Abfallgebühr Festsetzung

    Abfallgebühr Festsetzung

    Beschreibung

    Haus- und Grundstücksbesitzer erhalten von der zuständigen Stelle Gebührenbescheide über die von ihnen zu zahlenden Müllgebühren.

    Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden. Einzelheiten zur Gebührenbemessung enthält die Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle. Auskünfte erteilt ebenfalls die zuständige Stelle bzw. die von ihr beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.

    Hinweise für Bockhorn: Abfallgebühr Festsetzung

    Allgemeine Informationen

    Die Abfallgebühren werden erhoben, um eine gesicherte, umweltgerechte Verwertung und Beseitigung der angefallenen Abfälle zu ermöglichen.

    Die Abfallentsorgungsgebühren decken nicht nur die Leerung der Rest- und Bioabfallbehälter ab, sondern schließen auch weitere Leistungen wie die Bereitstellung von Abfallbehältern und kostenloser Ersatz bei Verschleiß, die kostenfreie Abholung von Sperrmüll oder auch die kostenfreie Abgabe von Problemstoffen im Rahmen der mobilen Problemstoffsammlung mit ein.
    Weitere Informationen dazu finden Sie in der Abfallfibel oder auf der Internetseite vom Landkreis Friesland.



    Allgemeine Informationen

    Die Abfallgebühren werden erhoben, um eine gesicherte, umweltgerechte Verwertung und Beseitigung der angefallenen Abfälle zu ermöglichen.

    Die Abfallentsorgungsgebühren decken nicht nur die Leerung der Rest- und Bioabfallbehälter ab, sondern schließen auch weitere Leistungen wie die Bereitstellung von Abfallbehältern und kostenloser Ersatz bei Verschleiß, die kostenfreie Abholung von Sperrmüll oder auch die kostenfreie Abgabe von Problemstoffen im Rahmen der mobilen Problemstoffsammlung mit ein.
    Weitere Informationen dazu finden Sie in der Abfallfibel oder auf der Internetseite vom Landkreis Friesland.



    Online-Dienste

    Meldung defekter Abfallbehälter

    ID: L100040_456158471

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 09.06.2022 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Meldung defekter Abfallbehälter

    ID: L100040_574536350

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 03.10.2024 (von: Webservice, Gemeinde Bockhorn)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Bockhorn)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

    Hinweise für Bockhorn: Abfallgebühr Festsetzung

    Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist der Landkreis Friesland, Ansprechpartner für Bockhorner Bürger ist das Steueramt der Gemeinde Bockhorn.

    Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist der Landkreis Friesland, Ansprechpartner für Bockhorner Bürger ist das Steueramt der Gemeinde Bockhorn.

    Ansprechpartner

    Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    26345 Bockhorn

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 14.12.2021 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Bockhorn)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Einheitsgemeinde Bockhorn

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    26345 Bockhorn

    Öffnungszeiten

    Mo. bis Fr.: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Di.: 14.00 Uhr - 15.30 Uhr Do.: 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04453 7080

    Fax: 04453 70836

    E-Mail: gemeinde@bockhorn.de

    Version

    Technisch erstellt am 07.12.2009 (von: Landkreis Friesland Webservice)

    Technisch geändert am 21.08.2024 (von: Pabst, Nicole)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bockhorn: Abfallgebühr Festsetzung

    Die Abfallgebühr wird von der Gemeinde Bockhorn auf Grundlage der Abfallgebührensatzung vom Landkreis Friesland erhoben.

    Über die Höhe der Gebühr werden die Grundstückseigentümer im Januar eines jeden Jahres über einen Gebührenbescheid informiert.

    Sollten sich im Laufe des Jahres Änderungen ergeben, wird ein Änderungsbescheid erstellt.

    Die Abfallgebühr wird von der Gemeinde Bockhorn auf Grundlage der Abfallgebührensatzung vom Landkreis Friesland erhoben.

    Über die Höhe der Gebühr werden die Grundstückseigentümer im Januar eines jeden Jahres über einen Gebührenbescheid informiert.

    Sollten sich im Laufe des Jahres Änderungen ergeben, wird ein Änderungsbescheid erstellt.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Bockhorn: Abfallgebühr Festsetzung

    Die jährliche Abfallgebühr setzt sich aus einer Grundgebühr und einer Volumengebühr auf Grundlage der Abfallgebührensatzung des Landkreises Friesland in der aktuell gültigen Fassung zusammen:

    Grundgebühr: 56,84 € pro Grundstück
    Volumengebühr: 2,12 € pro Liter (mit Bioabfallbehälter); 1,83 pro Liter (ohne Bioabfallbehälter)
    Gartenabfallbehälter: 48,15 € pro Jahr
    Papierabfallbehälter: 0,00 € pro Jahr
    Werstoffbehälter: 0,00 € pro Jahr
    Restabfallsack (zusätzlich): 3,20 € pro Stück

    Die jährliche Abfallgebühr setzt sich aus einer Grundgebühr und einer Volumengebühr auf Grundlage der Abfallgebührensatzung des Landkreises Friesland in der aktuell gültigen Fassung zusammen:

    Grundgebühr: 56,84 € pro Grundstück
    Volumengebühr: 2,12 € pro Liter (mit Bioabfallbehälter); 1,83 pro Liter (ohne Bioabfallbehälter)
    Gartenabfallbehälter: 48,15 € pro Jahr
    Papierabfallbehälter: 0,00 € pro Jahr
    Werstoffbehälter: 0,00 € pro Jahr
    Restabfallsack (zusätzlich): 3,20 € pro Stück

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 20.12.2012

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Müllgebühr, 03000005, Abfallpreise, Müllpreise

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)