Kinder- und Jugendbuchstipendium im Bereich Literatur beantragen
Das Land Niedersachsen beabsichtigt ein Stipendium für Kinder- und Jugendliteratur zu vergeben. Es soll freiberuflichen Autor*innen ermöglichen bis zu ein Jahr verstärkt an einem schriftstellerischen Arbeitsvorhaben in hochdeutscher Sprache tätig zu sein.
Beschreibung
Das Land Niedersachsen beabsichtigt, im Jahr 2024 ein Stipendium für Kinder- und Jugendliteratur zu vergeben. Es soll freiberufliche Autorinnen und Autoren finanziell in die Lage versetzen, über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr verstärkt an einem schriftstellerischen Arbeitsvorhaben in hochdeutscher Sprache tätig zu sein.
Die Höhe des Stipendiums kann bis zu 8.000 Euro betragen.
Die Förderentscheidung erfolgt durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur. Förderempfehlungen erarbeitet die Niedersächsische Literaturkommission.
Falls Anträge bei mehreren fördernden Einrichtungen gestellt wurden, haben Sie als Antragstellerin/ Antragsteller bzw. Zuwendungsempfängerin/ Zuwendungsempfänger das Ministerium hierüber zu informieren und auch unverzüglich von einer positiven Förderentscheidung einer anderen Einrichtung zu benachrichtigen. Eine Mehrfachförderung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
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Zuständigkeit
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Ansprechpartner
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stichwörter
MWK
erforderliche Unterlagen
- Lebenslauf ohne Foto
- Verzeichnis der Veröffentlichungen
- Leseprobe von maximal 10 Manuskriptseiten
Voraussetzungen
- Das Kinder und Jugendbuchstipendium können Sie als Autorin oder Autor erhalten, wenn Sie in Ihrem Projekt einen Niedersachsenbezug bzw. Ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz/Produktionsort in Niedersachsen haben.
- Das Stipendium kann nur für ein hochrangiges literarisches Projekt gewährt werden, dessen Texte noch unveröffentlicht sind.
- Ein Stipendium wird Ihnen nicht gewährt, wenn Sie während des Jahres 2024 regelmäßige Leistungen von Dritten (z. B. Aufenthalts oder Arbeitsstipendien) oder eine andere Förderung des Landes im Bereich der Literatur erhalten.
- Bewerbungen für Projekte, die in einem vorangegangenen Jahr bereits abgelehnt wurden, können nur nach grundlegender Überarbeitung erneut berücksichtigt werden.
- Sie erklären sich bereit, im Falle einer Förderung die Arbeitsergebnisse des geplanten Vorhabens auf einer aus Kulturfördermitteln des Landes finanzierten Veranstaltung im Rahmen des Stipendiums zu präsentieren. Ein Anspruch auf Mitwirkung in einer derartigen Veranstaltung besteht von Ihrer Seite nicht.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Nicht möglich
Verfahrensablauf
Die Bewerbung nebst Anlagen ist bis zum 15.01.2024 online einzureichen.
Beizufügen sind dem Antrag in digitaler Form:
- Lebenslauf ohne Foto
- Verzeichnis der Veröffentlichungen
- Leseprobe von maximal 10 Manuskriptseiten
- Der Antrag ist im Online-Antragssystem erst dann eingereicht, wenn der Button „Antrag jetzt einreichen“ betätigt wurde.
- Ein Ausdruck des Online-Antrags ist mit Unterschrift unverzüglich einzureichen beim
Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur,
Referat 32,
Leibnizufer 9,
30169 Hannover.
Unvollständige bzw. nicht fristgerecht hochgeladene Unterlagen werden nicht angenommen.
Die o.g. Anlagen zur Bewerbung werden in Papierform nur im Ausnahmefall und nach vorheriger Abklärung mit dem Fachreferat angenommen.
Fristen
Die Bewerbung nebst Anlagen ist bis zum 15.01.2024 online einzureichen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft und Kultur am 22.11.2023
Stichwörter
Literatur, Autorin, Stipendium, Kinderbuchstipendium, Schriftsteller, Freiberuflich, Jugendbuchstipendium, Kinderbuch, Jugendbuch, Autor