Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz Abmeldung

    Beschreibung

    Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen aufgeben. Beachten Sie bitte hierzu auch die Hinweise in der Leistung zur Abmeldung eines Nebenwohnsitzes.

    Online-Dienste

    Wohnungsgeberbestätigung

    ID: L100040_492449307

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 29.04.2023 (von: Webservice, Landkreis Nienburg/Weser)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Wohnungsgeberbestätigung

    ID: L100040_574541316

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 03.10.2024 (von: Webservice, Samtgemeinde Weser-Aue)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Samtgemeinde Weser-Aue)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Weser-Aue

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 14

    31608 Liebenau

    Öffnungszeiten

    e-Rechnungen: rechnung@weser-aue.de Leitweg-ID: 032565411-0-40 Umsatzsteuer-ID: DE345089166 Bankverbindungen: Sparkasse Nienburg DE52 2565 0106 0000 2360 00 NOLADE21NIB Volksbank in Schaumburg und Nienburg eG: DE17 2559 1413 3189 5557 00 GENODEF1BCK Volksbank Nds.- Mitte: DE56 2569 1633 4040 9996 00 GENODEF1SUL

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05021 6025

    Fax: 05021 6025-117

    E-Mail: info@weser-aue.de

    Version

    Technisch erstellt am 20.06.2022 (von: Webservice, Landkreis Nienburg/Weser)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Samtgemeinde Weser-Aue)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Meldeschein
    • Personalausweis

    Formulare

    Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.

    Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bei einem Wohnungswechsel müssen Sie lediglich die neue Wohnung anmelden. Die zuständige Stelle des neuen Wohnortes informiert dann automatisch die Wegzugsgemeinde.

    Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen auflösen, können Sie diese Wohnung entweder bei der vor Ort zuständigen Stelle oder bei der für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständigen Stelle abmelden.

    Fristen

    Die Abmeldung muss spätestens 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe keine fachliche Freigabe durch MI; Text abgestimmt mit Stadt Garbsen

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Auszug, Abmeldebescheinigung, Abmeldung, Umzug, auswandern, Wohnungsabmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)