Abfallerzeugernummer Erteilung

    Abfallerzeugernummer beantragen

    Für eine eindeutige Zuordnung Ihrer Abfallanfallstellen müssen Sie die von der zuständigen Behörde erteilten Betriebsnummern angeben.

    Beschreibung

    Um eine eindeutige Zuordnung Ihrer Abfallanfallstellen  in abfallrechtlichen Verfahren zu ermöglichen, müssen Sie entsprechende behördliche Betriebsnummern verwenden. Hierfür nutzen Sie die von der zuständigen Behörde ausgestellten Betriebsnummern.

    Diese behördlichen Betriebsnummern geben Sie in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweisen, Begleit- und Übernahmescheinen an. Die Betriebsnummern erhalten Sie in Niedersachsen von dem Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim.

    Online-Dienst

    Vergabe von behördlichen Betriebsnummern

    ID: L100040_528546876

    Beschreibung

    Im Online-Dienst können Sie behördliche Betriebsnummern als Entsorger von Abfällen beantragen. Zudem besteht die Möglichkeit den zuständigen Behörden auf einfache Art Änderungen oder Löschungen bezüglich der Angaben zum Betrieb mitzuteilen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Paypal
    • SEPA-Überweisung

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Goslarsche Straße 3

    31134 Hildesheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05121 163-0

    Fax: 05121 163-999

    E-Mail: poststelle@gaa-hi.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Abfallerzeugernummer können Sie in Niedersachsen über den Online-Dienst beantragen.
    • Die zuständige Behörde prüft zunächst, ob die Angaben vollständig und plausibel sind und ob die erforderlichen Unterlagen beigefügt wurden. Ggf. fordert sie Angaben und Unterlagen nach.
    • Sind die Angaben und Unterlagen vollständig und plausibel, vergibt die Behörde eine Betriebsnummer und teilt Ihnen diese mit.

    Fristen

    Behördliche Betriebsnummern sind in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweisen, Begleit- und Übernahmescheinen anzugeben. Die Erzeugernummer muss vor Beginn der Entsorgung erteilt werden.

    Bearbeitungsdauer

    7 Werktage (Die angegebene Bearbeitungsdauer kann abweichen, wenn die Unterlagen nicht vollständig vorliegen.)

    Kosten

    Der Fixpreis richtet sich nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 31.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Behördliche Betriebsnummer, Erzeuger, Übernahmeschein, Entsorgung, Abfallrechtliche Betriebsnummer, Abfall, Sammelentsorgungsnachweis, Entsorgungsnachweis, Nachweisverordnung, Begleitschein, Abfälle, Abfallnachweisverfahren, Abfallerzeuger, Kennnummer, Erzeugernummer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English