Wohnsitz Abmeldung
Beschreibung
Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen aufgeben. Beachten Sie bitte hierzu auch die Hinweise in der Leistung zur Abmeldung eines Nebenwohnsitzes.
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Nord-Elm
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr zusätzlich Dienstagnachmittag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Matthias Daum
Telefon Festnetz: 05355 697-15
E-Mail: daum@samtgemeinde-nord-elm.de
Frau Ilka-Maria Ruprecht
Telefon Festnetz: 05355 697-16
E-Mail: heil@samtgemeinde-nord-elm.de
Herr Jagiolka
Telefon Festnetz: 05355 697-17
Herr Matthias Lorenz (Samtgemeindebürgermeister)
Herr Volker Klisch (Allg. Vertreter des Samtgemeindebürgermeisters)
Telefon Festnetz: 05355 69711
E-Mail: klisch@samtgemeinde-nord-elm.de
Internet
Formulare
Abmeldung bei der Meldebehörde
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
- Personalausweis
Hinweise für Nord-Elm: Wohnsitz Abmeldung
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
- Personalausweis
- ggf. Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
- Personalausweis
- ggf. Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
- Personalausweis
- ggf. Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
- Personalausweis
- ggf. Reisepass
Formulare
Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.
Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.
Verfahrensablauf
Bei einem Wohnungswechsel müssen Sie lediglich die neue Wohnung anmelden. Die zuständige Stelle des neuen Wohnortes informiert dann automatisch die Wegzugsgemeinde.
Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen auflösen, können Sie diese Wohnung entweder bei der vor Ort zuständigen Stelle oder bei der für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständigen Stelle abmelden.
Fristen
Die Abmeldung muss spätestens 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe durch MI; Text abgestimmt mit Stadt Garbsen
Stichwörter
Abmeldebescheinigung, Umzug, Wohnungsabmeldung, Auszug, Abmeldung, auswandern