Aufhebung der Bergbauerlaubnis beantragen
Wenn Sie mit Ihrem Betrieb im Bergbau tätig sind und Ihre Erlaubnis zum Aufsuchen von Bodenschätzen aufheben möchten, dann können Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.
Beschreibung
Mit einer bergrechtlichen Erlaubnis, auch Aufsuchungserlaubnis genannt, dürfen nur Sie als Einziger in einem festgelegten Gebiet und während eines bestimmten Zeitraums bestimmte Rohstoffe aufsuchen.
Sie können diese Erlaubnis vollständig oder teilweise, und zwar gegenständlich oder räumlich aufheben lassen. Dazu müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Bergbehörde stellen. Sie müssen keine Gründe für eine Aufhebung angeben.
zuständige Stelle
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
Ansprechpartner
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 511 643-0
Fax: +49 511 643-2304
Internet
erforderliche Unterlagen
Aufhebungsantrag
Voraussetzungen
Sie müssen eine bergrechtliche Erlaubnis zur Aufsuchung von bergfreien Bodenschätzen besitzen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können die Aufhebung Ihrer Erlaubnis online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.
Aufhebung Ihrer Erlaubnis online beantragen:
- Rufen Sie die OnlinePlattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
- Für die Anmeldung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
- Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.
Aufhebung Ihrer Erlaubnis schriftlich beantragen:
- Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Antragsunterlagen ab.
- Reichen Sie den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen ein.
Weitere Verfahrensschritte:
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
- Sie erhalten einen Bescheid per Post, in dem Ihnen die Aufhebung Ihrer Erlaubnis bestätigt wird. Zusätzlich wird der Bescheid elektronisch in das jeweilige Postfach (BundID oder ELSTER Unternehmenskonto) vorab zugestellt und in BergPass eine Info angezeigt.
- Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.
Bearbeitungsdauer
1 bis 3 Monate (Einschließlich der Veröffentlichung im amtlichen Veröffentlichungsblatt)
Kosten
Zuzüglich der Kosten zur Bekanntmachung: Gebühr ab 136.0 EUR bis 680.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie  (LBEG) am 13.09.2023
Stichwörter
Konzession, Lizenz, Markscheider, Großräumige Aufsuchung, Claim, Aufsuchungserlaubnis, bergfreie Bodenschätze, bergfrei, Arbeitsplan, Wissenschaftliche Aufsuchung, Rohstoffe, bergrechtliche Erlaubnis, Bergbau, Ausbeuten, Aufheben, Großräumige Erlaubnis, Berechtsame, Aufsuchung, Aufhebung, Markscheide, Bergbaugenehmigung, Lagerstätte, Gegenständliche Aufsuchung, Bodenschatz, Gewerbliche Erlaubnis, Erlaubnis, Bodenschätze