Abfallgebühr Festsetzung
Beschreibung
Haus- und Grundstücksbesitzer erhalten von der zuständigen Stelle Gebührenbescheide über die von ihnen zu zahlenden Müllgebühren.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden. Einzelheiten zur Gebührenbemessung enthält die Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle. Auskünfte erteilt ebenfalls die zuständige Stelle bzw. die von ihr beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Hinweise für Westerstede: Abfallgebühr
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Ammerland. Siehe untenstehenden Link.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Ammerland. Siehe untenstehenden Link.
Ansprechpartner
Abfallwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Kontaktperson
Michael Hauschke (Amtsleitung)
Amt für Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 04488 55-127
E-Mail: abgaben@westerstede.de
Kontaktperson
Frau Nicola Dierks
Zuständig für
- Sonstiges: Amt für Finanzen
E-Mail: abgaben@westerstede.de
Telefon Festnetz: 04488 55-142
Frau Anna Morgenthaler
Zuständig für
- Sonstiges: Amt für Finanzen
Telefon Festnetz: 04488 55-141
E-Mail: abgaben@westerstede.de
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag 8:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:30 Uhr Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Samstag 10:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04488 55-105
E-Mail: buergerbuero@westerstede.de
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Hinweise für Westerstede: Abfallgebühr
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 20.12.2012
Stichwörter
Müllgebühr, 03000005, Abfallpreise, Müllpreise