Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz Abmeldung

    Beschreibung

    Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen aufgeben. Beachten Sie bitte hierzu auch die Hinweise in der Leistung zur Abmeldung eines Nebenwohnsitzes.

    Hinweise für Georgsmarienhütte: Wohnsitz Abmeldung

    Allgemeine Informationen

    Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen aufgeben.



    Allgemeine Informationen

    Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen aufgeben.



    Online-Dienste

    Abmeldung einer Nebenwohnung

    ID: L100040_495471741

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 16.05.2023 (von: Webservice, Stadt Georgsmarienhütte)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Georgsmarienhütte)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Abmeldung ins Ausland

    ID: L100040_495471763

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 16.05.2023 (von: Webservice, Stadt Georgsmarienhütte)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Georgsmarienhütte)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Georgsmarienhütte: Wohnsitz Abmeldung

    Bei Wegzug ins Ausland:
    Abmeldung im Bürgeramt der Stadt Georgsmarienhütte

    Bei Aufgabe eines Nebenwohnsitzes in Georgsmarienhütte:
    Die Mitteilung im Bürgeramt Ihres Hauptwohnsitzes reicht aus.

    Bei Umwandlung eines Hauptwohnsitzes oder alleinigen Wohnsitzes in Georgsmarienhütte zum Nebenwohnsitz:
    Anmeldung/Mitteilung im Bürgeramt Ihres neuen Hauptwohnsitzes.

    Bei Umwandlung eines Nebenwohnsitzes in Georgsmarienhütte zum Hauptwohnsitz oder zur alleinigen Wohnung:
    Mitteilung im Bürgeramt der Stadt Georgsmarienhütte

    Bei Wegzug ins Ausland:
    Abmeldung im Bürgeramt der Stadt Georgsmarienhütte

    Bei Aufgabe eines Nebenwohnsitzes in Georgsmarienhütte:
    Die Mitteilung im Bürgeramt Ihres Hauptwohnsitzes reicht aus.

    Bei Umwandlung eines Hauptwohnsitzes oder alleinigen Wohnsitzes in Georgsmarienhütte zum Nebenwohnsitz:
    Anmeldung/Mitteilung im Bürgeramt Ihres neuen Hauptwohnsitzes.

    Bei Umwandlung eines Nebenwohnsitzes in Georgsmarienhütte zum Hauptwohnsitz oder zur alleinigen Wohnung:
    Mitteilung im Bürgeramt der Stadt Georgsmarienhütte

    Ansprechpartner

    Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeseder Straße 85

    49124 Georgsmarienhütte

    Öffnungszeiten

    montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr montags bis mittwochs 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr donnerstags 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05401 850-320

    Fax: 05401 850-307

    E-Mail: buergeramt@georgsmarienhuette.de

    Weitere Informationen

    Grundsätzlich werden alle Dienstleistungen angeboten, allerdings nur nach einer vorherigen Terminvereinbarung. Ausnahme: Für die Abholung von Ausweisen bzw. Reisepässen sowie für den Kauf von Busfahrkarten und Stadtgutscheinen benötigen Sie keinen Termin. Um einen Termin im Bürgeramt der Stadt Georgsmarienhütte zu vereinbaren, haben Sie folgende Möglichkeiten: Am einfachsten und bequemsten buchen Sie Ihren Termin online. Das ist jederzeit z.B. vom heimischen Computer oder von unterwegs mit einem mobilen Endgerät möglich. Dazu können Sie auf der Startseite dieser Homepage den Button "Termin" anwählen. Um den Kundinnen und Kunden zu ermöglichen, auch kurzfristige Termine für dringende Anliegen buchen zu können, werden in regelmäßigen Abständen zusätzliche Terminkontingente freigeschaltet. Auch abgesagte (stornierte) Termine stehen automatisch wieder zur Buchung bereit. Sollte das von Ihnen gewünschte Anliegen nicht in unserem Online-Angebot verfügbar sein, oder falls Ihnen die Online-Buchung nicht oder nur schwierig möglich ist oder für Sie nicht in Frage kommt, oder sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie das Bürgeramt während der allgemeinen Sprechzeiten unter der Rufnummer 05401/ 850 - 320 erreichen. Alle weiteren Hinweise, sowie eine allgemeine telefonische Beratung erhalten Sie ebenfalls unter der oben genannten Rufnummer. Aufgrund der hohen Nachfrage bittet die Stadt Georgsmarienhütte um Verständnis, dass ein zeitnaher Termin derzeit nicht immer garantiert werden kann. Vielen Dank!

    Version

    Technisch erstellt am 26.02.2020 (von: Webservice, Stadt Georgsmarienhütte)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, Stadt Georgsmarienhütte)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Meldeschein
    • Personalausweis

    Hinweise für Georgsmarienhütte: Wohnsitz Abmeldung

    Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischen Staatsangehörigen: Nationalpass oder elektronische ID-Karte)

    Bei Umwandlung eines Hauptwohnsitzes oder alleinigen Wohnsitzes in Georgsmarienhütte zum Nebenwohnsitz:
    Sofern Sie am Ort Ihres neuen Hauptwohnsitzes noch nicht gemeldet sind, erkundigen Sie sich bitte im dortigen Bürgeramt nach den notwendigen Unterlagen.

    Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischen Staatsangehörigen: Nationalpass oder elektronische ID-Karte)

    Bei Umwandlung eines Hauptwohnsitzes oder alleinigen Wohnsitzes in Georgsmarienhütte zum Nebenwohnsitz:
    Sofern Sie am Ort Ihres neuen Hauptwohnsitzes noch nicht gemeldet sind, erkundigen Sie sich bitte im dortigen Bürgeramt nach den notwendigen Unterlagen.

    Formulare

    Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.

    Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bei einem Wohnungswechsel müssen Sie lediglich die neue Wohnung anmelden. Die zuständige Stelle des neuen Wohnortes informiert dann automatisch die Wegzugsgemeinde.

    Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen auflösen, können Sie diese Wohnung entweder bei der vor Ort zuständigen Stelle oder bei der für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständigen Stelle abmelden.

    Fristen

    Die Abmeldung muss spätestens 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.

    Hinweise für Georgsmarienhütte: Wohnsitz Abmeldung

    Die Anmeldung am neuen Wohnsitz muss spätestens 2 Wochen nach dem Einzug erfolgen. Die Abmeldung ins Ausland ist eine Woche vor Auszug möglich.

    Die Anmeldung am neuen Wohnsitz muss spätestens 2 Wochen nach dem Einzug erfolgen. Die Abmeldung ins Ausland ist eine Woche vor Auszug möglich.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe keine fachliche Freigabe durch MI; Text abgestimmt mit Stadt Garbsen

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Auszug, Abmeldebescheinigung, Abmeldung, Umzug, auswandern, Wohnungsabmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)