Vereinsregister Eintragung
    99119004060000

    Eintragung ins Vereinsregister beantragen

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Sie haben einen Verein gegründet, der ins Vereinsregister eingetragen werden soll? Dann müssen Sie beim zuständigen Amtsgericht die Eintragung Ihres Vereins in das Vereinsregister beantragen.

    Beschreibung

    Ein Verein ist ein freiwilliger Zusammenschluss mehrerer Personen, die gemeinsam einen festgelegten Zweck erreichen wollen.

    Wenn Sie einen Verein neu gegründet haben, wird er noch nicht eine juristische Person. Das heißt, dass Sie beispielsweise bei Geschäften für den noch nicht eingetragenen Verein als Vorsitzender oder Vorsitzende mit Ihrem Privatvermögen haften.

    Auch später müssen Sie bestimmte Vorgänge oder Tatsachen ins Vereinsregister eintragen lassen, beispielsweise wenn eine Änderung der Vereinssatzung beschlossen wurde, die nur wirksam wird, wenn sie ins Vereinsregister eingetragen wird oder sich die Zusammensetzung des Vorstands ändert. Vereine unterliegen als Körperschaften der Besteuerung. Das Steuerrecht räumt Vereinen jedoch besondere steuerliche Vorteile ein, wenn sie einen steuerbegünstigten Zweck verfolgen.

    Das Vereinsregister ist öffentlich und kann von jeder Person eingesehen werden.

    zuständige Stelle

    Die Eintragung eines Vereins ist durch den Vorstand bei dem zuständigen Amtsgericht anzumelden.

    Zuständigkeit

    Die Eintragung eines Vereins ist durch den Vorstand bei dem zuständigen Amtsgericht anzumelden. 

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Oldenburg

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 24 71
    26014 Oldenburg (Oldenburg)

    Hausanschrift

    Elisabethstraße 8
    26135 Oldenburg (Oldenburg)

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    Öffnungszeiten

    Öffnungs- und Geschäftszeiten Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag 7:30 - 15:30 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Geschäftszeiten Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr; Öffnungs- und Geschäftszeiten Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag 7:30 - 15:30 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Geschäftszeiten Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 04.03.2010
    Technisch geändert am 08.01.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    erforderliche Unterlagen

    notariell beglaubigte Anmeldung

    Abschrift der Satzung und der Urkunden über die Bestellung des Vorstands

    Formulare

    nicht angegeben

    Voraussetzungen

    • Der Verein muss wirksam gegründet worden sein.
    • Der Verein muss mindestens 7 Mitglieder haben.
    • Die Vereinssatzung muss den gesetzlich vorgeschriebenen Inhalt haben.
    • Der Verein muss bereits Vorstandsmitglieder haben, da diese für die Anmeldung zuständig sind.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht angegeben

    Verfahrensablauf

    Nach der Beglaubigung der Anmeldung durch einen Notar wird diese beim zuständigen Amtsgericht als Registergericht eingereicht und geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Eintragung in das Vereinsregister. Dies wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt. Die Erstellung einer Kostenrechnung erfolgt im Anschluss und wird Ihnen per Post zugestellt.

    Fristen

    nicht angegeben

    Bearbeitungsdauer

    Die Dauer hängt von dem Geschäftsanfall beim Registergericht ab.

    Kosten

    Für die Ersteintragung des Vereins fallen gerichtliche Festgebühren nach Nummern 13100 und 13102 des Kostenverzeichnisses zum Gerichts- und Notarkostengesetz an. Weitere gerichtliche Festgebühren fallen für Folgeeintragungen nach Nummern 13101 und 13102 Kostenverzeichnis zum Gerichts- und Notarkostengesetz an.

    Daneben fallen variable Notarkosten an, für die Anmeldung der Eintragung nach Nummern 21201 Ziff. 5 und 24102 des Kostenverzeichnisses zum Gerichts- und Notarkostengesetz.

    Hinweise (Besonderheiten)

    nicht angegeben

    Weitere Informationen

    Unterstützende Institutionen

    nicht angegeben

    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    nicht angegeben

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Justizministerium am 17.12.2024

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2024
    Technisch geändert am 27.03.2026

    Stichwörter

    Anmeldung Verein, eingetragener Verein, Eintragungsverfügung, Engagement, Vereinsdatenänderung, Vereinseintragung, Vereinsregistermeldung, Vereinsgründung, Vereine, Vereinssatzung, Anmeldung, Vereinsregister, Zusammensetzung des Vorstands

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 07.07.2021
    Technisch geändert am 23.10.2024