Anliegerbescheinigung Ausstellung
Beschreibung
Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.
Dabei kommen folgende Abgaben bzw. Beiträge in Betracht:
- Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. Baugesetzbuch (BauGB)), Straßenausbaubeiträge (§ 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG))
- Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge (§ 135 a BauGB)
- Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB)
- Ausgleichsbeiträge (§§ 154 f BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten
- Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG))
- Ablösebeträge für Stellplatzverpflichtungen (§ 47 a Niedersächsische Bauordnung (NBauO))
- Beiträge auf Grund von Leistungen der Wasser- bzw. Abwasserzweckverbände
- Versiegelungsabgaben
- Walderhaltungsabgaben
Die Anliegerbescheinigung wird von der zuständigen Stelle ausgestellt.
- §§ 124 ff. Baugesetzbuch (BauGB)
- § 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)
- § 135a Baugesetzbuch (BauGB)
- § 64 Baugesetzbuch (BauGB)
- §§ 154 f. Baugesetzbuch (BauGB)
- § 25 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
Hinweise für Hanstedt: Anliegerbescheinigung Ausstellung (nur Beiträge)
Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.
Dabei kommen folgende Beiträge in Betracht:
- Erschließungsbeiträge nach §§ 124 ff. Baugesetzbuch (BauGB)
- Straßenausbaubeiträge nach § 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)
- Kanalbaubeiträge nach § 6a Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (nur für die Bereiche Egestorf, Döhle und Evendorf)
Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.
Dabei kommen folgende Beiträge in Betracht:
- Erschließungsbeiträge nach §§ 124 ff. Baugesetzbuch (BauGB)
- Straßenausbaubeiträge nach § 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)
- Kanalbaubeiträge nach § 6a Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (nur für die Bereiche Egestorf, Döhle und Evendorf)
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Anliegerbescheinigung Ausstellung
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Hanstedt: Anliegerbescheinigung Ausstellung (nur Beiträge)
Die Zuständigkeit liegt bei der Samtgemeinde Hanstedt.
Die Zuständigkeit liegt bei der Samtgemeinde Hanstedt.
Ansprechpartner
Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwoch nur mit Termin Sie können auch an den Tagen mit regulären Öffnungszeiten Termine außerhalb dieser Zeiten vereinbaren.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4184 803-0
Fax: +49 4184 803-49
Kontaktperson
Herr Mario Vick
erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag mit der Anschrift der Bauherrin/des Bauherrn und der Anschrift des zu bebauenden Grundstückes
- Eigentumsnachweis für das Grundstück (Kopie der Grundbucheintragung)
- Bauvoranfrage (Kopie, wenn vorhanden)
- Flurkartenauszug (Kopie)
Hinweise für Hanstedt: Anliegerbescheinigung Ausstellung (nur Beiträge)
- formloser Antrag mit der Anschrift des Antragstellers und der Lage des Grundstückes bzw. der Flurstückbezeichnung
- Eigentümernachweis für das Grundstück (Kopie der Grundbucheintragung) oder eine Vollmacht des Eigentümers zur Herausgabe der Daten an einen Dritten
- formloser Antrag mit der Anschrift des Antragstellers und der Lage des Grundstückes bzw. der Flurstückbezeichnung
- Eigentümernachweis für das Grundstück (Kopie der Grundbucheintragung) oder eine Vollmacht des Eigentümers zur Herausgabe der Daten an einen Dritten
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hanstedt: Anliegerbescheinigung Ausstellung (nur Beiträge)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Hinweise für Hanstedt: Anliegerbescheinigung Ausstellung (nur Beiträge)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport