Abwasser Beseitigung

    Abwassergebühr Festsetzung

    Beschreibung

    Die Entsorgung des in Privathaushalten und Gewerbebetrieben anfallenden Abwassers erfolgt über die zuständige Stelle. Diese setzt eine entsprechende Gebühr für die Entsorgung fest.

    Hinweise für Lengede: Abwassergebühr Festsetzung

    Allgemeine Informationen

    Die Abwassergebühren sind Kommunalabgaben, die von den Kommunen aufgrund einer Gebührensatzung für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung (Kanalisation und Kläranlage ) von den Benutzern erhoben werden (Benutzungsgebühren). Eine Benutzungsgebühr kann nur für die tatsächliche Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung erhoben werden.



    Allgemeine Informationen

    Die Abwassergebühren sind Kommunalabgaben, die von den Kommunen aufgrund einer Gebührensatzung für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung (Kanalisation und Kläranlage ) von den Benutzern erhoben werden (Benutzungsgebühren). Eine Benutzungsgebühr kann nur für die tatsächliche Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung erhoben werden.



    Online-Dienste

    Neueinbau bzw. Wechsel eines Zwischenzählers für Brunnen/Zisterne usw.

    ID: L100040_451306914

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    Version

    Technisch erstellt am 23.04.2022 (von: Webservice, Gemeinde Lengede)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Lengede)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Neueinbau bzw. Wechsel eines Zwischenzählers für die Gartenbewässerung

    ID: L100040_451306915

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

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    Übermittlung von Zählerständen

    ID: L100040_451306916

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    Sprache

    Deutsch

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    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Entsorgern. Das können Abwasserverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder privat-rechtliche Gesellschaften sein. Auskünfte zum jeweiligen Entsorger erteilt die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt.

    Hinweise für Lengede: Abwassergebühr Festsetzung

    Sie können sich an die angegebene Ansprechpartnerin/an den angegebenen Ansprechparter wenden.

    Sie können sich an die angegebene Ansprechpartnerin/an den angegebenen Ansprechparter wenden.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Finanzen, Personal, Jugend und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Vallstedter Weg 1

    38268 Lengede

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Service-Büro: Montag, Dienstag, Donnerstag von 08:00 bis 13:00 Uhr Montag und Dienstag von 14:30 bis 16:00 Uhr Donnerstag von 14:30 bis 18:00 Uhr Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch nur nach Terminvereinbarung geöffnet.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05344 89-0

    Fax: 05344 89-30

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Gemeinde Lengede)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Lengede)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lengede: Abwassergebühr Festsetzung

    Die Schmutzwassergebühr wird in Form einer Benutzungs- und Grundgebühr erhoben.

    Die Benutzungsgebühr wird nach der Schmutzwassermenge bemessen, die in die öffentliche zentrale Schmutzwasseranlage gelangt. Berechnungseinheit ist 1 m³.

    Die Schmutzwassergebühr wird in Form einer Benutzungs- und Grundgebühr erhoben.

    Die Benutzungsgebühr wird nach der Schmutzwassermenge bemessen, die in die öffentliche zentrale Schmutzwasseranlage gelangt. Berechnungseinheit ist 1 m³.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Lengede: Abwassergebühr Festsetzung

    • Grundgebühr 58,00 €/Jahr
    • Benutzungsgebühr 2,31 €/m³
    • Neueinbau Zusatzzähler/Gartenbewässerung einmalig 20,00 €
    • Grundgebühr 58,00 €/Jahr
    • Benutzungsgebühr 2,31 €/m³
    • Neueinbau Zusatzzähler/Gartenbewässerung einmalig 20,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lengede: Abwassergebühr Festsetzung

    Wassermengen die nachweislich nicht in die öffentliche zentrale Schmutzwasseranlage gelangen, werden auf Antrag abgesetzt und sind durch einen zusätzlichen Wasserzähler nachzuweisen. Der fachgerechte Einbau ist von einem Installationsunternehmen vorzunehmen und zu bestätigen.

    Wassermengen die nachweislich nicht in die öffentliche zentrale Schmutzwasseranlage gelangen, werden auf Antrag abgesetzt und sind durch einen zusätzlichen Wasserzähler nachzuweisen. Der fachgerechte Einbau ist von einem Installationsunternehmen vorzunehmen und zu bestätigen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 10.01.2013

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)