Sorgeregister Ausstellung

    Auskunft aus dem Sorgeregister anfordern

    Sie brauchen eine Auskunft aus dem Sorgeregister? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Beim zuständigen Jugendamt wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:

    • Sorgeerklärungen abgegeben werden, 
    • aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist
    • das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist. 

    Eine Mutter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist, kann eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind ist.

    Zuständigkeit

    An das örtlich zuständige Jugendamt (in den meisten Fällen das Jugendamt, in dessen Bereich die Mutter ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat)

    Ansprechpartner

    51.63 - Beistandschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Batteriewall 11

    38350 Helmstedt

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 Dienstag 09:00 - 12:00 Mittwoch 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Donnerstag 09:00 - 12:00 Freitag 09:00 - 12:00

    Kontakt

    Fax: +49 5351 121-1613

    Telefon Festnetz: +49 5351 121-1305

    E-Mail: beistandschaft@landkreis-helmstedt.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Die Kreishäuser des Landkreises Helmstedt sind für den Publikumsverkehr geöffnet, jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung, damit gewährleistet ist, dass dieser ausreichend Zeit für Ihr persönliches Anliegen hat.

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Ein persönliches Erscheinen kann vorteilhalft und im Einzelfall erforderlich sein.

    Online-Dienste: Ob ein Online-Dienst angeboten wird, liegt in der Entscheidung des zuständigen Jugendamtes

    Voraussetzungen

    • Geburtsdatum des Kindes
    • Geburtsort des Kindes
    • Namen des Kindes, den es zum Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt geführt hat

    Rechtsgrundlage(n)

    § 58 SozialgesetzbuchVIII (SGB)

    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__58.html

    Rechtsbehelf

    Außer einer formlosen Beschwerde besteht die Möglichkeit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht.

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie als Mutter des Kindes nicht mit dem Vater verheiratet sind, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind sind.

    • Stellen Sie einen Antrag über eine Auskunft aus dem Sorgeregister beim zuständigen Jugendamt.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    3 Tage bis 6 Wochen

    Kosten

    Kostenlos

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 14.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Sorgeregister, elterliche Sorge, Sorgerecht, Elterliche Sorge, Gemeinsame Sorge, Bescheinigung, Sorgeerklärung, Beistandschaft, Uneheliches Kind

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English