eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Änderung wegen Adressänderung

    Adressänderung auf der eID-Karte beantragen

    Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.

    Beschreibung

    Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.

    Für die Adressänderung auf dem Chip Ihrer eID-Karte müssen Sie zu dem für Sie zuständigen Bürgeramt am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen.

    Wenn Sie keine Hauptwohnung haben, können Sie zur Adressänderung zum zuständigen Bürgeramt an dem Ort gehen, an dem Sie aktuell wohnen.

    Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, weil auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.

    Online-Dienst

    Wohnsitz Anmeldung

    ID: L100040_608217301

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 11.02.2025

    Technisch geändert am 11.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die zuständige Meldebehörde (in der Regel das Bürgeramt) der Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Bezirk Sie wohnen. Bei mehreren Wohnungen dort, wo die Hauptwohnung ist.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Fintel

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 3

    27389 Lauenbrück

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 Uhr - 14:00 Uhr Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 16:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04267 9300

    Fax: 04267 690

    E-Mail: kontakt@sgfintel.de

    Version

    Technisch erstellt am 30.01.2008

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Aktuelle amtliche Meldebestätigung

    Formulare

    • Formulare vorhanden: nein
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja
    • Online-Dienste vorhanden: nein

    Voraussetzungen

    • Sie müssen umgezogen sein.
    • Sie müssen eine eID-Karte besitzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Anfechtungsklage
    • Verpflichtungsklage

    Verfahrensablauf

    • Sie melden sich persönlich bei dem für Sie zuständigen Bürgeramt.
    • Sie legen Ihre Ihre gültige eID-Karte vor
    • Anschließend ändert das Bürgeramt kostenlos Ihre Adresse auf Ihrer eID-Karte.

    Fristen

    Sie müssen Ihren neue Adresse unverzüglich auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.

    Bearbeitungsdauer

    Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 29.11.2023

    Version

    Technisch erstellt am 06.12.2023

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Europa-Karte, elektronischer Identitätsnachweis, Abmeldung, EU-Ausweis, Anmeldung, Umzug, Online-Ausweisfunktion, Wohnsitz, Adressänderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024