Abwasser Beseitigung

    Abwassergebühr Festsetzung

    Beschreibung

    Die Entsorgung des in Privathaushalten und Gewerbebetrieben anfallenden Abwassers erfolgt über die zuständige Stelle. Diese setzt eine entsprechende Gebühr für die Entsorgung fest.

    Hinweise für Dörpen: Abwassergebühr

    Ergänzungen der Samtgemeinde Dörpen:

    Für die Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage wird eine Abwassergebühr für die Grundstücke erhoben, die an diese öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind oder in diese entwässern.
    Gebührenpflichtig ist der Eigentümer des Grundstücks.

    Hauswasserversorgungen, die für sanitäre Anlagen genutzt werden, sind entsprechend für die Berechnung der Abwassergebühren zu melden.
    Weiterhin besteht die Möglichkeit über den Einbau eines sogenannten Zwischenzählers, Wassermengen, die nachweislich nicht in den Abwasserkanal gelangen, berücksichtigen zu lassen. Der Zwischenzähler muss fest installiert sein.

    Ergänzungen der Samtgemeinde Dörpen:

    Für die Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage wird eine Abwassergebühr für die Grundstücke erhoben, die an diese öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind oder in diese entwässern.
    Gebührenpflichtig ist der Eigentümer des Grundstücks.

    Hauswasserversorgungen, die für sanitäre Anlagen genutzt werden, sind entsprechend für die Berechnung der Abwassergebühren zu melden.
    Weiterhin besteht die Möglichkeit über den Einbau eines sogenannten Zwischenzählers, Wassermengen, die nachweislich nicht in den Abwasserkanal gelangen, berücksichtigen zu lassen. Der Zwischenzähler muss fest installiert sein.

    Online-Dienst

    Zählermeldung für die Abrechnung der Abwasserbeseitigungsgebühr (Gast)

    ID: L100040_545288671

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    Version

    Technisch erstellt am 18.04.2024 (von: Webservice, Samtgemeinde Dörpen)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Entsorgern. Das können Abwasserverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder privat-rechtliche Gesellschaften sein. Auskünfte zum jeweiligen Entsorger erteilt die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Dörpen - Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 25

    26892 Dörpen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: von 08:30 bis 12:30 Uhr  Dienstag: von 08:30 bis 12:30 Uhr  und 14:00 bis 16:00 Uhr  Mittwoch: von 08:30 bis 12:30 Uhr  Donnerstag: von 14:00 bis 17:45 Uhr  Freitag: von 08:30 bis 12:00 Uhr 

    Kontakt

    E-Mail: samtgemeinde@doerpen.de

    Telefon Festnetz: +49 63 4020

    Fax: +49 63 402162

    Version

    Technisch erstellt am 26.02.2019 (von: Webservice, Samtgemeinde Dörpen)

    Technisch geändert am 04.05.2024 (von: Webservice, Samtgemeinde Dörpen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Dörpen: Abwassergebühr

    Ergänzungen der Samtgemeinde Dörpen:

    Grundsätzlich wird die Gebühr auf Grundlage der Menge des vom Wasserwerk bezogenen Frischwassers berechnet. Je Kubikmeter bezogenen Frischwassers ist eine Gebühr von 2,- € zu zahlen.

    Die Gebührenabrechnung erfolgt im Auftrag der Samtgemeinde Dörpen durch den Wasserverband Hümmling.

    Ergänzungen der Samtgemeinde Dörpen:

    Grundsätzlich wird die Gebühr auf Grundlage der Menge des vom Wasserwerk bezogenen Frischwassers berechnet. Je Kubikmeter bezogenen Frischwassers ist eine Gebühr von 2,- € zu zahlen.

    Die Gebührenabrechnung erfolgt im Auftrag der Samtgemeinde Dörpen durch den Wasserverband Hümmling.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 10.01.2013

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)