Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz Abmeldung

    Beschreibung

    Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen aufgeben. Beachten Sie bitte hierzu auch die Hinweise in der Leistung zur Abmeldung eines Nebenwohnsitzes.

    Hinweise für Wunstorf: Wohnsitz Abmeldung

    Allgemeine Informationen

    Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung bezieht, muss sich bei der Meldebehörde innerhalb von zwei Wochen nach dem erfolgten Auszug abmelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.

    Abmeldungen sind somit möglich, wenn die angemeldete Person

    • ins Ausland verzieht,
    • aus der bisherige Wohnung auszieht und keine neue Wohnung bezieht (Obdachlosigkeit) oder
    • eine Nebenwohnung abmeldet.


    Online-Dienste

    Nebenwohnung abmelden

    ID: L100040_458832845

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Online-Terminvergabe Bürgerbüro

    ID: L100040_487660837

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Wunstorf: Wohnsitz Abmeldung

    Wenn die Wohnung in Wunstorf gemeldet war, so erfolgt die Meldung bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BürgerBüros.

    Die Abmeldung eines in Wunstorf gemeldeten Nebenwohnsitzes ist im BürgerBüro oder bei Ihrem aktuellen Hauptwohnsitz möglich.

    Ansprechpartner

    BürgerBüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Südstr. 1

    31515 Wunstorf

    Aufzug vorhanden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05031 101-400

    Fax: 05031 101-321

    E-Mail: BuergerBuero@wunstorf.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Meldeschein
    • Personalausweis

    Hinweise für Wunstorf: Wohnsitz Abmeldung

    • Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Ersatz-Personalausweis, anerkanntes und gültiges Pass oder Passersatzpapier

    Formulare

    Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.

    Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wunstorf: Wohnsitz Abmeldung

    Bundesmeldegesetz (BMG)

    Verfahrensablauf

    Bei einem Wohnungswechsel müssen Sie lediglich die neue Wohnung anmelden. Die zuständige Stelle des neuen Wohnortes informiert dann automatisch die Wegzugsgemeinde.

    Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen auflösen, können Sie diese Wohnung entweder bei der vor Ort zuständigen Stelle oder bei der für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständigen Stelle abmelden.

    Fristen

    Die Abmeldung muss spätestens 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wunstorf: Wohnsitz Abmeldung

    Die Abmeldung des Wohnsitzes wird bei Vorlage aller notwendigen Unterlagen sofort bearbeitet.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise für Wunstorf: Wohnsitz Abmeldung

    Es fallen keine Gebühren an. Eine verspätete Abmeldung des Wohnsitzes kann jedoch mit einem Bußgeld geahndet werden. Im Anschluss an die Abmeldung erhalten Sie eine kostenfreie Abmeldebestätigung.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe durch MI; Text abgestimmt mit Stadt Garbsen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Abmeldebescheinigung, Umzug, Wohnungsabmeldung, Auszug, Abmeldung, auswandern

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de