Wohnsitz Abmeldung
Beschreibung
Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen aufgeben. Beachten Sie bitte hierzu auch die Hinweise in der Leistung zur Abmeldung eines Nebenwohnsitzes.
Hinweise für Wunstorf: Wohnsitz Abmeldung
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung bezieht, muss sich bei der Meldebehörde innerhalb von zwei Wochen nach dem erfolgten Auszug abmelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.
Abmeldungen sind somit möglich, wenn die angemeldete Person
- ins Ausland verzieht,
- aus der bisherige Wohnung auszieht und keine neue Wohnung bezieht (Obdachlosigkeit) oder
- eine Nebenwohnung abmeldet.
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung bezieht, muss sich bei der Meldebehörde innerhalb von zwei Wochen nach dem erfolgten Auszug abmelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.
Abmeldungen sind somit möglich, wenn die angemeldete Person
- ins Ausland verzieht,
- aus der bisherige Wohnung auszieht und keine neue Wohnung bezieht (Obdachlosigkeit) oder
- eine Nebenwohnung abmeldet.
Online-Dienste
Nebenwohnung abmelden
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Wunstorf: Wohnsitz Abmeldung
Wenn die Wohnung in Wunstorf gemeldet war, so erfolgt die Meldung bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BürgerBüros.
Die Abmeldung eines in Wunstorf gemeldeten Nebenwohnsitzes ist im BürgerBüro oder bei Ihrem aktuellen Hauptwohnsitz möglich.
Wenn die Wohnung in Wunstorf gemeldet war, so erfolgt die Meldung bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BürgerBüros.
Die Abmeldung eines in Wunstorf gemeldeten Nebenwohnsitzes ist im BürgerBüro oder bei Ihrem aktuellen Hauptwohnsitz möglich.
Ansprechpartner
BürgerBüro
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
- Personalausweis
Hinweise für Wunstorf: Wohnsitz Abmeldung
- Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Ersatz-Personalausweis, anerkanntes und gültiges Pass oder Passersatzpapier
- Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Ersatz-Personalausweis, anerkanntes und gültiges Pass oder Passersatzpapier
Formulare
Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.
Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wunstorf: Wohnsitz Abmeldung
Bundesmeldegesetz (BMG)
Bundesmeldegesetz (BMG)
Verfahrensablauf
Bei einem Wohnungswechsel müssen Sie lediglich die neue Wohnung anmelden. Die zuständige Stelle des neuen Wohnortes informiert dann automatisch die Wegzugsgemeinde.
Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen auflösen, können Sie diese Wohnung entweder bei der vor Ort zuständigen Stelle oder bei der für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständigen Stelle abmelden.
Fristen
Die Abmeldung muss spätestens 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Wunstorf: Wohnsitz Abmeldung
Die Abmeldung des Wohnsitzes wird bei Vorlage aller notwendigen Unterlagen sofort bearbeitet.
Die Abmeldung des Wohnsitzes wird bei Vorlage aller notwendigen Unterlagen sofort bearbeitet.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise für Wunstorf: Wohnsitz Abmeldung
Es fallen keine Gebühren an. Eine verspätete Abmeldung des Wohnsitzes kann jedoch mit einem Bußgeld geahndet werden. Im Anschluss an die Abmeldung erhalten Sie eine kostenfreie Abmeldebestätigung.
Es fallen keine Gebühren an. Eine verspätete Abmeldung des Wohnsitzes kann jedoch mit einem Bußgeld geahndet werden. Im Anschluss an die Abmeldung erhalten Sie eine kostenfreie Abmeldebestätigung.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe keine fachliche Freigabe durch MI; Text abgestimmt mit Stadt Garbsen
Stichwörter
auswandern, Umzug, Abmeldung, Abmeldebescheinigung, Wohnungsabmeldung, Auszug