Wohnsitz Abmeldung
Beschreibung
Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen aufgeben. Beachten Sie bitte hierzu auch die Hinweise in der Leistung zur Abmeldung eines Nebenwohnsitzes.
Online-Dienst
Wohnungsgeberbestätigung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt, Gewerbe, Fundbüro
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 04131 6727-0
Fax: 04131 6727-239
E-Mail: rathaus@gellersen.de
E-Mail: Ordnungsamt@gellersen.de
Kontaktperson
Frau Tigges
Frau Schmidt
Einwohnermeldeamt (Samtgemeinde Gellersen)
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Rathaus
Anzahl: 33
Gebühren: nein
Landwehrplatz
Rathaus
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
- Personalausweis
Formulare
Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.
Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bei einem Wohnungswechsel müssen Sie lediglich die neue Wohnung anmelden. Die zuständige Stelle des neuen Wohnortes informiert dann automatisch die Wegzugsgemeinde.
Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen auflösen, können Sie diese Wohnung entweder bei der vor Ort zuständigen Stelle oder bei der für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständigen Stelle abmelden.
Fristen
Die Abmeldung muss spätestens 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe keine fachliche Freigabe durch MI; Text abgestimmt mit Stadt Garbsen
Stichwörter
Auszug, Abmeldebescheinigung, Abmeldung, Umzug, auswandern, Wohnungsabmeldung