Abwasser Beseitigung

    Abwassergebühr Festsetzung

    Beschreibung

    Die Entsorgung des in Privathaushalten und Gewerbebetrieben anfallenden Abwassers erfolgt über die zuständige Stelle. Diese setzt eine entsprechende Gebühr für die Entsorgung fest.

    Online-Dienst

    Wassermengen bei der Schmutzwassergebühr absetzen

    ID: L100040_414324323

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 12.12.2020

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Entsorgern. Das können Abwasserverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder privat-rechtliche Gesellschaften sein. Auskünfte zum jeweiligen Entsorger erteilt die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Langenhagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    30853 Langenhagen

    Postanschrift

    Postfach 101560

    30836 Langenhagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 7307-0

    Fax: 0511 7307-9130

    E-Mail: stadtverwaltung@langenhagen.de

    Version

    Technisch erstellt am 04.04.2016

    Technisch geändert am 05.02.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Eigenbetrieb Stadtentwässerung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    30853 Langenhagen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 7307-0

    Fax: 0511 7307839448

    E-Mail: info@se-langenhagen.de

    Weitere Informationen

    Telefonische Erreichbarkeit des zentralen Dialogcenters Montag bis Donnerstag 8:00 – 18:00 Uhr Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr Besuche nur nach Vereinbarung. Termin vereinbaren oder Rückfragen telefonisch klären? Hier klicken

    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2019

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Langenhagen: Abwassergebühr Festsetzung

    Die Abwassergebühr beträgt 

    • für die Schmutzwasserbeseitigung 
      für jeden vollen cbm Abwasser 1,78 €
    • für die Niederschlagswasserbeseitigung 
      je Berechnungseinheit 0,30 €

    Weitere Informationen finden Sie in § 14 der Entwässerungsabgabensatzung der Stadt Langenhagen.

    Die Abwassergebühr beträgt

    • für die Schmutzwasserbeseitigung
      für jeden vollen cbm Abwasser 1,78 €
    • für die Niederschlagswasserbeseitigung
      je Berechnungseinheit 0,30 €

    Weitere Informationen finden Sie in § 14 der Entwässerungsabgabensatzung der Stadt Langenhagen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Langenhagen: Abwassergebühr Festsetzung

    Es besteht die Möglichkeit einen Gartenwasserzähler einzubauen. Durch den Wasserzwischenzähler kann die Menge an Frischwasser ermittelt werden, die nicht in den Schmutzwasserkanal gelangt.
    Für dieses Frischwasser müssen keine Abwassergebühren gezahlt werden.
    Um die Wassermengen bei der Festsetzung der Abwassergebühren absetzen zu können, muss ein geeichtes Wassermessgerät auf eigene Kosten eingebaut werden.
    Der Einbau ist bei der Stadt Langenhagen, Eigenbetrieb Stadtentwässerung, schriftlich anzumelden. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie im Download-Center der Stadtentwässerung. Die Erstabnahme des Gartenwasserzählers ist gebührenpflichtig.

    Bitte beachten Sie, dass der Wasserzähler dem Eichgesetz unterliegt und die Eichmarken nach sechs Jahren ihre Gültigkeit verlieren. Nach diesem Zeitraum muss ein neuer Wasserzähler eingebaut werden (oder eine Nacheichung erfolgen, die aber in der Regel nicht wirtschaftlich ist). Die Auswechslung (bzw. Nacheichung) des Zählers ist der Gemeinde ebenfalls schriftlich mitzuteilen.

    Weitere Informationen und Einzelheiten zum Gartenwasserzähler erfahren  Sie in der Informationsbroschüre "Gartenwasserzähler" des Eigenbetriebes Stadtentwässerung.

    Damit die über den Gartenzähler ermittelte Wassermengen bei der Festsetzung der Abwassergebühren abgesetzt werden kann, ist der Zählerstand des Gartenwasserzählers bis zum 15. Dezember der Stadt Langenhagen mitzuteilen. Hierfür steht ein Online-Service zur Verfügung. 

    Es besteht die Möglichkeit einen Gartenwasserzähler einzubauen. Durch den Wasserzwischenzähler kann die Menge an Frischwasser ermittelt werden, die nicht in den Schmutzwasserkanal gelangt.
    Für dieses Frischwasser müssen keine Abwassergebühren gezahlt werden.
    Um die Wassermengen bei der Festsetzung der Abwassergebühren absetzen zu können, muss ein geeichtes Wassermessgerät auf eigene Kosten eingebaut werden.
    Der Einbau ist bei der Stadt Langenhagen, Eigenbetrieb Stadtentwässerung, schriftlich anzumelden. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie im Download-Center der Stadtentwässerung. Die Erstabnahme des Gartenwasserzählers ist gebührenpflichtig.

    Bitte beachten Sie, dass der Wasserzähler dem Eichgesetz unterliegt und die Eichmarken nach sechs Jahren ihre Gültigkeit verlieren. Nach diesem Zeitraum muss ein neuer Wasserzähler eingebaut werden (oder eine Nacheichung erfolgen, die aber in der Regel nicht wirtschaftlich ist). Die Auswechslung (bzw. Nacheichung) des Zählers ist der Gemeinde ebenfalls schriftlich mitzuteilen.

    Weitere Informationen und Einzelheiten zum Gartenwasserzähler erfahren Sie in der Informationsbroschüre "Gartenwasserzähler" des Eigenbetriebes Stadtentwässerung.

    Damit die über den Gartenzähler ermittelte Wassermengen bei der Festsetzung der Abwassergebühren abgesetzt werden kann, ist der Zählerstand des Gartenwasserzählers bis zum 15. Dezember der Stadt Langenhagen mitzuteilen. Hierfür steht ein Online-Service zur Verfügung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 10.01.2013

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024