Eichung beantragen
Wenn Sie Messgeräte geeicht haben möchten, müssen Sie hierfür einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen.
Beschreibung
Wenn Sie ein Messgerät, welches dem Mess- und Eichgesetz unterliegt, eichen lassen wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.
Messgeräte werden geeicht, wenn sie die formalen und messtechnischen Anforderungen einhalten.
Hält das Messgerät die Anforderungen ein, so wird dies durch eine Kennzeichnung am Messgerät kenntlich gemacht.
Das Messgerät kann dann für eine weitere Eichfrist verwendet werden.
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Zuständigkeit
Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN)
Ansprechpartner
Voraussetzungen
Die Messgeräte müssen in den Anwendungsbereich des Mess- und Eichgesetzes fallen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
- Stellen Sie einen Eichantrag.
- Der Eichantrag kann telefonisch, schriftlich oder über das Portal der Eichbehörden eingereicht werden.
- Die Eichbehörde wird sich anschließend mit Ihnen in Verbindung setzen.
- Bei bestandener Prüfung erhält das Messgerät ein Eichkennzeichen.
Fristen
Ein Antrag auf Eichung ist mindestens zehn Wochen vor Ablauf der Eichfrist zu stellen. Eine Weiterverwendung über das Eichfristende hinaus ist danach nur auf Antrag möglich. Dies gilt nur für Messgeräte, deren Eichfrist zum Zeitpunkt der Antragstellung noch
Eichfrist nicht beendet ist und wenn der Messgeräteverwender das Erforderliche zur Durchführung der Eichung getan hat.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Messgeräteart.
Kosten
Die für die Eichung von Messgeräten erhobenen Gebühren werden bundeseinheitlich durch die Gebührenverordnung zum Mess- und Eichwesen (Mess- und Eichgebührenverordnung - MessEGebV) geregelt. Die Eichgebühren sind messgeräte- und zeitabhängig.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN) am 24.04.2024
Stichwörter
Prüfung Messgerät, Eichung beantragen, Eichung anmelden, Eichamt, Eichung, hoheitliche Aufgaben, Eichung Messgeräte, Eichantrag, Eichpflicht