Abbruch Anzeige
Hinweise für Jever: Abbruch Anzeige
Abbrucharbeiten sind Arbeiten zur Beseitigung eines Gebäudes oder Gebäudeteils. Hierbei ist einiges zu beachten unter anderem die Standsicherheit benachbarter Gebäude.
Abbrucharbeiten sind Arbeiten zur Beseitigung eines Gebäudes oder Gebäudeteils. Hierbei ist einiges zu beachten unter anderem die Standsicherheit benachbarter Gebäude.
Beschreibung
Für die Beseitigung von baulichen Anlagen (Abbruch) gelten u. a. auch die Regelungen der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO).
Mit Ausnahme von Hochhäusern oder eines nicht im Anhang zur Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) genannten Teiles einer baulichen Anlage bedarf der Abbruch oder die Beseitigung einer baulichen Anlagen keiner Anzeige. Hochhäuser oder ein nicht im Anhang zur NBauO genannter Teil einer baulichen Anlage sind nach § 60 Abs. 3 NBauO der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Unabhängig davon ist die Standsicherheit benachbarter Gebäude seitens des Bauherrn/der Bauherrin zu prüfen, wenn diese aneinandergebaut sind oder der Baugrund dazu Anlass gibt.
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt sowie der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Ansprechpartner
Fachbereich Planung, Bauordnung und Gebäudemanagement
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Dipl-Ing. Architektin Meentzen-Gundlach
Zuständig für
- Sonstiges: Bauaufsichtsbezirk Wangerooge und Sande
Telefon Festnetz: 04461 919-2390
E-Mail: g.meentzen-gundlach@friesland.de
Herr Diener
Zuständig für
- Sonstiges: Bauaufsichtsbezirk Zetel und Bockhorn
Fax: 04461 919-7750
E-Mail: m.diener@friesland.de
Telefon Festnetz: 04461 919-2410
Herr Memmen
Zuständig für
- Sonstiges: Bauaufsichtsbezirk Wangerland
E-Mail: g.memmen@friesland.de
Telefon Festnetz: 04461 919-2411
Herr Tönnies
Zuständig für
- Sonstiges: Bauaufsichtsbezirk Jever, Sonderbauten Wangerland
E-Mail: a.toennies@friesland.de
Telefon Festnetz: 04461 919-2451
Fax: 04461 919-7750
Frau Scharfenberger
Zuständig für
- Sonstiges: Bauaufsichtsbezirk Schortens
E-Mail: t.scharfenberger@friesland.de
Telefon Festnetz: 04461 919-2391
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
Ist für die Beseitigung der Anlage eine Genehmigung, Erlaubnis oder Zustimmung nach anderen Vorschriften erforderlich, so muss diese vorliegen, bevor mit der Beseitigung begonnen wird. Dies richtet sich je nach Einzelfall, z. B. nach Denkmalschutz-, Naturschutz- oder Abfallrecht.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Anzeige ist die Bestätigung einer Tragwerksplanerin oder eines Tragwerksplaners nach § 65 Abs. 4 NBauO beizufügen über die Wirksamkeit der vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen und die Standsicherheit der baulichen Anlagen, die an die abzubrechenden oder zu beseitigenden baulichen Anlagen oder Teile baulicher Anlagen angebaut sind oder auf deren Standsicherheit sich die Baumaßnahme auswirken kann.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Jever: Abbruch Anzeige
Nach § 60 Abs. 3 in der Niedersächsischen Bauordnung fallen Gebühren von 90 € an.
Nach § 60 Abs. 3 in der Niedersächsischen Bauordnung fallen Gebühren von 90 € an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 11.02.2013
Stichwörter
Abbruch von baulichen Anlagen
Metainformation
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