Anliegerbescheinigung Ausstellung
Beschreibung
Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.
Dabei kommen folgende Abgaben bzw. Beiträge in Betracht:
- Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. Baugesetzbuch (BauGB)), Straßenausbaubeiträge (§ 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG))
- Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge (§ 135 a BauGB)
- Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB)
- Ausgleichsbeiträge (§§ 154 f BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten
- Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG))
- Ablösebeträge für Stellplatzverpflichtungen (§ 47 a Niedersächsische Bauordnung (NBauO))
- Beiträge auf Grund von Leistungen der Wasser- bzw. Abwasserzweckverbände
- Versiegelungsabgaben
- Walderhaltungsabgaben
Die Anliegerbescheinigung wird von der zuständigen Stelle ausgestellt.
- §§ 124 ff. Baugesetzbuch (BauGB)
- § 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)
- § 135a Baugesetzbuch (BauGB)
- § 64 Baugesetzbuch (BauGB)
- §§ 154 f. Baugesetzbuch (BauGB)
- § 25 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
Hinweise für Sehnde: Anliegerbescheinigung
Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.
Dabei kommen folgende Abgaben bzw. Beiträge in Betracht:
◾Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. Baugesetzbuch (BauGB))
◾Straßenausbaubeiträge (§ 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG))
◾Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge (§ 135 a BauGB)
◾Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB)
◾Ausgleichsbeiträge (§§ 154 f BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten
◾Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG))
◾Ablösebeträge für Stellplatzverpflichtungen (§ 47 a Niedersächsische Bauordnung (NBauO))
◾Beiträge auf Grund von Leistungen der Wasser- bzw. Abwasserzweckverbände
◾Versiegelungsabgaben
◾Walderhaltungsabgaben
Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.
Dabei kommen folgende Abgaben bzw. Beiträge in Betracht:
Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. Baugesetzbuch (BauGB))
Straßenausbaubeiträge (§ 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG))
Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge (§ 135 a BauGB)
Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB)
Ausgleichsbeiträge (§§ 154 f BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten
Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG))
Ablösebeträge für Stellplatzverpflichtungen (§ 47 a Niedersächsische Bauordnung (NBauO))
Beiträge auf Grund von Leistungen der Wasser- bzw. Abwasserzweckverbände
Versiegelungsabgaben
Walderhaltungsabgaben
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Sehnde: Anliegerbescheinigung
Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Sehnde. Für weitergehende Fragen steht Ihnen Herr Waschulewski vom Fachdienst Finanzen persönlich, Zi. 301, oder auch telefonisch unter 05138/707-311 zur Verfügung.
Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Sehnde. Für weitergehende Fragen steht Ihnen Herr Waschulewski vom Fachdienst Finanzen persönlich, Zi. 301, oder auch telefonisch unter 05138/707-311 zur Verfügung.
Ansprechpartner
Fachdienst Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05138 707-0
Kontaktperson
Herr Carsten Waschulewski
erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag mit der Anschrift der Bauherrin/des Bauherrn und der Anschrift des zu bebauenden Grundstückes
- Eigentumsnachweis für das Grundstück (Kopie der Grundbucheintragung)
- Bauvoranfrage (Kopie, wenn vorhanden)
- Flurkartenauszug (Kopie)
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Sehnde: Anliegerbescheinigung
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Bei näheren Fragen steht Ihnen Herr Waschulewski gern für die Beantwortung zur Verfügung.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Bei näheren Fragen steht Ihnen Herr Waschulewski gern für die Beantwortung zur Verfügung.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Sehnde: Anliegerbescheinigung
Es fallen Gebühren an, welche nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt i.V.m dem Kostentarif zur Verwaltungskostensatzung, in der derzeit gültigen Fassung, berechnet werden.
Es fallen Gebühren an, welche nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt i.V.m dem Kostentarif zur Verwaltungskostensatzung, in der derzeit gültigen Fassung, berechnet werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport