Abwassergebühr Festsetzung
Beschreibung
Die Entsorgung des in Privathaushalten und Gewerbebetrieben anfallenden Abwassers erfolgt über die zuständige Stelle. Diese setzt eine entsprechende Gebühr für die Entsorgung fest.
Online-Dienst
Wassermengen bei der Schmutzwassergebühr absetzen
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Entsorgern. Das können Abwasserverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder privat-rechtliche Gesellschaften sein. Auskünfte zum jeweiligen Entsorger erteilt die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Eigenbetrieb Stadtentwässerung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Hinweise für Langenhagen: Abwassergebühr Festsetzung
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Langenhagen: Abwassergebühr Festsetzung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Langenhagen: Abwassergebühr Festsetzung
Die Abwassergebühr beträgt
- für die Schmutzwasserbeseitigung
für jeden vollen cbm Abwasser 1,78 € - für die Niederschlagswasserbeseitigung
je Berechnungseinheit 0,30 €
Weitere Informationen finden Sie in § 14 der Entwässerungsabgabensatzung der Stadt Langenhagen.
Die Abwassergebühr beträgt
- für die Schmutzwasserbeseitigung
für jeden vollen cbm Abwasser 1,78 € - für die Niederschlagswasserbeseitigung
je Berechnungseinheit 0,30 €
Weitere Informationen finden Sie in § 14 der Entwässerungsabgabensatzung der Stadt Langenhagen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Langenhagen: Abwassergebühr Festsetzung
Es besteht die Möglichkeit einen Gartenwasserzähler einzubauen. Durch den Wasserzwischenzähler kann die Menge an Frischwasser ermittelt werden, die nicht in den Schmutzwasserkanal gelangt.
Für dieses Frischwasser müssen keine Abwassergebühren gezahlt werden.
Um die Wassermengen bei der Festsetzung der Abwassergebühren absetzen zu können, muss ein geeichtes Wassermessgerät auf eigene Kosten eingebaut werden.
Der Einbau ist bei der Stadt Langenhagen, Eigenbetrieb Stadtentwässerung, schriftlich anzumelden. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie im Download-Center der Stadtentwässerung. Die Erstabnahme des Gartenwasserzählers ist gebührenpflichtig.
Bitte beachten Sie, dass der Wasserzähler dem Eichgesetz unterliegt und die Eichmarken nach sechs Jahren ihre Gültigkeit verlieren. Nach diesem Zeitraum muss ein neuer Wasserzähler eingebaut werden (oder eine Nacheichung erfolgen, die aber in der Regel nicht wirtschaftlich ist). Die Auswechslung (bzw. Nacheichung) des Zählers ist der Gemeinde ebenfalls schriftlich mitzuteilen.
Weitere Informationen und Einzelheiten zum Gartenwasserzähler erfahren Sie in der Informationsbroschüre "Gartenwasserzähler" des Eigenbetriebes Stadtentwässerung.
Damit die über den Gartenzähler ermittelte Wassermengen bei der Festsetzung der Abwassergebühren abgesetzt werden kann, ist der Zählerstand des Gartenwasserzählers bis zum 15. Dezember der Stadt Langenhagen mitzuteilen. Hierfür steht ein Online-Service zur Verfügung.
Es besteht die Möglichkeit einen Gartenwasserzähler einzubauen. Durch den Wasserzwischenzähler kann die Menge an Frischwasser ermittelt werden, die nicht in den Schmutzwasserkanal gelangt.
Für dieses Frischwasser müssen keine Abwassergebühren gezahlt werden.
Um die Wassermengen bei der Festsetzung der Abwassergebühren absetzen zu können, muss ein geeichtes Wassermessgerät auf eigene Kosten eingebaut werden.
Der Einbau ist bei der Stadt Langenhagen, Eigenbetrieb Stadtentwässerung, schriftlich anzumelden. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie im Download-Center der Stadtentwässerung. Die Erstabnahme des Gartenwasserzählers ist gebührenpflichtig.
Bitte beachten Sie, dass der Wasserzähler dem Eichgesetz unterliegt und die Eichmarken nach sechs Jahren ihre Gültigkeit verlieren. Nach diesem Zeitraum muss ein neuer Wasserzähler eingebaut werden (oder eine Nacheichung erfolgen, die aber in der Regel nicht wirtschaftlich ist). Die Auswechslung (bzw. Nacheichung) des Zählers ist der Gemeinde ebenfalls schriftlich mitzuteilen.
Weitere Informationen und Einzelheiten zum Gartenwasserzähler erfahren Sie in der Informationsbroschüre "Gartenwasserzähler" des Eigenbetriebes Stadtentwässerung.
Damit die über den Gartenzähler ermittelte Wassermengen bei der Festsetzung der Abwassergebühren abgesetzt werden kann, ist der Zählerstand des Gartenwasserzählers bis zum 15. Dezember der Stadt Langenhagen mitzuteilen. Hierfür steht ein Online-Service zur Verfügung.
Weitere Informationen
Hinweise für Langenhagen: Abwassergebühr Festsetzung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 10.01.2013