Bergbau Erlaubnis Aufhebung
    99020043044000

    Aufhebung der Bergbauerlaubnis beantragen

    Wenn Sie mit Ihrem Betrieb im Bergbau tätig sind und Ihre Erlaubnis zum Aufsuchen von Bodenschätzen aufheben möchten, dann können Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Mit einer bergrechtlichen Erlaubnis, auch Aufsuchungserlaubnis genannt, dürfen nur Sie als Einziger in einem festgelegten Gebiet und während eines bestimmten Zeitraums bestimmte Rohstoffe aufsuchen.

    Sie können diese Erlaubnis vollständig oder teilweise, und zwar gegenständlich oder räumlich aufheben lassen. Dazu müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Bergbehörde stellen. Sie müssen keine Gründe für eine Aufhebung angeben.

    zuständige Stelle

    Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie  (LBEG)

    Zuständigkeit

    Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie  (LBEG)

    Ansprechpartner

    Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Stilleweg 2
    30655 Hannover

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    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 01.12.2011
    Technisch geändert am 20.02.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    erforderliche Unterlagen

    Aufhebungsantrag

    Formulare

    nicht angegeben

    Voraussetzungen

    Sie müssen eine bergrechtliche Erlaubnis zur Aufsuchung von bergfreien Bodenschätzen besitzen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht angegeben

    Verfahrensablauf

    Sie können die Aufhebung Ihrer Erlaubnis online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.

    Aufhebung Ihrer Erlaubnis online beantragen:

    • Rufen Sie die OnlinePlattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
      • Für die Anmeldung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
    • Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.

    Aufhebung Ihrer Erlaubnis schriftlich beantragen:

    • Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Antragsunterlagen ab.
    • Reichen Sie den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen ein.

    Weitere Verfahrensschritte:

    • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
    • Sie erhalten einen Bescheid per Post, in dem Ihnen die Aufhebung Ihrer Erlaubnis bestätigt wird. Zusätzlich wird der Bescheid elektronisch in das jeweilige Postfach (BundID oder ELSTER Unternehmenskonto) vorab zugestellt und in BergPass eine Info angezeigt.
    • Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.

    Fristen

    nicht angegeben

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 3 Monate (Einschließlich der Veröffentlichung im amtlichen Veröffentlichungsblatt)

    Kosten

    Zuzüglich der Kosten zur Bekanntmachung: Gebühr ab 136,00 EUR bis 680,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    nicht angegeben

    Weitere Informationen

    Unterstützende Institutionen

    nicht angegeben

    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    nicht angegeben

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) am 13.09.2023

    Version

    Technisch erstellt am 30.04.2024
    Technisch geändert am 27.03.2026

    Stichwörter

    Bodenschätze, Berechtsame, Arbeitsplan, Gewerbliche Erlaubnis, Bergbaugenehmigung, Rohstoffe, Wissenschaftliche Aufsuchung, Großräumige Erlaubnis, bergfreie Bodenschätze, Claim, Aufheben, bergrechtliche Erlaubnis, Lagerstätte, Bergbau, Markscheide, bergfrei, Lizenz, Ausbeuten, Markscheider, Erlaubnis, Aufsuchungserlaubnis, Großräumige Aufsuchung, Konzession, Aufsuchung, Gegenständliche Aufsuchung, Bodenschatz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 07.07.2021
    Technisch geändert am 23.10.2024