Abfallgebühr Festsetzung
Beschreibung
Haus- und Grundstücksbesitzer erhalten von der zuständigen Stelle Gebührenbescheide über die von ihnen zu zahlenden Müllgebühren.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden. Einzelheiten zur Gebührenbemessung enthält die Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle. Auskünfte erteilt ebenfalls die zuständige Stelle bzw. die von ihr beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.
Hinweise für Bockhorn: Abfallgebühr Festsetzung
Die Abfallgebühren werden erhoben, um eine gesicherte, umweltgerechte Verwertung und Beseitigung der angefallenen Abfälle zu ermöglichen.
Die Abfallentsorgungsgebühren decken nicht nur die Leerung der Rest- und Bioabfallbehälter ab, sondern schließen auch weitere Leistungen wie die Bereitstellung von Abfallbehältern und kostenloser Ersatz bei Verschleiß, die kostenfreie Abholung von Sperrmüll oder auch die kostenfreie Abgabe von Problemstoffen im Rahmen der mobilen Problemstoffsammlung mit ein.
Weitere Informationen dazu finden Sie in der Abfallfibel oder auf der Internetseite vom Landkreis Friesland.
Die Abfallgebühren werden erhoben, um eine gesicherte, umweltgerechte Verwertung und Beseitigung der angefallenen Abfälle zu ermöglichen.
Die Abfallentsorgungsgebühren decken nicht nur die Leerung der Rest- und Bioabfallbehälter ab, sondern schließen auch weitere Leistungen wie die Bereitstellung von Abfallbehältern und kostenloser Ersatz bei Verschleiß, die kostenfreie Abholung von Sperrmüll oder auch die kostenfreie Abgabe von Problemstoffen im Rahmen der mobilen Problemstoffsammlung mit ein.
Weitere Informationen dazu finden Sie in der Abfallfibel oder auf der Internetseite vom Landkreis Friesland.
Online-Dienste
Meldung defekter Abfallbehälter
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Hinweise für Bockhorn: Abfallgebühr Festsetzung
Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist der Landkreis Friesland, Ansprechpartner für Bockhorner Bürger ist das Steueramt der Gemeinde Bockhorn.
Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist der Landkreis Friesland, Ansprechpartner für Bockhorner Bürger ist das Steueramt der Gemeinde Bockhorn.
Ansprechpartner
Steueramt
Adresse
Hausanschrift
26345 Bockhorn
Kontaktperson
Frau Svenja Koring
Herr Jörg Brunken
Einheitsgemeinde Bockhorn
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr.: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Di.: 14.00 Uhr - 15.30 Uhr Do.: 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG)
- Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)
Hinweise für Bockhorn: Abfallgebühr Festsetzung
Verfahrensablauf
Hinweise für Bockhorn: Abfallgebühr Festsetzung
Die Abfallgebühr wird von der Gemeinde Bockhorn auf Grundlage der Abfallgebührensatzung vom Landkreis Friesland erhoben.
Über die Höhe der Gebühr werden die Grundstückseigentümer im Januar eines jeden Jahres über einen Gebührenbescheid informiert.
Sollten sich im Laufe des Jahres Änderungen ergeben, wird ein Änderungsbescheid erstellt.
Die Abfallgebühr wird von der Gemeinde Bockhorn auf Grundlage der Abfallgebührensatzung vom Landkreis Friesland erhoben.
Über die Höhe der Gebühr werden die Grundstückseigentümer im Januar eines jeden Jahres über einen Gebührenbescheid informiert.
Sollten sich im Laufe des Jahres Änderungen ergeben, wird ein Änderungsbescheid erstellt.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Bockhorn: Abfallgebühr Festsetzung
Die jährliche Abfallgebühr setzt sich aus einer Grundgebühr und einer Volumengebühr auf Grundlage der Abfallgebührensatzung des Landkreises Friesland in der aktuell gültigen Fassung zusammen:
Grundgebühr: 56,84 € pro Grundstück
Volumengebühr: 2,12 € pro Liter (mit Bioabfallbehälter); 1,83 pro Liter (ohne Bioabfallbehälter)
Gartenabfallbehälter: 48,15 € pro Jahr
Papierabfallbehälter: 0,00 € pro Jahr
Werstoffbehälter: 0,00 € pro Jahr
Restabfallsack (zusätzlich): 3,20 € pro Stück
Die jährliche Abfallgebühr setzt sich aus einer Grundgebühr und einer Volumengebühr auf Grundlage der Abfallgebührensatzung des Landkreises Friesland in der aktuell gültigen Fassung zusammen:
Grundgebühr: 56,84 € pro Grundstück
Volumengebühr: 2,12 € pro Liter (mit Bioabfallbehälter); 1,83 pro Liter (ohne Bioabfallbehälter)
Gartenabfallbehälter: 48,15 € pro Jahr
Papierabfallbehälter: 0,00 € pro Jahr
Werstoffbehälter: 0,00 € pro Jahr
Restabfallsack (zusätzlich): 3,20 € pro Stück
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 20.12.2012
Stichwörter
Müllgebühr, 03000005, Abfallpreise, Müllpreise