Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz Abmeldung

    Beschreibung

    Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen aufgeben. Beachten Sie bitte hierzu auch die Hinweise in der Leistung zur Abmeldung eines Nebenwohnsitzes.

    Hinweise für Göttingen: Abmeldung von Einwohnern

    Allgemeine Informationen

    Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich mit Termin möglich. Es wird gebeten, einen Termin über die Online-Terminanfrage zu buchen. Es ist auch möglich, Gruppentermine für mehrere Personen zu reservieren.

    Bitte immer nur einen Termin reservieren. Sollten mehrere Termine gebucht werden, behält sich der Fachdienst vor, die weiteren Termine zu löschen, um Terminkapazitäten nicht einzuschränken und anderen Bürgerinnen und Bürgern ebenfalls zeitnahe Terminreservierungen zu ermöglichen. Kann ein bereits gebuchter und bestätigter Termin nicht in Anspruch genommen werden, wird ausdrücklich darum gebeten, den gebuchten Termin rechtzeitig selbst zu stornieren.

    Hinweis

    In der Verwaltungsstelle Geismar 

    • können keine vorläufigen Personalausweise, vorläufige Reisepässe und Kinderreisepässe ausgestellt werden,
    • ist keine elektronische Zahlung der Gebühren möglich (nur Barzahlung),
    • können keine aktuellen biometrischen Passfotos erstellt werden, diese müssen mitgebracht werden.

    In den Verwaltungsstellen Grone und Weende

    • können Anträge für vorläufige Dokumente und Kinderreisepässe ausgestellt werden. Hierfür können über die Online-Terminanfrage Termine in den Verwaltungsstellen Grone und Weende vereinbart werden (Ausnahme: Abholung der Dokumente).

    Eine Zweitwohnungssteuer wird in Göttingen seit dem 01.01.2010 nicht mehr erhoben.

    Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn keine neue Wohnung im Inland bezogen wird (Wegzug in das Ausland) oder der Auszug aus einer Nebenwohnung erfolgt. Die Abmeldung des Nebenwohnsitzes ist nur am Hauptwohnsitz möglich. Hierfür bitte die unten aufgeführten Formulare ausfüllen und an den Fachdienst Einwohnerangelegenheiten senden.

    Wird eine neue Wohnung im Inland bezogen, ist der Zuzug innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung bei der neuen Meldebehörde anzuzeigen.

    Meldepflichtig für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist der Wohnungsgeber. Für Personen, für die ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht dem Pfleger oder Betreuer.

    Das Ausfüllen und die Zuleitung der Abmeldung kann von einer beauftragten Person vorgenommen werden. Die Unterschrift auf dem Meldeformular ist jedoch vom Meldepflichtigen eigenhändig vorzunehmen. Im Falle einer der gemeinsamen Abmeldung von Familienangehörigen (Eltern mit ihren minderjährigen Kindern) mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen eigenhändig unterschreibt bzw. persönlich erscheint. Volljährige Familienmitglieder dürfen nur mit abgemeldet werden, wenn eine Vollmacht vorliegt.

    Abmeldung



    Allgemeine Informationen

    Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich mit Termin möglich. Es wird gebeten, einen Termin über die Online-Terminanfrage zu buchen. Es ist auch möglich, Gruppentermine für mehrere Personen zu reservieren.

    Bitte immer nur einen Termin reservieren. Sollten mehrere Termine gebucht werden, behält sich der Fachdienst vor, die weiteren Termine zu löschen, um Terminkapazitäten nicht einzuschränken und anderen Bürgerinnen und Bürgern ebenfalls zeitnahe Terminreservierungen zu ermöglichen. Kann ein bereits gebuchter und bestätigter Termin nicht in Anspruch genommen werden, wird ausdrücklich darum gebeten, den gebuchten Termin rechtzeitig selbst zu stornieren.

    Hinweis

    In der Verwaltungsstelle Geismar

    • können keine vorläufigen Personalausweise, vorläufige Reisepässe und Kinderreisepässe ausgestellt werden,
    • ist keine elektronische Zahlung der Gebühren möglich (nur Barzahlung),
    • können keine aktuellen biometrischen Passfotos erstellt werden, diese müssen mitgebracht werden.

