• Hellwege (Landkreis Rotenburg (Wümme), Niedersachsen)
Beseitigung von Anlagen Genehmigung von Denkmalen, die in der Denkmalliste eingetragen sind

Abbruch Anzeige

Beschreibung

Für die Beseitigung von baulichen Anlagen (Abbruch) gelten u. a. auch die Regelungen der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO).


Mit Ausnahme von Hochhäusern oder eines nicht im Anhang zur Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) genannten Teiles einer baulichen Anlage bedarf der Abbruch oder die Beseitigung einer baulichen Anlagen keiner Anzeige. Hochhäuser oder ein nicht im Anhang zur NBauO genannter Teil einer baulichen Anlage sind nach § 60 Abs. 3 NBauO der zuständigen Stelle anzuzeigen.

Unabhängig davon ist die Standsicherheit benachbarter Gebäude seitens des Bauherrn/der Bauherrin zu prüfen, wenn diese aneinandergebaut sind oder der Baugrund dazu Anlass gibt.

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Version

Technisch erstellt am 25.12.2023

Technisch geändert am 10.02.2025

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt sowie der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

Ansprechpartner

Bauamt - Dienststelle ROW

Adresse

Hausanschrift

Hopfengarten 2

27356 Rotenburg (Wümme)

Aufzug vorhanden

Öffnungszeiten

Dienstag: 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr Donnerstag: 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.; Dienstag: 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr Donnerstag: 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.

Kontakt

Telefon Festnetz: 04261 983-2706

Fax: 04261 983-2729

E-Mail: bauamt@lk-row.de

Version

Technisch erstellt am 25.02.2020

Technisch geändert am 31.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Bauamt - Dienststelle BRV

Adresse

Hausanschrift

Amtsallee 7

27432 Bremervörde

Öffnungszeiten

Dienstag: 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr Donnerstag: 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.; Dienstag: 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr Donnerstag: 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.

Kontakt

Telefon Festnetz: 04761 983-4707

Fax: 04761 983-884706

E-Mail: bauamt@lk-row.de

Version

Technisch erstellt am 25.02.2020

Technisch geändert am 01.04.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Formulare

Hinweise für Rotenburg (Wümme): Abbruch einer baulichen Anlage

Es ist das amtlich vorgeschriebene Formular zu verwenden.

Der Anzeige ist die Bestätigung einer Tragwerksplanerin oder eines Tragwerksplaners nach § 65 Abs. 4 NBauO beizufügen über die Wirksamkeit der vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen und die Standsicherheit der baulichen Anlagen, die an die abzubrechenden oder zu beseitigenden baulichen Anlagen oder Teile baulicher Anlagen angebaut sind oder auf deren Standsicherheit sich die Baumaßnahme auswirken kann.

Die Anzeige kann seit dem 1. Januar 2024 elektronisch über den Online-Service Bauen online übermittelt werden. Es sind weiterhin das amtlich vorgeschriebenen Formular sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen zu übermitteln.

Wichtig: Für die elektronische Antragstellung ist eine Anmeldung mit der BundID erforderlich. Die Anmeldung mit dem Servicekonto ist nicht ausreichend.

Die Anzeige kann zunächst weiterhin in Papierform eingereicht werden.

Es ist das amtlich vorgeschriebene Formular zu verwenden.

Der Anzeige ist die Bestätigung einer Tragwerksplanerin oder eines Tragwerksplaners nach § 65 Abs. 4 NBauO beizufügen über die Wirksamkeit der vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen und die Standsicherheit der baulichen Anlagen, die an die abzubrechenden oder zu beseitigenden baulichen Anlagen oder Teile baulicher Anlagen angebaut sind oder auf deren Standsicherheit sich die Baumaßnahme auswirken kann.

Die Anzeige kann seit dem 1. Januar 2024 elektronisch über den Online-Service Bauen online übermittelt werden. Es sind weiterhin das amtlich vorgeschriebenen Formular sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen zu übermitteln.

Wichtig: Für die elektronische Antragstellung ist eine Anmeldung mit der BundID erforderlich. Die Anmeldung mit dem Servicekonto ist nicht ausreichend.

Die Anzeige kann zunächst weiterhin in Papierform eingereicht werden.

Voraussetzungen

Ist für die Beseitigung der Anlage eine Genehmigung, Erlaubnis oder Zustimmung nach anderen Vorschriften erforderlich, so muss diese vorliegen, bevor mit der Beseitigung begonnen wird. Dies richtet sich je nach Einzelfall, z. B. nach Denkmalschutz-, Naturschutz- oder Abfallrecht.

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Der Anzeige ist die Bestätigung einer Tragwerksplanerin oder eines Tragwerksplaners nach § 65 Abs. 4 NBauO beizufügen über die Wirksamkeit der vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen und die Standsicherheit der baulichen Anlagen, die an die abzubrechenden oder zu beseitigenden baulichen Anlagen oder Teile baulicher Anlagen angebaut sind oder auf deren Standsicherheit sich die Baumaßnahme auswirken kann.

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Hinweise für Rotenburg (Wümme): Abbruch einer baulichen Anlage

Die Höhe der anfallenden Gebühren richtet sich nach der Baugebührenordnung (BauGO).

Die Höhe der anfallenden Gebühren richtet sich nach der Baugebührenordnung (BauGO).

Weitere Informationen

Hinweise für Rotenburg (Wümme): Abbruch einer baulichen Anlage

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 11.02.2013

Version

Technisch erstellt am 21.05.2007

Technisch geändert am 13.08.2024

Stichwörter

Abbruch von baulichen Anlagen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024