Abwassergebühr Festsetzung
Beschreibung
Die Entsorgung des in Privathaushalten und Gewerbebetrieben anfallenden Abwassers erfolgt über die zuständige Stelle. Diese setzt eine entsprechende Gebühr für die Entsorgung fest.
Hinweise für Dörpen: Abwassergebühr
Ergänzungen der Samtgemeinde Dörpen:
Für die Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage wird eine Abwassergebühr für die Grundstücke erhoben, die an diese öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind oder in diese entwässern.
Gebührenpflichtig ist der Eigentümer des Grundstücks.
Hauswasserversorgungen, die für sanitäre Anlagen genutzt werden, sind entsprechend für die Berechnung der Abwassergebühren zu melden.
Weiterhin besteht die Möglichkeit über den Einbau eines sogenannten Zwischenzählers, Wassermengen, die nachweislich nicht in den Abwasserkanal gelangen, berücksichtigen zu lassen. Der Zwischenzähler muss fest installiert sein.
Ergänzungen der Samtgemeinde Dörpen:
Für die Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage wird eine Abwassergebühr für die Grundstücke erhoben, die an diese öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind oder in diese entwässern.
Gebührenpflichtig ist der Eigentümer des Grundstücks.
Hauswasserversorgungen, die für sanitäre Anlagen genutzt werden, sind entsprechend für die Berechnung der Abwassergebühren zu melden.
Weiterhin besteht die Möglichkeit über den Einbau eines sogenannten Zwischenzählers, Wassermengen, die nachweislich nicht in den Abwasserkanal gelangen, berücksichtigen zu lassen. Der Zwischenzähler muss fest installiert sein.
Online-Dienst
Zählermeldung für die Abrechnung der Abwasserbeseitigungsgebühr (Gast)
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Entsorgern. Das können Abwasserverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder privat-rechtliche Gesellschaften sein. Auskünfte zum jeweiligen Entsorger erteilt die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Dörpen - Steueramt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: von 08:30 bis 12:30 Uhr  Dienstag: von 08:30 bis 12:30 Uhr  und 14:00 bis 16:00 Uhr  Mittwoch: von 08:30 bis 12:30 Uhr  Donnerstag: von 14:00 bis 17:45 Uhr  Freitag: von 08:30 bis 12:00 Uhr 
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Dörpen: Abwassergebühr
Ergänzungen der Samtgemeinde Dörpen:
Grundsätzlich wird die Gebühr auf Grundlage der Menge des vom Wasserwerk bezogenen Frischwassers berechnet. Je Kubikmeter bezogenen Frischwassers ist eine Gebühr von 2,- € zu zahlen.
Die Gebührenabrechnung erfolgt im Auftrag der Samtgemeinde Dörpen durch den Wasserverband Hümmling.
Ergänzungen der Samtgemeinde Dörpen:
Grundsätzlich wird die Gebühr auf Grundlage der Menge des vom Wasserwerk bezogenen Frischwassers berechnet. Je Kubikmeter bezogenen Frischwassers ist eine Gebühr von 2,- € zu zahlen.
Die Gebührenabrechnung erfolgt im Auftrag der Samtgemeinde Dörpen durch den Wasserverband Hümmling.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 10.01.2013