Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.

    Dabei kommen folgende Abgaben bzw. Beiträge in Betracht:

    • Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. Baugesetzbuch (BauGB)), Straßenausbaubeiträge (§ 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG))
    • Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge (§ 135 a BauGB)
    • Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB)
    • Ausgleichsbeiträge (§§ 154 f BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten
    • Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG))
    • Ablösebeträge für Stellplatzverpflichtungen (§ 47 a Niedersächsische Bauordnung (NBauO))
    • Beiträge auf Grund von Leistungen der Wasser- bzw. Abwasserzweckverbände
    • Versiegelungsabgaben
    • Walderhaltungsabgaben

    Die Anliegerbescheinigung wird von der zuständigen Stelle ausgestellt.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Anliegerbeitragsbescheinigung

    Allgemeine Informationen

    Konkrete Auskünfte zu einem Grundstück – aus beitragsrechtlicher Sicht – erhält man in einer Anliegerbeitragsbescheinigung.

    Anliegerbeitragsbescheinigungen sind Erklärungen der Kommune über den Erschließungszustand von Grundstücken. Zu dem gibt sie Auskunft zu einer möglicherweise bestehenden Beitragspflicht für bereits abgeschlossene oder zukünftig anstehende Erschließungs- oder Ausbaumaßnahmen.

    Wenn man ein Grundstück im Gebiet der Stadt Oldenburg erwerben möchte, verschafft man sich mit einer Anliegerbeitragsbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.



    Allgemeine Informationen

    Konkrete Auskünfte zu einem Grundstück - aus beitragsrechtlicher Sicht - erhält man in einer Anliegerbeitragsbescheinigung.

    Anliegerbeitragsbescheinigungen sind Erklärungen der Kommune über den Erschließungszustand von Grundstücken. Zu dem gibt sie Auskunft zu einer möglicherweise bestehenden Beitragspflicht für bereits abgeschlossene oder zukünftig anstehende Erschließungs- oder Ausbaumaßnahmen.

    Wenn man ein Grundstück im Gebiet der Stadt Oldenburg erwerben möchte, verschafft man sich mit einer Anliegerbeitragsbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.



    Online-Dienst

    Anliegerbeitragsbescheinigung online beantragen

    ID: L100040_550714970

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 06.06.2024 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Anliegerbeitragsbescheinigung

    • Frank Fabig
      Telefon: 0441 235-2374
      E-Mail: frank.fabig[at]stadt-oldenburg.de
    • Silke Hagen
      Telefon: 0441 235-2383
      E-Mail: silke.hagen[at]stadt-oldenburg.de
    • Frank Fabig
      Telefon: 0441 235-2374
      E-Mail: frank.fabig[at]stadt-oldenburg.de
    • Silke Hagen
      Telefon: 0441 235-2383
      E-Mail: silke.hagen[at]stadt-oldenburg.de

    Ansprechpartner

    Verwaltung Straßenbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Industriestraße 1 g

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 235-2298

    Fax: 0441 235-2590

    E-Mail: verkehr@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    Dieser Fachdienst ist zuständig für alle verwaltungsrechtlichen Belange, die in Zusammenhang mit dem Straßenbau und dem Straßennetz der Stadt Oldenburg stehen.

    Version

    Technisch erstellt am 24.08.2022 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • formloser Antrag mit der Anschrift der Bauherrin/des Bauherrn und der Anschrift des zu bebauenden Grundstückes
    • Eigentumsnachweis für das Grundstück (Kopie der Grundbucheintragung)
    • Bauvoranfrage (Kopie, wenn vorhanden)
    • Flurkartenauszug (Kopie)

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Anliegerbeitragsbescheinigung

    Für die Ausstellung einer Anliegerbeitragsbescheinigung benötigen wir Angaben über die Lage des Grundstücks, Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer(n) sowie eine Kopie Ihres Personalausweises.

    Für eine Auskunft an Dritte (zum Beispiel Kaufinteressenten) benötigen wir eine schriftliche Vollmacht der derzeitigen Eigentümerin oder des derzeitigen Eigentümers.

    Für eine Auskunft im Erbfall benötigen wir eine Kopie des Erbscheins oder notariellen Testaments.

    Für die Ausstellung einer Anliegerbeitragsbescheinigung benötigen wir Angaben über die Lage des Grundstücks, Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer(n) sowie eine Kopie Ihres Personalausweises.

    Für eine Auskunft an Dritte (zum Beispiel Kaufinteressenten) benötigen wir eine schriftliche Vollmacht der derzeitigen Eigentümerin oder des derzeitigen Eigentümers.

    Für eine Auskunft im Erbfall benötigen wir eine Kopie des Erbscheins oder notariellen Testaments.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Anliegerbeitragsbescheinigung

    Anliegerbeitragsbescheinigungen können von Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder von bevollmächtigten Personen beziehungsweise Organisationen beantragt werden.

    Dieser Antrag kann online oder formlos schriftlich (auch per Email) gestellt werden.

    Anliegerbeitragsbescheinigungen können von Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder von bevollmächtigten Personen beziehungsweise Organisationen beantragt werden.

    Dieser Antrag kann online oder formlos schriftlich (auch per Email) gestellt werden.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Anliegerbeitragsbescheinigung

    Für die Erstellung einer Anliegerbeitragsbescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von derzeit 35 Euro gemäß dem Kostentarif zur Verwaltungskostensatzung (§ 2) der Stadt Oldenburg (Oldb) erhoben. 

    Sofern Sie die Bescheinigung schriftlich beantragen, erhalten Sie einen Hebebescheid zusammen mit der Anliegerbeitragsbescheinigung. Sofern Sie die Bescheinigung online beantragen, zahlen Sie die Gebühr am Ende des Antragsvorgangs direkt per Online-Bezahlverfahren.

    Für die Erstellung einer Anliegerbeitragsbescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von derzeit 35 Euro gemäß dem Kostentarif zur Verwaltungskostensatzung (§ 2) der Stadt Oldenburg (Oldb) erhoben.

    Sofern Sie die Bescheinigung schriftlich beantragen, erhalten Sie einen Hebebescheid zusammen mit der Anliegerbeitragsbescheinigung. Sofern Sie die Bescheinigung online beantragen, zahlen Sie die Gebühr am Ende des Antragsvorgangs direkt per Online-Bezahlverfahren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Anliegerbeitragsbescheinigung

    Zu beachten ist, dass die Ermittlung der notwendigen Daten einige Zeit in Anspruch nehmen kann, daher muss man sich frühzeitig informieren.

    Zu beachten ist, dass die Ermittlung der notwendigen Daten einige Zeit in Anspruch nehmen kann, daher muss man sich frühzeitig informieren.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)