Abfallgebühr Festsetzung

    Abfallgebühr Festsetzung

    Beschreibung

    Haus- und Grundstücksbesitzer erhalten von der zuständigen Stelle Gebührenbescheide über die von ihnen zu zahlenden Müllgebühren.

    Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden. Einzelheiten zur Gebührenbemessung enthält die Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle. Auskünfte erteilt ebenfalls die zuständige Stelle bzw. die von ihr beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Abfallgebühren

    Allgemeine Informationen

    Gesamtthemenübersicht Grundbesitzabgaben

    In Oldenburg werden die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer beziehungsweise die beauftragten Hausverwaltungen zu den Abfallgebühren veranlagt. Nur diese können Abfallbehälter wirksam an- oder abmelden, das Tonnenvolumen ummelden oder Ersatzetiketten anfordern.

    Als Mieterin/Mieter wenden Sie sich bitte an Ihre Vermieterin/Ihren Vermieter beziehungsweise die Hausverwaltung.

    Bitte beachten Sie, dass die Angabe sämtlicher Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer bei der Erstanmeldung der Abfallbehälter zwingend erforderlich ist.

    Abfallgebührenetiketten

    Abfallbehälter müssen beidseitig mit gültigen Abfallidentetiketten versehen sein. Die Etiketten werden für alle angemeldeten Abfallbehälter durch den Fachdienst Finanzen der Stadt Oldenburg erstellt.

    Nähere Informationen zum Behälter Ident System finden Sie auf der Internetseite der Stadt Oldenburg.



    Online-Dienste

    Abfallbehälter online abmelden

    ID: L100040_560334534

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

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    Abfallbehälter online ummelden

    ID: L100040_560334562

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    Ersatzetiketten online beantragen

    ID: L100040_526867835

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    SEPA-Lastschriftmandat erteilen

    ID: L100040_466678607

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    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

    Ansprechpartner

    Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Industriestraße 1 d

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0441 235-3121

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    E-Mail: steuern@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    Der Fachdienst Finanzen unterstützt die übrigen Organisationseinheiten der Stadt bei der Aufstellung der Haushaltspläne, der Finanzpläne und der Investitionsprogramme. Er beschafft Kredite, verwaltet Kapitalvermögen und Schulden, überwacht die Einhaltung des Haushaltsplanes und ist für betriebswirtschaftliche Fragen zuständig, soweit nicht die Zuständigkeit der übrigen Organisationseinheiten gegeben ist. Er ist zuständig für die Erhebung der Steuern und Gebühren (Straßenreinigung und Abfall)

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Abfallwirtschaftsbetrieb

    Adresse

    Hausanschrift

    Wehdestraße 70

    26123 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 8 bis 12.30 und 13.30 bis 16 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0441 235-3148

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    E-Mail: info@awb-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    Der Abfallwirtschaftsbetrieb führt die Sammlung der Rest- und Bioabfälle sowie die Straßenreinigung durch. Sperrmüll und Grüngut werden ebenfalls abgefahren. Zu den weiteren Aufgaben zählen der Betrieb der Abfallbehandlungsanlage Neuenwege, Barkenweg 3 (ehemals Holler Landstraße 402), und der Wertstoffannahmestellen Neuenwege (Barkenweg 6) und Langenweg, der Streu- und Schneeräumdienst im Winter und die Unterhaltung des städtischen Fuhrparks. Eine Übersicht der verschiedenen Öffnungszeiten der unterschiedlichen Standorte finden Sie hier »

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2024

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Abfallgebühren

    • Personalausweis
    • Grundbesitzabgabenbescheid
    • gegebenenfalls eine Vollmacht
      • Hinweis: Das An- und Abmelden von Abfallbehältern, das Ummelden des Abfallvolumens sowie die Anforderung von Ersatzetiketten kann mit einer formlosen Vollmacht auf Mieter oder andere Personen übertragen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Abfallgebühren

    Die An- oder Abmeldung der Abfallbehälter, die Ummeldung des Abfallvolumens, sowie die Anforderung von Ersatzetiketten kann

    • online,
    • formlos schriftlich per E-Mail an steuern[at]stadt-oldenburg.de, per Post oder Fax an den Fachdienst Finanzen, Industriestraße 1d, 26121 Oldenburg oder unter der Faxnummer 0441 235-3121 oder
    • persönlich beim Fachdienst Finanzen, Industriestraße 1d, erfolgen.

