Abwassergebühr Festsetzung
Beschreibung
Die Entsorgung des in Privathaushalten und Gewerbebetrieben anfallenden Abwassers erfolgt über die zuständige Stelle. Diese setzt eine entsprechende Gebühr für die Entsorgung fest.
Hinweise für Lengede: Abwassergebühr Festsetzung
Die Abwassergebühren sind Kommunalabgaben, die von den Kommunen aufgrund einer Gebührensatzung für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung (Kanalisation und Kläranlage ) von den Benutzern erhoben werden (Benutzungsgebühren). Eine Benutzungsgebühr kann nur für die tatsächliche Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung erhoben werden.
Die Abwassergebühren sind Kommunalabgaben, die von den Kommunen aufgrund einer Gebührensatzung für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung (Kanalisation und Kläranlage ) von den Benutzern erhoben werden (Benutzungsgebühren). Eine Benutzungsgebühr kann nur für die tatsächliche Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung erhoben werden.
Online-Dienste
Neueinbau bzw. Wechsel eines Zwischenzählers für Brunnen/Zisterne usw.
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Neueinbau bzw. Wechsel eines Zwischenzählers für die Gartenbewässerung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Übermittlung von Zählerständen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Entsorgern. Das können Abwasserverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder privat-rechtliche Gesellschaften sein. Auskünfte zum jeweiligen Entsorger erteilt die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt.
Hinweise für Lengede: Abwassergebühr Festsetzung
Sie können sich an die angegebene Ansprechpartnerin/an den angegebenen Ansprechparter wenden.
Sie können sich an die angegebene Ansprechpartnerin/an den angegebenen Ansprechparter wenden.
Ansprechpartner
Fachbereich Finanzen, Personal, Jugend und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Service-Büro: Montag, Dienstag, Donnerstag von 08:00 bis 13:00 Uhr Montag und Dienstag von 14:30 bis 16:00 Uhr Donnerstag von 14:30 bis 18:00 Uhr Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch nur nach Terminvereinbarung geöffnet.
Kontakt
Telefon Festnetz: 05344 89-0
Fax: 05344 89-30
Kontaktperson
Frau Gundula Göldenitz
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Hinweise für Lengede: Abwassergebühr Festsetzung
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Lengede: Abwassergebühr Festsetzung
Die Schmutzwassergebühr wird in Form einer Benutzungs- und Grundgebühr erhoben.
Die Benutzungsgebühr wird nach der Schmutzwassermenge bemessen, die in die öffentliche zentrale Schmutzwasseranlage gelangt. Berechnungseinheit ist 1 m³.
Die Schmutzwassergebühr wird in Form einer Benutzungs- und Grundgebühr erhoben.
Die Benutzungsgebühr wird nach der Schmutzwassermenge bemessen, die in die öffentliche zentrale Schmutzwasseranlage gelangt. Berechnungseinheit ist 1 m³.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Lengede: Abwassergebühr Festsetzung
- Grundgebühr 58,00 €/Jahr
- Benutzungsgebühr 2,31 €/m³
- Neueinbau Zusatzzähler/Gartenbewässerung einmalig 20,00 €
- Grundgebühr 58,00 €/Jahr
- Benutzungsgebühr 2,31 €/m³
- Neueinbau Zusatzzähler/Gartenbewässerung einmalig 20,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lengede: Abwassergebühr Festsetzung
Wassermengen die nachweislich nicht in die öffentliche zentrale Schmutzwasseranlage gelangen, werden auf Antrag abgesetzt und sind durch einen zusätzlichen Wasserzähler nachzuweisen. Der fachgerechte Einbau ist von einem Installationsunternehmen vorzunehmen und zu bestätigen.
Wassermengen die nachweislich nicht in die öffentliche zentrale Schmutzwasseranlage gelangen, werden auf Antrag abgesetzt und sind durch einen zusätzlichen Wasserzähler nachzuweisen. Der fachgerechte Einbau ist von einem Installationsunternehmen vorzunehmen und zu bestätigen.
Weitere Informationen
Hinweise für Lengede: Abwassergebühr Festsetzung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 10.01.2013