Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.

    Dabei kommen folgende Abgaben bzw. Beiträge in Betracht:

    • Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. Baugesetzbuch (BauGB)), Straßenausbaubeiträge (§ 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG))
    • Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge (§ 135 a BauGB)
    • Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB)
    • Ausgleichsbeiträge (§§ 154 f BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten
    • Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG))
    • Ablösebeträge für Stellplatzverpflichtungen (§ 47 a Niedersächsische Bauordnung (NBauO))
    • Beiträge auf Grund von Leistungen der Wasser- bzw. Abwasserzweckverbände
    • Versiegelungsabgaben
    • Walderhaltungsabgaben

    Die Anliegerbescheinigung wird von der zuständigen Stelle ausgestellt.

    Hinweise für Hanstedt: Anliegerbescheinigung Ausstellung (nur Beiträge)

    Allgemeine Informationen

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.

    Dabei kommen folgende Beiträge in Betracht:

    • Erschließungsbeiträge nach §§ 124 ff. Baugesetzbuch (BauGB)
    • Straßenausbaubeiträge nach § 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)
    • Kanalbaubeiträge nach § 6a Niedersächsisches  Kommunalabgabengesetz (nur für die Bereiche Egestorf, Döhle und Evendorf)


    Allgemeine Informationen

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.

    Dabei kommen folgende Beiträge in Betracht:

    • Erschließungsbeiträge nach §§ 124 ff. Baugesetzbuch (BauGB)
    • Straßenausbaubeiträge nach § 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)
    • Kanalbaubeiträge nach § 6a Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (nur für die Bereiche Egestorf, Döhle und Evendorf)


    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Samtgemeinde Hanstedt

    ID: L100040_481381545

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    Version

    Technisch erstellt am 12.12.2022

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Hanstedt: Anliegerbescheinigung Ausstellung (nur Beiträge)

    Die Zuständigkeit liegt bei der Samtgemeinde Hanstedt.

    Die Zuständigkeit liegt bei der Samtgemeinde Hanstedt.

    Ansprechpartner

    Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 1

    21271 Hanstedt

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwoch nur mit Termin Sie können auch an den Tagen mit regulären Öffnungszeiten Termine außerhalb dieser Zeiten vereinbaren.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4184 803-0

    Fax: +49 4184 803-49

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 30.12.2022

    Technisch geändert am 23.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • formloser Antrag mit der Anschrift der Bauherrin/des Bauherrn und der Anschrift des zu bebauenden Grundstückes
    • Eigentumsnachweis für das Grundstück (Kopie der Grundbucheintragung)
    • Bauvoranfrage (Kopie, wenn vorhanden)
    • Flurkartenauszug (Kopie)

    Hinweise für Hanstedt: Anliegerbescheinigung Ausstellung (nur Beiträge)

    • formloser Antrag mit der Anschrift des Antragstellers und der Lage des Grundstückes bzw. der Flurstückbezeichnung
    • Eigentümernachweis für das Grundstück (Kopie der Grundbucheintragung) oder eine Vollmacht des Eigentümers zur Herausgabe der Daten an einen Dritten
    • formloser Antrag mit der Anschrift des Antragstellers und der Lage des Grundstückes bzw. der Flurstückbezeichnung
    • Eigentümernachweis für das Grundstück (Kopie der Grundbucheintragung) oder eine Vollmacht des Eigentümers zur Herausgabe der Daten an einen Dritten

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024