• Friedland (Landkreis Göttingen, Niedersachsen)

Änderung einer Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen

Beschreibung

Sie können als veranstaltende Person Ihre festgesetzten Messen, Ausstellungen oder Märkte ändern lassen.

In dringenden Fällen kann die zuständige Behörde vorübergehend die Zeit, Öffnungszeiten und den Platz der Veranstaltung abweichend von der Festsetzung regeln.

Mit Hilfe eines formlosen Antrages, können Sie die Festsetzung bei der zuständigen Stelle ändern lassen. In diesem sollten zur Zuordnung die folgenden Angaben getätigt werden:

Angaben zur veranstaltenden Person

Bezeichnung der Veranstaltung

Anschrift der Veranstaltung

Begründung der Änderung

Online-Dienst

Zum Serviceportal Landkreis Göttingen

ID: L100040_580298803

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 23.10.2024

Technisch geändert am 24.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt grds. bei dem Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt.  Bei Wochenmärkten liegt die Zuständigkeit bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt.

Ansprechpartner

Landkreis Göttingen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Adresse

Hausanschrift

Reinhäuser Landstraße 4

37083 Göttingen

Version

Technisch erstellt am 28.03.2023

Technisch geändert am 26.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Voraussetzungen

Ihre Veranstaltung muss eine genehmigte Festsetzung besitzen.

Sie müssen eine der folgenden Veranstaltungen durchführen:

Messe

Ausstellung

Großmarkt

Wochenmarkt

Spezialmarkt

Jahrmarkt

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Damit Sie die Festsetzung einer Veranstaltung ändern können, müssen Sie vorab bei der zuständigen Behörde einen Antrag stellen. Diesen Antrag können Sie formlos schriftlich oder online stellen. 

Schriftlicher Ablauf:

Sie erstellen einen formlosen Antrag und senden ihn postalisch oder per E-Mail an die zuständige Behörde.

Bei Rückfragen oder Unvollständigkeit nimmt die zuständige Behörde Kontakt mit Ihnen auf.

Nach der Prüfung geht Ihnen ein Bescheid zu.

Sie erhalten einen Gebührenbescheid.

Online-Dienst Ablauf:

Sie rufen den Online Dienst auf.

Sie befüllen das Antragsformular und senden es ab. Die Übermittlung an die zuständige Stelle passiert automatisch.

Die restlichen Schritte gleichen dem schriftlichen Ablauf.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer von Änderungen der Festsetzungen ist vom Einzelfall abhängig.

Kosten

Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.1.21 iVm Nr. 1.11  -  je nach Zeitaufwand

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 09.09.2024

Version

Technisch erstellt am 10.09.2024

Technisch geändert am 07.11.2024

Stichwörter

Spezialmarkt, Ausstellung, Markt, Volksfeste, Großmarkt, Messe, Wochenmarkt, Änderung Festsetzung, Jahrmarkt

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017