Beseitigung von Anlagen Genehmigung von Denkmalen, die in der Denkmalliste eingetragen sind

    Abbruch Anzeige

    Hinweise für Lüneburg: Abbruchanzeige

    Diese Verwaltungsleistung kann ausschließlich mit einem Online-Dienst beantragt werden. Informationen zur Benutzung des Online-Dienstes haben wir für Sie auf der Informationsseite Bauen online bereit gestellt.

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    Beschreibung

    Für die Beseitigung von baulichen Anlagen (Abbruch) gelten u. a. auch die Regelungen der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO).


    Mit Ausnahme von Hochhäusern oder eines nicht im Anhang zur Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) genannten Teiles einer baulichen Anlage bedarf der Abbruch oder die Beseitigung einer baulichen Anlagen keiner Anzeige. Hochhäuser oder ein nicht im Anhang zur NBauO genannter Teil einer baulichen Anlage sind nach § 60 Abs. 3 NBauO der zuständigen Stelle anzuzeigen.

    Unabhängig davon ist die Standsicherheit benachbarter Gebäude seitens des Bauherrn/der Bauherrin zu prüfen, wenn diese aneinandergebaut sind oder der Baugrund dazu Anlass gibt.

    Hinweise für Lüneburg: Abbruchgenehmigung

    Auch bauliche Anlagen oder Teile von baulichen Anlagen, die ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen, können ohne Baugenehmigung wieder abgebrochen werden.
    Auch bauliche Anlagen oder Teile von baulichen Anlagen, die ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen, können ohne Baugenehmigung wieder abgebrochen werden.

    Online-Dienst

    Bauantrag und Baugenehmigung

    ID: L100040_529865421

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    Version

    Technisch erstellt am 16.12.2023 (von: Webservice, Hansestadt Lüneburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Hansestadt Lüneburg)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt sowie der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

    Hinweise für Lüneburg: Abbruchanzeige

    Zuständig ist die Bauaufsicht der Hansestadt Lüneburg

    Zuständig ist die Bauaufsicht der Hansestadt Lüneburg

    Ansprechpartner

    Hansestadt Lüneburg - 63 Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Neue Sülze 35

    21335 Lüneburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4131 309-3648

    Telefon Festnetz: +49 4131 309-3679

    E-Mail: Geschaeftszimmer63@stadt.lueneburg.de

    Weitere Informationen

    Telefonische Sprechzeiten: Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:30 – 12:00 Uhr. Termine nach Vereinbarung. Aufgrund von personellen Engpässen und Krankheiten kann es zu längeren Bearbeitungszeiträumen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

    Version

    Technisch erstellt am 07.12.2023 (von: Webservice, Hansestadt Lüneburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Hansestadt Lüneburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Landkreis Lüneburg - Fachdienst 60 Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf dem Michaeliskloster 8

    21335 Lüneburg

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein


    Frauenparkplatz:
    Anzahl: 20
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Anzahl: 508
    Gebühren: ja

    Am Graalwall

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: bauen@landkreis-lueneburg.de

    Fax: +49 4131 26-2643

    Telefon Festnetz: +49 4131 26-1026

    Formulare

    Anlage 1: Abbruchanzeige gem. § 60 Abs. 3 NBauO - (Niedersachsen)

    Version

    Technisch erstellt am 19.03.2008 (von: Stefan Domanske)

    Technisch geändert am 13.03.2023 (von: Webservice, Landkreis Lüneburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    Ist für die Beseitigung der Anlage eine Genehmigung, Erlaubnis oder Zustimmung nach anderen Vorschriften erforderlich, so muss diese vorliegen, bevor mit der Beseitigung begonnen wird. Dies richtet sich je nach Einzelfall, z. B. nach Denkmalschutz-, Naturschutz- oder Abfallrecht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Anzeige ist die Bestätigung einer Tragwerksplanerin oder eines Tragwerksplaners nach § 65 Abs. 4 NBauO beizufügen über die Wirksamkeit der vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen und die Standsicherheit der baulichen Anlagen, die an die abzubrechenden oder zu beseitigenden baulichen Anlagen oder Teile baulicher Anlagen angebaut sind oder auf deren Standsicherheit sich die Baumaßnahme auswirken kann.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lüneburg: Abbruchanzeige

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 11.02.2013

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 13.08.2024 (von: Becker, Frederick)

    Stichwörter

    Abbruch von baulichen Anlagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)