Wohnsitz Abmeldung
Beschreibung
Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen aufgeben. Beachten Sie bitte hierzu auch die Hinweise in der Leistung zur Abmeldung eines Nebenwohnsitzes.
Hinweise für Georgsmarienhütte: Wohnsitz Abmeldung
Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen aufgeben.
Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen aufgeben.
Online-Dienste
Abmeldung einer Nebenwohnung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Abmeldung ins Ausland
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Georgsmarienhütte: Wohnsitz Abmeldung
Bei Wegzug ins Ausland:
Abmeldung im Bürgeramt der Stadt Georgsmarienhütte
Bei Aufgabe eines Nebenwohnsitzes in Georgsmarienhütte:
Die Mitteilung im Bürgeramt Ihres Hauptwohnsitzes reicht aus.
Bei Umwandlung eines Hauptwohnsitzes oder alleinigen Wohnsitzes in Georgsmarienhütte zum Nebenwohnsitz:
Anmeldung/Mitteilung im Bürgeramt Ihres neuen Hauptwohnsitzes.
Bei Umwandlung eines Nebenwohnsitzes in Georgsmarienhütte zum Hauptwohnsitz oder zur alleinigen Wohnung:
Mitteilung im Bürgeramt der Stadt Georgsmarienhütte
Bei Wegzug ins Ausland:
Abmeldung im Bürgeramt der Stadt Georgsmarienhütte
Bei Aufgabe eines Nebenwohnsitzes in Georgsmarienhütte:
Die Mitteilung im Bürgeramt Ihres Hauptwohnsitzes reicht aus.
Bei Umwandlung eines Hauptwohnsitzes oder alleinigen Wohnsitzes in Georgsmarienhütte zum Nebenwohnsitz:
Anmeldung/Mitteilung im Bürgeramt Ihres neuen Hauptwohnsitzes.
Bei Umwandlung eines Nebenwohnsitzes in Georgsmarienhütte zum Hauptwohnsitz oder zur alleinigen Wohnung:
Mitteilung im Bürgeramt der Stadt Georgsmarienhütte
Ansprechpartner
Bürgeramt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr montags bis mittwochs 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr donnerstags 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
- Personalausweis
Hinweise für Georgsmarienhütte: Wohnsitz Abmeldung
Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischen Staatsangehörigen: Nationalpass oder elektronische ID-Karte)
Bei Umwandlung eines Hauptwohnsitzes oder alleinigen Wohnsitzes in Georgsmarienhütte zum Nebenwohnsitz:
Sofern Sie am Ort Ihres neuen Hauptwohnsitzes noch nicht gemeldet sind, erkundigen Sie sich bitte im dortigen Bürgeramt nach den notwendigen Unterlagen.
Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischen Staatsangehörigen: Nationalpass oder elektronische ID-Karte)
Bei Umwandlung eines Hauptwohnsitzes oder alleinigen Wohnsitzes in Georgsmarienhütte zum Nebenwohnsitz:
Sofern Sie am Ort Ihres neuen Hauptwohnsitzes noch nicht gemeldet sind, erkundigen Sie sich bitte im dortigen Bürgeramt nach den notwendigen Unterlagen.
Formulare
Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.
Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bei einem Wohnungswechsel müssen Sie lediglich die neue Wohnung anmelden. Die zuständige Stelle des neuen Wohnortes informiert dann automatisch die Wegzugsgemeinde.
Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen auflösen, können Sie diese Wohnung entweder bei der vor Ort zuständigen Stelle oder bei der für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständigen Stelle abmelden.
Fristen
Die Abmeldung muss spätestens 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.
Hinweise für Georgsmarienhütte: Wohnsitz Abmeldung
Die Anmeldung am neuen Wohnsitz muss spätestens 2 Wochen nach dem Einzug erfolgen. Die Abmeldung ins Ausland ist eine Woche vor Auszug möglich.
Die Anmeldung am neuen Wohnsitz muss spätestens 2 Wochen nach dem Einzug erfolgen. Die Abmeldung ins Ausland ist eine Woche vor Auszug möglich.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe keine fachliche Freigabe durch MI; Text abgestimmt mit Stadt Garbsen
Stichwörter
Auszug, Abmeldebescheinigung, Abmeldung, Umzug, auswandern, Wohnungsabmeldung