Eintragung ins Vereinsregister beantragen
Dies ist eine Leistung der Justiz.
Sie haben einen Verein gegründet, der ins Vereinsregister eingetragen werden soll? Dann müssen Sie beim zuständigen Amtsgericht die Eintragung Ihres Vereins in das Vereinsregister beantragen.
Beschreibung
Ein Verein ist ein freiwilliger Zusammenschluss mehrerer Personen, die gemeinsam einen festgelegten Zweck erreichen wollen.
Wenn Sie einen Verein neu gegründet haben, wird er noch nicht eine juristische Person. Das heißt, dass Sie beispielsweise bei Geschäften für den noch nicht eingetragenen Verein als Vorsitzender oder Vorsitzende mit Ihrem Privatvermögen haften.
Auch später müssen Sie bestimmte Vorgänge oder Tatsachen ins Vereinsregister eintragen lassen, beispielsweise wenn eine Änderung der Vereinssatzung beschlossen wurde, die nur wirksam wird, wenn sie ins Vereinsregister eingetragen wird oder sich die Zusammensetzung des Vorstands ändert. Vereine unterliegen als Körperschaften der Besteuerung. Das Steuerrecht räumt Vereinen jedoch besondere steuerliche Vorteile ein, wenn sie einen steuerbegünstigten Zweck verfolgen.
Das Vereinsregister ist öffentlich und kann von jeder Person eingesehen werden.
zuständige Stelle
Die Eintragung eines Vereins ist durch den Vorstand bei dem zuständigen Amtsgericht anzumelden.
Zuständigkeit
Die Eintragung eines Vereins ist durch den Vorstand bei dem zuständigen Amtsgericht anzumelden.
Ansprechpartner
Amtsgericht Oldenburg
Adresse
Postanschrift
Postfach 24 71
26014 Oldenburg (Oldenburg)
Hausanschrift
Elisabethstraße 8
26135 Oldenburg (Oldenburg)
Öffnungszeiten
Öffnungs- und Geschäftszeiten Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag 7:30 - 15:30 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Geschäftszeiten Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr; Öffnungs- und Geschäftszeiten Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag 7:30 - 15:30 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Geschäftszeiten Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
notariell beglaubigte Anmeldung
Abschrift der Satzung und der Urkunden über die Bestellung des Vorstands
Formulare
nicht angegeben
Voraussetzungen
- Der Verein muss wirksam gegründet worden sein.
- Der Verein muss mindestens 7 Mitglieder haben.
- Die Vereinssatzung muss den gesetzlich vorgeschriebenen Inhalt haben.
- Der Verein muss bereits Vorstandsmitglieder haben, da diese für die Anmeldung zuständig sind.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Verfahrensablauf
Nach der Beglaubigung der Anmeldung durch einen Notar wird diese beim zuständigen Amtsgericht als Registergericht eingereicht und geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Eintragung in das Vereinsregister. Dies wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt. Die Erstellung einer Kostenrechnung erfolgt im Anschluss und wird Ihnen per Post zugestellt.
Fristen
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
Die Dauer hängt von dem Geschäftsanfall beim Registergericht ab.
Kosten
Für die Ersteintragung des Vereins fallen gerichtliche Festgebühren nach Nummern 13100 und 13102 des Kostenverzeichnisses zum Gerichts- und Notarkostengesetz an. Weitere gerichtliche Festgebühren fallen für Folgeeintragungen nach Nummern 13101 und 13102 Kostenverzeichnis zum Gerichts- und Notarkostengesetz an.
Daneben fallen variable Notarkosten an, für die Anmeldung der Eintragung nach Nummern 21201 Ziff. 5 und 24102 des Kostenverzeichnisses zum Gerichts- und Notarkostengesetz.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Weitere Informationen
Unterstützende Institutionen
nicht angegeben
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
nicht angegeben
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Justizministerium am 17.12.2024
Stichwörter
Anmeldung Verein, eingetragener Verein, Eintragungsverfügung, Engagement, Vereinsdatenänderung, Vereinseintragung, Vereinsregistermeldung, Vereinsgründung, Vereine, Vereinssatzung, Anmeldung, Vereinsregister, Zusammensetzung des Vorstands