Bergbau Bewilligung Aufhebung

    Aufhebung der Bergbaubewilligung beantragen

    Sie besitzen eine Bewilligung zur Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen und möchten diese ganz oder teilweise aufheben lassen? Dann müssen Sie dafür einen Antrag bei der zuständigen Bergbehörde stellen.

    Beschreibung

    Mit einer bergrechtlichen Bewilligung dürfen Sie als Einziger in einem festgelegten Gebiet den erteilten Bodenschatz aufsuchen und abbauen.

    Sie können diese Bewilligung vollständig oder teilweise aufheben lassen sowohl gegenständlich (einzelne Bodenschätze) als auch räumlich. Dazu müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Bergbehörde stellen. Sie müssen keine Gründe für eine Aufhebung angeben.

    zuständige Stelle

    Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

    Ansprechpartner

    Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Stilleweg 2

    30655 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 643-0

    Fax: +49 511 643-2304

    E-Mail: poststelle-hannover@lbeg.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Aufhebungsantrag

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Sie besitzen eine zum Zeitpunkt des Antrags gültige bergrechtliche Bewilligung, um einen bestimmten Bodenschatz im Bewilligungsfeld aufzusuchen und zu fördern sowie das Eigentum daran zu erwerben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage beim Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie können die Aufhebung online über die Plattform "BergPass" oder schriftlich oder zur Niederschrift bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.

    Aufhebung der Bewilligung online über die Plattform "BergPass" beantragen:

    • Rufen Sie die OnlinePlattform "BergPass" auf und melden Sie sich an.
      • Für die Anmeldung benötigen Sie eine bundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
    • Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.

    Aufhebung der Bewilligung schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Bergbehörde beantragen:

    • Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Antragsunterlagen ab.
    • Reichen Sie den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen per Post oder zur Niederschrift bei Ihrer zuständigen Bergbehörde ein.

    Weitere Verfahrensschritte:

    • Die zuständige Bergbehörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
    • Sie erhalten einen Bescheid per Post, in dem Ihnen die Aufhebung Ihrer Bewilligung mitgeteilt wird. Zusätzlich wird der Bescheid elektronisch in das jeweilige Postfach (bundID oder ELSTER Unternehmenskonto) vorab zugestellt und in BergPass eine Info angezeigt.
    • Die Bergbehörde gibt die Aufhebung im amtlichen Veröffentlichungsblatt bekannt. Ihre Bewilligung erlischt in dem Umfang, in dem sie aufgehoben wird mit Datum der Veröffentlichung. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Rücknahme der Aufhebung nicht mehr möglich.
    • Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 3 Monate (Einschließlich der Veröffentlichung im amtlichen Veröffentlichungsblatt)

    Kosten

    Zuzüglich der Kosten zur Bekanntmachung.: Gebühr ab 136.00 EUR bis 680.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) am 28.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Stichwörter

    Abbau, Bodenschatz, Schürfen, bergfreie Bodenschätze, Markscheide, Fördern, bergrechtliche Bewilligung, Ausgebeutet, Claim, Fundpunkt, Förderung, Rohstoffe, Lizenz, Gewinnungsberechtigung, Gewinnungsbetrieb, Schürfrechte, Ausbeuten, bergfrei, Konzession, Gewinnung, Bergbau, Berechtsame, Genehmigung, Aufhebung, Bergwerkseigentum, Bergbaugenehmigung, Markscheider, Lagerstätte, Abgrabung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English