Bergbau Erlaubnis Aufhebung

    Aufhebung der Bergbauerlaubnis beantragen

    Wenn Sie mit Ihrem Betrieb im Bergbau tätig sind und Ihre Erlaubnis zum Aufsuchen von Bodenschätzen aufheben möchten, dann können Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Mit einer bergrechtlichen Erlaubnis, auch Aufsuchungserlaubnis genannt, dürfen nur Sie als Einziger in einem festgelegten Gebiet und während eines bestimmten Zeitraums bestimmte Rohstoffe aufsuchen.

    Sie können diese Erlaubnis vollständig oder teilweise, und zwar gegenständlich oder räumlich aufheben lassen. Dazu müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Bergbehörde stellen. Sie müssen keine Gründe für eine Aufhebung angeben.

    zuständige Stelle

    Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie  (LBEG)

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Stilleweg 2

    30655 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 643-0

    Fax: +49 511 643-2304

    E-Mail: poststelle-hannover@lbeg.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Aufhebungsantrag

    Voraussetzungen

    Sie müssen eine bergrechtliche Erlaubnis zur Aufsuchung von bergfreien Bodenschätzen besitzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Aufhebung Ihrer Erlaubnis online über die Plattform "BergPass" oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.

    Aufhebung Ihrer Erlaubnis online beantragen:

    • Rufen Sie die OnlinePlattform "BergPass" auf und melden Sie sich an.
      • Für die Anmeldung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
    • Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.

    Aufhebung Ihrer Erlaubnis schriftlich beantragen:

    • Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Antragsunterlagen ab.
    • Reichen Sie den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen ein.

    Weitere Verfahrensschritte:

    • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
    • Sie erhalten einen Bescheid per Post, in dem Ihnen die Aufhebung Ihrer Erlaubnis bestätigt wird. Zusätzlich wird der Bescheid elektronisch in das jeweilige Postfach (BundID oder ELSTER Unternehmenskonto) vorab zugestellt und in BergPass eine Info angezeigt.
    • Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 3 Monate (Einschließlich der Veröffentlichung im amtlichen Veröffentlichungsblatt)

    Kosten

    Zuzüglich der Kosten zur Bekanntmachung: Gebühr ab 136.00 EUR bis 680.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) am 13.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 14.06.2024

    Stichwörter

    Aufheben, Bodenschatz, Großräumige Aufsuchung, Lagerstätte, bergfreie Bodenschätze, Markscheider, Lizenz, Claim, Ausbeuten, Konzession, Aufsuchung, Aufhebung, Markscheide, bergrechtliche Erlaubnis, Berechtsame, Gegenständliche Aufsuchung, Rohstoffe, Großräumige Erlaubnis, bergfrei, Bergbau, Bodenschätze, Aufsuchungserlaubnis, Gewerbliche Erlaubnis, Wissenschaftliche Aufsuchung, Erlaubnis, Arbeitsplan, Bergbaugenehmigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de