    In den Verwaltungsstellen Grone und Weende

    • können Anträge für vorläufige Dokumente und Kinderreisepässe ausgestellt werden. Hierfür können über die Online-Terminanfrage Termine in den Verwaltungsstellen Grone und Weende vereinbart werden (Ausnahme: Abholung der Dokumente).

    Eine Zweitwohnungssteuer wird in Göttingen seit dem 01.01.2010 nicht mehr erhoben.

    Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn keine neue Wohnung im Inland bezogen wird (Wegzug in das Ausland) oder der Auszug aus einer Nebenwohnung erfolgt. Die Abmeldung des Nebenwohnsitzes ist nur am Hauptwohnsitz möglich. Hierfür bitte die unten aufgeführten Formulare ausfüllen und an den Fachdienst Einwohnerangelegenheiten senden.

    Wird eine neue Wohnung im Inland bezogen, ist der Zuzug innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung bei der neuen Meldebehörde anzuzeigen.

    Meldepflichtig für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist der Wohnungsgeber. Für Personen, für die ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht dem Pfleger oder Betreuer.

    Das Ausfüllen und die Zuleitung der Abmeldung kann von einer beauftragten Person vorgenommen werden. Die Unterschrift auf dem Meldeformular ist jedoch vom Meldepflichtigen eigenhändig vorzunehmen. Im Falle einer der gemeinsamen Abmeldung von Familienangehörigen (Eltern mit ihren minderjährigen Kindern) mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen eigenhändig unterschreibt bzw. persönlich erscheint. Volljährige Familienmitglieder dürfen nur mit abgemeldet werden, wenn eine Vollmacht vorliegt.

    Abmeldung



    Online-Dienst

    Online-Terminvergabe

    ID: L100040_483163318

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 11.01.2023 (von: Webservice, Stadt Göttingen)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Göttingen)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Einwohnerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Hiroshimaplatz 1-4

    37083 Göttingen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Unter https://termin.goettingen.de können Sie einen Termin vereinbaren. Achtung! Geänderte telefonische Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0551 400-4044

    E-Mail: meldeamt@goettingen.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Fachdienst

    Version

    Technisch erstellt am 24.02.2010 (von: Stadt Göttingen Webservice)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Göttingen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Meldeschein
    • Personalausweis

    Hinweise für Göttingen: Abmeldung von Einwohnern

    • Identitätsnachweis:  Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass. Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren die Geburtsurkunde, sofern noch kein Ausweis/Pass vorhanden ist.
    • Bei Bevollmächtigung zusätzlich den Ausweis Ihres Bevollmächtigten und eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht.

    Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!

    • Identitätsnachweis: Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass. Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren die Geburtsurkunde, sofern noch kein Ausweis/Pass vorhanden ist.
    • Bei Bevollmächtigung zusätzlich den Ausweis Ihres Bevollmächtigten und eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht.

    Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!

    Formulare

    Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.

    Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bei einem Wohnungswechsel müssen Sie lediglich die neue Wohnung anmelden. Die zuständige Stelle des neuen Wohnortes informiert dann automatisch die Wegzugsgemeinde.

    Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen auflösen, können Sie diese Wohnung entweder bei der vor Ort zuständigen Stelle oder bei der für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständigen Stelle abmelden.

    Fristen

    Die Abmeldung muss spätestens 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.

    Hinweise für Göttingen: Abmeldung von Einwohnern

    Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung erfolgen. Die Abmeldung wird unverzüglich bearbeitet.

    Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung erfolgen. Die Abmeldung wird unverzüglich bearbeitet.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Göttingen: Abmeldung von Einwohnern

    • Abmeldung
      Abmeldung eines Nebenwohnsitzes in Deutschland bzw. Abmeldung bei einem Wohnsitzwechsel ins Ausland
    • Abmeldung
      Abmeldung eines Nebenwohnsitzes in Deutschland bzw. Abmeldung bei einem Wohnsitzwechsel ins Ausland

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe keine fachliche Freigabe durch MI; Text abgestimmt mit Stadt Garbsen

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Auszug, Abmeldebescheinigung, Abmeldung, Umzug, auswandern, Wohnungsabmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)