frank Fabig
Telefon: 0441 235-2374
E-Mail: frank.fabig[at]stadt-oldenburg.de - Silke Hagen
Telefon: 0441 235-2383
E-Mail: silke.hagen[at]stadt-oldenburg.de
Ansprechpartner
Verwaltung Straßenbau
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag mit der Anschrift der Bauherrin/des Bauherrn und der Anschrift des zu bebauenden Grundstückes
- Eigentumsnachweis für das Grundstück (Kopie der Grundbucheintragung)
- Bauvoranfrage (Kopie, wenn vorhanden)
- Flurkartenauszug (Kopie)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Anliegerbeitragsbescheinigung
Für die Ausstellung einer Anliegerbeitragsbescheinigung benötigen wir Angaben über die Lage des Grundstücks, Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer(n) sowie eine Kopie Ihres Personalausweises.
Für eine Auskunft an Dritte (zum Beispiel Kaufinteressenten) benötigen wir eine schriftliche Vollmacht der derzeitigen Eigentümerin oder des derzeitigen Eigentümers.
Für eine Auskunft im Erbfall benötigen wir eine Kopie des Erbscheins oder notariellen Testaments.
Für die Ausstellung einer Anliegerbeitragsbescheinigung benötigen wir Angaben über die Lage des Grundstücks, Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer(n) sowie eine Kopie Ihres Personalausweises.
Für eine Auskunft an Dritte (zum Beispiel Kaufinteressenten) benötigen wir eine schriftliche Vollmacht der derzeitigen Eigentümerin oder des derzeitigen Eigentümers.
Für eine Auskunft im Erbfall benötigen wir eine Kopie des Erbscheins oder notariellen Testaments.
Verfahrensablauf
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Anliegerbeitragsbescheinigung
Anliegerbeitragsbescheinigungen können von Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder von bevollmächtigten Personen beziehungsweise Organisationen beantragt werden.
Dieser Antrag kann online oder formlos schriftlich (auch per Email) gestellt werden.
Anliegerbeitragsbescheinigungen können von Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder von bevollmächtigten Personen beziehungsweise Organisationen beantragt werden.
Dieser Antrag kann online oder formlos schriftlich (auch per Email) gestellt werden.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Anliegerbeitragsbescheinigung
Für die Erstellung einer Anliegerbeitragsbescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von derzeit 35 Euro gemäß dem Kostentarif zur Verwaltungskostensatzung (§ 2) der Stadt Oldenburg (Oldb) erhoben.
Sofern Sie die Bescheinigung schriftlich beantragen, erhalten Sie einen Hebebescheid zusammen mit der Anliegerbeitragsbescheinigung. Sofern Sie die Bescheinigung online beantragen, zahlen Sie die Gebühr am Ende des Antragsvorgangs direkt per Online-Bezahlverfahren.
Für die Erstellung einer Anliegerbeitragsbescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von derzeit 35 Euro gemäß dem Kostentarif zur Verwaltungskostensatzung (§ 2) der Stadt Oldenburg (Oldb) erhoben.
Sofern Sie die Bescheinigung schriftlich beantragen, erhalten Sie einen Hebebescheid zusammen mit der Anliegerbeitragsbescheinigung. Sofern Sie die Bescheinigung online beantragen, zahlen Sie die Gebühr am Ende des Antragsvorgangs direkt per Online-Bezahlverfahren.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Anliegerbeitragsbescheinigung
Zu beachten ist, dass die Ermittlung der notwendigen Daten einige Zeit in Anspruch nehmen kann, daher muss man sich frühzeitig informieren.
Zu beachten ist, dass die Ermittlung der notwendigen Daten einige Zeit in Anspruch nehmen kann, daher muss man sich frühzeitig informieren.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport