Hilfe in anderen Lebenslagen BeratungOnline erledigen

    Altenhilfe

    Beschreibung

    Im Rahmen der Altenhilfe erhalten Sie als älterer Mensch vielfältige Informationen und Unterstützung:

    • Beratung in allen Lebensfragen,
    • Aufzeigen von Hilfsangeboten,
    • Angebote in der Ehrenamtsarbeit,
    • Aufzeigen von Möglichkeiten der Betätigung,
    • Beratung zur Wohnungsanpassung (baulich und finanziell) bei Behinderung,
    • Information über Begegnungsstätten.

    Hinweise für Uetze: Hilfe zur Pflege

    Allgemeine Informationen

    Personen, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung im täglichen Leben Hilfe benötigen, können Anspruch auf Hilfe zur Pflege haben.

    Personen, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens - bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und zusätzlich bei der hauswirtschaftlichen Versorgung - auf Dauer in erheblichem Maße der Hilfe benötigen, können Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII haben.

    Sie wird jedoch nur gewährt, wenn die eigenen Ressourcen nicht ausreichen, die oder der Pflegebedürftige die Aufwendungen für die Pflege nicht selber aus ihrem bzw. seinem Einkommen und Vermögen tragen kann und sie auch nicht von anderen, insbesondere der Pflegeversicherung, erhält.

    Dies bedeutet, dass

    • die Pflegebedürftigen nicht in der Pflegeversicherung versichert sind oder die Vorversicherungszeiten noch nicht erfüllen oder
    • die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen oder
    • der Pflegebedarf nicht erheblich ist.

    Zu den Leistungen der häuslichen Versorgung zählen:

    • Pflegegeld analog SGB XI
    • Aufwendungen für private Pflegekräfte oder ambulante Pflegedienste sowie Sozialstationen
    • Beihilfen
    • Pflegehilfsmittel, z. B. Pflegebetten
    • Beiträge zur Alterssicherung von Pflegepersonen soweit keine andere Alterssicherung gegeben ist
    • Familienentlastender Dienst

    Reicht häusliche Pflege nicht aus, sieht das Zwölfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII) auch Leistungen zur teil- und vollstationären Pflege vor wie:

    • Tages-/Nachtpflege
    • Kurzzeit- und vollstationäre Pflege

    Benötigte Unterlagen

    • Personalausweis oder Pass
    • Sozialhilfegrundantrag
    • Nachweis über die aktuellen Unterkunftskosten
    • aktueller Wohngeldbescheid
    • vollständige Kontoauszüge der letzten sechs Monate
    • Einkommensnachweise
    • Vermögensnachweise (beispielsweise KFZ-Papiere, Sparbuch, Lebensversicherungen, usw.)
    • Belege über Versicherungsbeiträge
    • Leben weitere Personen mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft müssen Sie auch deren Einkommen und Vermögen nachweisen.
    • Nachweis über Leistungen der Pflegekasse und Einstufung des Medizinischen Dienstes (sofern vorhanden)
    • Ggfs. ärztlicher Kurzbericht nach Beratung


    Online-Dienst

    Kurzantrag Hilfe zur Pflege

    ID: L100040_536967495

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner sind das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt sowie die Seniorenvertretungen.

    Ansprechpartner

    50.14 - Team Hilfe zur Pflege - Beratung und Planung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstr. 45

    30159 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:15 - 12:00 Uhr + 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:15 - 12:00 Uhr Mittwoch: 08:15 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:15 - 12:00 Uhr + 15:00 - 17:00 Uhr Freitag: 08:15 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

    Version

    Technisch geändert am 30.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    50.15 - Team Leistungen der Hilfe zur Pflege

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstr. 45

    30159 Hannover

    Öffnungszeiten

    Telefonsprechzeiten: Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

    Version

    Technisch geändert am 30.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Hinweise für Uetze: Hilfe zur Pflege

    Fristen

    Hinweise für Uetze: Hilfe zur Pflege

    Hilfe zur Pflege kann erst ab Bekanntwerden des Hilfebedarfes gewährt werden. Bitte wenden Sie sich sofort an das zuständige Sozialamt.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Uetze: Hilfe zur Pflege

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de