Hinweise auf Verstöße im Rahmen der Geldwäscheaufsicht (Whistleblower-System) Entgegennahme

    Hinweise auf Verstöße im Rahmen der Geldwäscheaufsicht mitteilen (Whistleblower-System)

    Wenn Sie Informationen zu einem Verstoß gegen das Geldwäschegesetz haben, können Sie dies als Hinweis komplett anonym der zuständigen Aufsichtsbehörde mitteilen.

    Beschreibung

    • Durch Geldwäsche werden illegal erwirtschaftete Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreis eingeschleust und dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entzogen. Das Geldwäschegesetz erlegt bestimmten Branchen Sorgfaltspflichten wie bspw. die Identifizierung der Vertragspartner bei bestimmten Geschäftsvorgängen mit hohen Bargeldsummen auf.
    • Wenn Sie Hinweise zu potentiellen oder tatsächlichen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz haben, können Sie dies als Hinweis komplett anonym der zuständigen Aufsichtsbehörde mitteilen.
      Ihr Hinweis kann zur Verhinderung von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung beitragen. 
    • Dabei müssen Sie allerdings beachten, dass eine Meldung über das anonyme Hinweisgebersystem nicht dasselbe ist, wie die Meldung eines meldepflichtigen Verdachtsfalls an die beim Zoll angesiedelte Financial Intelligence Unit (FIU) gemäß Meldepflicht und Verordnungsermächtigung im Geldwäschegesetz. Sie müssen in diesem Fall Ihren Verdachtsfall bei der FIU melden. Bei der Abgabe von Meldungen sind Sie nicht verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen. Die Meldung kann auch anonym erfolgen. 

    Online-Dienst

    Geldwäscheaufsicht: Hinweise melden

    ID: L100040_600721632

    Beschreibung

    Geldwäscheprävention ist eine besondere Herausforderung. Bei der Kontrolle der genannten Berufsgruppen durch die zuständigen Stellen setzt das Gesetz auch auf die Weitergabe von Informationen durch hinweisgebende Personen („Whistleblower“).

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 14.01.2025

    Technisch geändert am 14.01.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Zuständigkeit

    In Niedersachsen erhält das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Ihre anonyme Meldung, um dieser nachgehen zu können. 

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung - Referat 25: Geldwäscheaufsicht; Geldwäscheprävention

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-0

    E-Mail: geldwaescheaufsicht@mw.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 17.01.2025

    Technisch geändert am 17.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Landkreis Emsland - Fachbereich Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Ordeniederung 1

    49716 Meppen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 15 62

    49705 Meppen

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten   Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Ausländerbehörde seit 01.10.2009: Mo., Di., Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Wichtig: Terminvereinbarung (telefonisch oder per E-Mail) erforderlich

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Version

    Technisch erstellt am 20.04.2009 (von: Marita Krämer)

    Technisch geändert am 05.02.2025 (von: Krämer, Marita)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ihren Hinweis auf einen Verstoß gegen das Geldwäschegesetz können Sie schriftlich oder online und jeweils auch anonym melden. 

    Schriftlicher Ablauf:

    • Sie verfassen eine schriftliche Meldung über den potentiellen oder tatsächlichen Verstoß gegen das Geldwäschegesetz. Falls vorhanden fügen Sie Beweise an.
    • Wichtig: Ihre Meldung können Sie in jedem Fall anonym abgeben.
    • Im nächsten Schritt müssen Sie die zuständige Stelle ausfindig machen, beispielsweise durch die Service Portale der Bundesländer. Die Meldung kann per Post, per E-Mail (über eine kurzfristig eingerichtete E-Mail-Adresse mit sofortiger Löschung) oder über einen Anwalt eingereicht werden. Nach Eingang prüft die zuständige Stelle die gemeldeten Hinweise.
    • Falls Kontaktdaten von Ihnen vorhanden sind und die zuständige Stelle Rückfragen hat, kann eine Rücksprache zu Ihrer Meldung erfolgen.
    • Im Fall einer anonymen Übermittlung erfolgt die weitere Bearbeitung ohne Kontaktaufnahme.

    Sofern die Hinweise auf einen Straftatverdacht hindeuten, werden diese an die zuständige Staatsanwaltschaft oder Polizei weitergegeben und dort weiterverfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    0 bis 8 Wochen (Die Dauer der Bearbeitung ist abhängig von dem Umfang und Inhalt der Meldung.)

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 07.05.2024

    Version

    Technisch erstellt am 17.05.2024

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Verstoß gegen Sorgfaltspflichten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024