Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.

    Dabei kommen folgende Abgaben bzw. Beiträge in Betracht:

    • Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. Baugesetzbuch (BauGB)), Straßenausbaubeiträge (§ 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG))
    • Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge (§ 135 a BauGB)
    • Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB)
    • Ausgleichsbeiträge (§§ 154 f BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten
    • Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG))
    • Ablösebeträge für Stellplatzverpflichtungen (§ 47 a Niedersächsische Bauordnung (NBauO))
    • Beiträge auf Grund von Leistungen der Wasser- bzw. Abwasserzweckverbände
    • Versiegelungsabgaben
    • Walderhaltungsabgaben

    Die Anliegerbescheinigung wird von der zuständigen Stelle ausgestellt.

    Hinweise für Sehnde: Anliegerbescheinigung

    Allgemeine Informationen

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.

     Dabei kommen folgende Abgaben bzw. Beiträge in Betracht:


    ◾Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. Baugesetzbuch (BauGB))
    ◾Straßenausbaubeiträge (§ 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG))
    ◾Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge (§ 135 a BauGB)
    ◾Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB)
    ◾Ausgleichsbeiträge (§§ 154 f BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten
    ◾Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG))
    ◾Ablösebeträge für Stellplatzverpflichtungen (§ 47 a Niedersächsische Bauordnung (NBauO))
    ◾Beiträge auf Grund von Leistungen der Wasser- bzw. Abwasserzweckverbände
    ◾Versiegelungsabgaben
    ◾Walderhaltungsabgaben



    Allgemeine Informationen

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.

    Dabei kommen folgende Abgaben bzw. Beiträge in Betracht:


    Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. Baugesetzbuch (BauGB))
    Straßenausbaubeiträge (§ 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG))
    Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge (§ 135 a BauGB)
    Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB)
    Ausgleichsbeiträge (§§ 154 f BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten
    Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG))
    Ablösebeträge für Stellplatzverpflichtungen (§ 47 a Niedersächsische Bauordnung (NBauO))
    Beiträge auf Grund von Leistungen der Wasser- bzw. Abwasserzweckverbände
    Versiegelungsabgaben
    Walderhaltungsabgaben



    Online-Dienst

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    ID: L100040_492277379

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    Version

    Technisch erstellt am 25.04.2023

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Sehnde: Anliegerbescheinigung

    Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Sehnde. Für weitergehende Fragen steht Ihnen Herr Waschulewski vom Fachdienst Finanzen persönlich, Zi. 301, oder auch telefonisch unter 05138/707-311 zur Verfügung.

    Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Sehnde. Für weitergehende Fragen steht Ihnen Herr Waschulewski vom Fachdienst Finanzen persönlich, Zi. 301, oder auch telefonisch unter 05138/707-311 zur Verfügung.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordstraße 21

    31319 Sehnde

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05138 707-0

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 27.02.2020

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • formloser Antrag mit der Anschrift der Bauherrin/des Bauherrn und der Anschrift des zu bebauenden Grundstückes
    • Eigentumsnachweis für das Grundstück (Kopie der Grundbucheintragung)
    • Bauvoranfrage (Kopie, wenn vorhanden)
    • Flurkartenauszug (Kopie)

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Sehnde: Anliegerbescheinigung

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Bei näheren Fragen steht Ihnen Herr Waschulewski gern für die Beantwortung zur Verfügung.

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Bei näheren Fragen steht Ihnen Herr Waschulewski gern für die Beantwortung zur Verfügung.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Sehnde: Anliegerbescheinigung

    Es fallen Gebühren an, welche nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt i.V.m dem Kostentarif zur Verwaltungskostensatzung, in der derzeit gültigen Fassung, berechnet werden.

    Es fallen Gebühren an, welche nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt i.V.m dem Kostentarif zur Verwaltungskostensatzung, in der derzeit gültigen Fassung, berechnet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024