Abwasser Beseitigung

    Abwassergebühr Festsetzung

    Beschreibung

    Die Entsorgung des in Privathaushalten und Gewerbebetrieben anfallenden Abwassers erfolgt über die zuständige Stelle. Diese setzt eine entsprechende Gebühr für die Entsorgung fest.

    Hinweise für Garrel: Abwassergebühr Festsetzung

    Allgemeine Informationen

    Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage wird eine Abwassergebühr für die Grundstücke erhoben, die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind oder in diese entwässern

    Die Gebühr für die Beseitigung von Abwasser wird nach der Abwassermenge berechnet, die im Erhebungszeitraum in die öffentliche Abwasseranlage gelangt.  Die Berechnungseinheit für die Gebühr ist 1 m³ Abwasser. Grundlage ist im Regelfall die im Kalenderjahr bezogene Frischwassermenge.



    Allgemeine Informationen

    Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage wird eine Abwassergebühr für die Grundstücke erhoben, die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind oder in diese entwässern

    Die Gebühr für die Beseitigung von Abwasser wird nach der Abwassermenge berechnet, die im Erhebungszeitraum in die öffentliche Abwasseranlage gelangt. Die Berechnungseinheit für die Gebühr ist 1 m³ Abwasser. Grundlage ist im Regelfall die im Kalenderjahr bezogene Frischwassermenge.



    Online-Dienst

    Ablesung Zwischenzähler (Abwassergebühren)

    ID: L100040_483579032

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 17.01.2023

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Entsorgern. Das können Abwasserverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder privat-rechtliche Gesellschaften sein. Auskünfte zum jeweiligen Entsorger erteilt die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt.

    Hinweise für Garrel: Abwassergebühr Festsetzung

    Gemeindekasse Garrel

    Gemeindekasse Garrel

    Ansprechpartner

    Kämmerei

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 15

    49681 Garrel

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Achtung: Das Sozialamt ist mittwochs ganztägig geschlossen. Sofern ein Termin außerhalb dieser Sprechzeiten benötigt wird, kontaktieren Sie bitte den/die jeweilige/n Ansprechpartner/in.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04474 899-0

    Fax: 04474 899-30

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 23.12.2022

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Hinweise für Garrel: Abwassergebühr Festsetzung

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Garrel: Abwassergebühr Festsetzung

    Satzung der Gemeinde Garrel über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Entwässerungsabgabensatzung) der Gemeinde Garrel in der z.Zt. geltenden Fassung

    Satzung der Gemeinde Garrel über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Entwässerungsabgabensatzung) der Gemeinde Garrel in der z.Zt. geltenden Fassung

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Garrel: Abwassergebühr Festsetzung

    Die Abwassergebühr beträgt je m³ Schmutzwasser 1,80 €.

    Die Abwassergebühr beträgt je m³ Schmutzwasser 1,80 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Garrel: Abwassergebühr Festsetzung

    Wassermengen, die nachweislich nicht in die Kanalisation eingeleitet werden, können auf Antrag abgesetzt werden. Als Nachweis muss eine zweite separate Wasseruhr eingebaut werden. Der Zählerstand ist einmal jährlich zum Jahresende – spätestens bis zum 31.03. des Folgejahres -  der Gemeinde Garrel mitzuteilen.

    Wassermengen, die nachweislich nicht in die Kanalisation eingeleitet werden, können auf Antrag abgesetzt werden. Als Nachweis muss eine zweite separate Wasseruhr eingebaut werden. Der Zählerstand ist einmal jährlich zum Jahresende - spätestens bis zum 31.03. des Folgejahres - der Gemeinde Garrel mitzuteilen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 10.01.2013

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024