Abfallgebühr Festsetzung
Beschreibung
Haus- und Grundstücksbesitzer erhalten von der zuständigen Stelle Gebührenbescheide über die von ihnen zu zahlenden Müllgebühren.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden. Einzelheiten zur Gebührenbemessung enthält die Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle. Auskünfte erteilt ebenfalls die zuständige Stelle bzw. die von ihr beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Abfallgebühren
Gesamtthemenübersicht Grundbesitzabgaben
In Oldenburg werden die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer beziehungsweise die beauftragten Hausverwaltungen zu den Abfallgebühren veranlagt. Nur diese können Abfallbehälter wirksam an- oder abmelden, das Tonnenvolumen ummelden oder Ersatzetiketten anfordern.
Als Mieterin/Mieter wenden Sie sich bitte an Ihre Vermieterin/Ihren Vermieter beziehungsweise die Hausverwaltung.
Bitte beachten Sie, dass die Angabe sämtlicher Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer bei der Erstanmeldung der Abfallbehälter zwingend erforderlich ist.
Abfallgebührenetiketten
Abfallbehälter müssen beidseitig mit gültigen Abfallidentetiketten versehen sein. Die Etiketten werden für alle angemeldeten Abfallbehälter durch den Fachdienst Finanzen der Stadt Oldenburg erstellt.
Nähere Informationen zum Behälter Ident System finden Sie auf der Internetseite der Stadt Oldenburg.
Online-Dienste
Abfallbehälter online abmelden
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Abfallbehälter online ummelden
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Ersatzetiketten online beantragen
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SEPA-Lastschriftmandat erteilen
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Ansprechpartner
Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Abfallwirtschaftsbetrieb
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8 bis 12.30 und 13.30 bis 16 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Abfallgebühren
- Personalausweis
- Grundbesitzabgabenbescheid
- gegebenenfalls eine Vollmacht
- Hinweis: Das An- und Abmelden von Abfallbehältern, das Ummelden des Abfallvolumens sowie die Anforderung von Ersatzetiketten kann mit einer formlosen Vollmacht auf Mieter oder andere Personen übertragen werden.
Rechtsgrundlage(n)
Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG)
- Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Abfallgebühren
Verfahrensablauf
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Abfallgebühren
Die An- oder Abmeldung der Abfallbehälter, die Ummeldung des Abfallvolumens, sowie die Anforderung von Ersatzetiketten kann
- online,
- formlos schriftlich per E-Mail an steuern[at]stadt-oldenburg.de, per Post oder Fax an den Fachdienst Finanzen, Industriestraße 1d, 26121 Oldenburg oder unter der Faxnummer 0441 235-3121 oder
- persönlich beim Fachdienst Finanzen, Industriestraße 1d, erfolgen.
Hinweis: Bei der Abmeldung von Abfallbehältern, der Ummeldung des Abfallvolumens sowie der Anforderung von Ersatzetiketten ist die Angabe der Etiketten-Nummern zwingend erforderlich, damit die bisherigen Etiketten deaktiviert werden können.
Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie vom Fachdienst Finanzen die beantragten Gebührenetiketten und einen Grundbesitzabgabenbescheid per Post zugeschickt.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Abfallgebühren
Die Zusendung der Ersatzetiketten erfolgt zwei Wochen (plus Postweg) nach Anforderung.
Bei persönlicher Anforderung beim Fachdienst Finanzen werden die Ersatzetiketten direkt ausgedruckt und Ihnen mitgegeben.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Abfallgebühren
- Pro Grundstück wird eine jährliche Grundgebühr von 50 Euro erhoben.
Restabfall
Zusätzlich zur Grundgebühr wird für die jeweiligen Abfallbehälter eine Gebühr entsprechend des Behältervolumens erhoben. Diese beträgt pro Jahr bei 14-täglicher Abfuhr:
- 35 Liter: 46,90 Euro
- 50 Liter: 67,00 Euro
- 60 Liter: 80,40 Euro
- 80 Liter: 107,20 Euro
- 120 Liter: 160,80 Euro
- 240 Liter: 321,60 Euro
- 400 Liter: 504,00 Euro*
- 500 Liter: 630,00 Euro*
- 770 Liter: 970,20 Euro*
- 1100 Liter: 1386,00 Euro*
*) Bei wöchentlicher Leerung der Behälter verdoppelt sich die betreffende Gebühr.
Eine auf einem Grundstück alleinlebende Person kann wahlweise 20 Liter Restabfallsäcke beantragen, die ebenfalls 14-täglich abgefahren werden. Die jährliche Gebühr für monatlich zwei Säcke beträgt 26,80 Euro, zuzüglich der Grundgebühr von 50 Euro.
Bioabfall
Zusätzlich zur Grundgebühr wird für die jeweiligen Abfallbehälter eine Gebühr entsprechend des Behältervolumens erhoben. Diese beträgt pro Jahr bei 14-täglicher Abfuhr:
Erster angemeldeter Behälter:
- 60 Liter: 15,00 Euro
- 80 Liter: 41,80 Euro
- 120 Liter: 95,40 Euro
- 240 Liter: 256,20 Euro
Die Abfuhr der ersten 60 Liter Bioabfall pro angeschlossenem Grundstück wird pauschal mit 15 Euro berechnet.
Jeder weitere Behälter:
- 60 Liter: 80,40 Euro
- 80 Liter: 107,20 Euro
- 120 Liter: 160,80 Euro
- 240 Liter: 321,60 Euro
Hinweis: Der Verkauf der 240 Liter Biotonnen wurde vom Abfallwirtschaftsbetrieb eingestellt, weil das Gewicht der Tonnen für die Hebeautomatik zu schwer ist. Es werden zwei 120 Liter Tonnen empfohlen.
Anforderung von Ersatzetiketten
Die Ersatzetiketten werden Ihnen kostenlos zugeschickt beziehungsweise ausgehändigt.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Abfallgebühren
Restabfall
- Als Restabfalltonnen sind nur Behälter mit Rädern zulässig.
- Die Behälterfarbe ist schwarz oder der Behälter ist eindeutig als Restabfalltonne gekennzeichnet.
- In der Stadt Oldenburg gibt es keine Windeltonne und keine Zuschüsse für die Entsorgung von Windeln.
- Hier finden Sie weitere Informationen zum Restabfall
Bioabfall
- Als Biotonnen sind nur Behälter mit Rädern zulässig.
- Die Behälterfarbe ist grün oder der Behälter ist eindeutig als Biotonne gekennzeichnet.
- Hier finden Sie weitere Informationen zum Bioabfall
Weitere Informationen
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Abfallgebühren
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 20.12.2012
Stichwörter
Abfallpreise, 03000005, Müllpreise, Müllgebühr