    Hinweis: Bei der Abmeldung von Abfallbehältern, der Ummeldung des Abfallvolumens sowie der Anforderung von Ersatzetiketten ist die Angabe der Etiketten-Nummern zwingend erforderlich, damit die bisherigen Etiketten deaktiviert werden können.

    Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie vom Fachdienst Finanzen die beantragten Gebührenetiketten und einen Grundbesitzabgabenbescheid per Post zugeschickt.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Abfallgebühren

    Die Zusendung der Ersatzetiketten erfolgt zwei Wochen (plus Postweg) nach Anforderung.
    Bei persönlicher Anforderung beim Fachdienst Finanzen werden die Ersatzetiketten direkt ausgedruckt und Ihnen mitgegeben.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Abfallgebühren

    • Pro Grundstück wird eine jährliche Grundgebühr von 50 Euro erhoben.

    Restabfall

    Zusätzlich zur Grundgebühr wird für die jeweiligen Abfallbehälter eine Gebühr entsprechend des Behältervolumens erhoben. Diese beträgt pro Jahr bei 14-täglicher Abfuhr:

    • 35 Liter: 46,90 Euro
    • 50 Liter: 67,00 Euro
    • 60 Liter: 80,40 Euro
    • 80 Liter: 107,20 Euro
    • 120 Liter: 160,80 Euro
    • 240 Liter: 321,60 Euro
    • 400 Liter: 504,00 Euro*
    • 500 Liter: 630,00 Euro*
    • 770 Liter: 970,20 Euro*
    • 1100 Liter: 1386,00 Euro*

    *) Bei wöchentlicher Leerung der Behälter verdoppelt sich die betreffende Gebühr.

    Eine auf einem Grundstück alleinlebende Person kann wahlweise 20 Liter Restabfallsäcke beantragen, die ebenfalls 14-täglich abgefahren werden. Die jährliche Gebühr für monatlich zwei Säcke beträgt 26,80 Euro, zuzüglich der Grundgebühr von 50 Euro.

    Bioabfall

    Zusätzlich zur Grundgebühr wird für die jeweiligen Abfallbehälter eine Gebühr entsprechend des Behältervolumens erhoben. Diese beträgt pro Jahr bei 14-täglicher Abfuhr:

    Erster angemeldeter Behälter:

    • 60 Liter: 15,00 Euro
    • 80 Liter: 41,80 Euro
    • 120 Liter: 95,40 Euro
    • 240 Liter: 256,20 Euro

    Die Abfuhr der ersten 60 Liter Bioabfall pro angeschlossenem Grundstück wird pauschal mit 15 Euro berechnet.

    Jeder weitere Behälter:

    • 60 Liter: 80,40 Euro
    • 80 Liter: 107,20 Euro
    • 120 Liter: 160,80 Euro
    • 240 Liter: 321,60 Euro

    Hinweis: Der Verkauf der 240 Liter Biotonnen wurde vom Abfallwirtschaftsbetrieb eingestellt, weil das Gewicht der Tonnen für die Hebeautomatik zu schwer ist. Es werden zwei 120 Liter Tonnen empfohlen.

    Anforderung von Ersatzetiketten

    Die Ersatzetiketten werden Ihnen kostenlos zugeschickt beziehungsweise ausgehändigt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Abfallgebühren

    Restabfall

    • Als Restabfalltonnen sind nur Behälter mit Rädern zulässig.
    • Die Behälterfarbe ist schwarz oder der Behälter ist eindeutig als Restabfalltonne gekennzeichnet.
    • In der Stadt Oldenburg gibt es keine Windeltonne und keine Zuschüsse für die Entsorgung von Windeln.
    • Hier finden Sie weitere Informationen zum Restabfall

    Bioabfall

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 20.12.2012

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Abfallpreise, 03000005, Müllpreise, Müllgebühr

    Sprachversion

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