Beseitigung von Anlagen Genehmigung von Denkmalen, die in der Denkmalliste eingetragen sind

    Abbruch Anzeige

    Beschreibung

    Für die Beseitigung von baulichen Anlagen (Abbruch) gelten u. a. auch die Regelungen der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO).


    Mit Ausnahme von Hochhäusern oder eines nicht im Anhang zur Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) genannten Teiles einer baulichen Anlage bedarf der Abbruch oder die Beseitigung einer baulichen Anlagen keiner Anzeige. Hochhäuser oder ein nicht im Anhang zur NBauO genannter Teil einer baulichen Anlage sind nach § 60 Abs. 3 NBauO der zuständigen Stelle anzuzeigen.

    Unabhängig davon ist die Standsicherheit benachbarter Gebäude seitens des Bauherrn/der Bauherrin zu prüfen, wenn diese aneinandergebaut sind oder der Baugrund dazu Anlass gibt.

    Hinweise für Wunstorf: Abbruch baulicher Anlagen

    Allgemeine Informationen

    Der Abbruch von Gebäuden ist in der Regel genehmigungsfrei. Ausgenommen hiervon sind Baudenkmale. Deren Abbruch bedarf immer einer Genehmigung der Behörde für Denkmalschutz.

    Anzeigepflichtig ist der Abbruch eines Hochhauses oder Teilabbruch von Gebäuden. Diese Maßnahmen sind vor der Durchführung der Bauaufsichtsbehörde schriftlich mitzuteilen.



    Allgemeine Informationen

    Der Abbruch von Gebäuden ist in der Regel genehmigungsfrei. Ausgenommen hiervon sind Baudenkmale. Deren Abbruch bedarf immer einer Genehmigung der Behörde für Denkmalschutz.

    Anzeigepflichtig ist der Abbruch eines Hochhauses oder Teilabbruch von Gebäuden. Diese Maßnahmen sind vor der Durchführung der Bauaufsichtsbehörde schriftlich mitzuteilen.



    Online-Dienst

    Abbruchanzeige (gem. § 60 NBauO)

    ID: L100040_542612449

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 22.03.2024 (von: Webservice, Stadt Wunstorf)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Wunstorf)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    zuständige Stelle

    Hinweise für Wunstorf: Abbruch baulicher Anlagen

    Stadt Wunstorf
    Fachbereich Bauordnung
    Stiftsstr. 8
    31515 Wunstorf

    Stadt Wunstorf
    Fachbereich Bauordnung
    Stiftsstr. 8
    31515 Wunstorf

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt sowie der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

    Ansprechpartner

    Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Stiftsstraße 8

    31515 Wunstorf

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Di,. Do., Fr. 09:00 - 12:00 Uhr Do. 14:30 - 17:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05031 101-325

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Stadt Wunstorf)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Wunstorf)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Wunstorf: Abbruch baulicher Anlagen

    Für Ihre Abbruchanzeige müssen Sie die amtlich vorgeschriebenen Formulare verwenden. Die Anzeige muss von der Bauherrschaft unterschrieben sein.

    Der Anzeige ist eine Erklärung von Sachverständigen beizufügen über vorgesehene Sicherungsmaßnahmen und Standsicherheit und ein einfacher Lageplan.

    Den amtlichen Vordruck zur Abbruchanzeige finden Sie unter Dokumente.

    Für Ihre Abbruchanzeige müssen Sie die amtlich vorgeschriebenen Formulare verwenden. Die Anzeige muss von der Bauherrschaft unterschrieben sein.

    Der Anzeige ist eine Erklärung von Sachverständigen beizufügen über vorgesehene Sicherungsmaßnahmen und Standsicherheit und ein einfacher Lageplan.

    Den amtlichen Vordruck zur Abbruchanzeige finden Sie unter Dokumente.

    Voraussetzungen

    Ist für die Beseitigung der Anlage eine Genehmigung, Erlaubnis oder Zustimmung nach anderen Vorschriften erforderlich, so muss diese vorliegen, bevor mit der Beseitigung begonnen wird. Dies richtet sich je nach Einzelfall, z. B. nach Denkmalschutz-, Naturschutz- oder Abfallrecht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wunstorf: Abbruch baulicher Anlagen

    - Niedersächsische Bauordnung (NBauO)

    - Verordnung über Bauvorlagen und die Einrichtung von automatisierten Abrufverfahren für Aufgaben der Bauaufsichtsbehörden (BauVorlVO)

    - Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO)

    - Niedersächsische Bauordnung (NBauO)

    - Verordnung über Bauvorlagen und die Einrichtung von automatisierten Abrufverfahren für Aufgaben der Bauaufsichtsbehörden (BauVorlVO)

    - Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO)

    Verfahrensablauf

    Der Anzeige ist die Bestätigung einer Tragwerksplanerin oder eines Tragwerksplaners nach § 65 Abs. 4 NBauO beizufügen über die Wirksamkeit der vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen und die Standsicherheit der baulichen Anlagen, die an die abzubrechenden oder zu beseitigenden baulichen Anlagen oder Teile baulicher Anlagen angebaut sind oder auf deren Standsicherheit sich die Baumaßnahme auswirken kann.

    Hinweise für Wunstorf: Abbruch baulicher Anlagen

    Die Bauaufsichtsbehörde bestätigt den Eingang der Anzeige bzw. fordert im Bedarfsfall zur Vervollständigung oder Beseitigung von Mängeln der Anzeige auf. Ist die Anzeige vervollständigt, bzw. Mängel behoben, bestätigt die Bauaufsichtsbehörde dies dem Antragstellenden.

    Die Bauaufsichtsbehörde bestätigt den Eingang der Anzeige bzw. fordert im Bedarfsfall zur Vervollständigung oder Beseitigung von Mängeln der Anzeige auf. Ist die Anzeige vervollständigt, bzw. Mängel behoben, bestätigt die Bauaufsichtsbehörde dies dem Antragstellenden.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Wunstorf: Abbruch baulicher Anlagen

    Mit dem Abbruch darf nicht vor Ablauf eines Monats nach Bestätigung durch die Bauaufsichtsbehörde begonnen werden.

    Mit dem Abbruch darf nicht vor Ablauf eines Monats nach Bestätigung durch die Bauaufsichtsbehörde begonnen werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wunstorf: Abbruch baulicher Anlagen

    Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt bei Vollständigkeit der Anzeige ca. 14 Tage.

    Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt bei Vollständigkeit der Anzeige ca. 14 Tage.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Wunstorf: Abbruch baulicher Anlagen

    Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an, derzeit beträgt die Gebühr 90,00 €.

    Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an, derzeit beträgt die Gebühr 90,00 €.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 11.02.2013

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 13.08.2024 (von: Becker, Frederick)

    Stichwörter

    Abbruch von baulichen Anlagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)