Abfallentsorgernummer beantragen
Für eine eindeutige Zuordnung Ihrer Betriebsstätten der Abfallentsorgung müssen Sie die von der zuständigen Behörde erteilten Betriebsnummern angeben.
Beschreibung
Um eine eindeutige Zuordnung Ihrer einzelnen Betriebsstätten bei der Abfallentsorgung zu ermöglichen, müssen Sie entsprechende behördliche Betriebsnummern verwenden. Hierfür nutzen Sie die von der zuständigen Behörde ausgestellten Betriebsnummern.
Diese behördlichen Betriebsnummern geben Sie in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine an. Die Betriebsnummern ordnen die Betriebsstätten aber auch in anderen abfallrechtlichen Formularen wie dem Entsorgungsfachbetriebszertifikat eindeutig zu.
Die Betriebsnummern erhalten Sie in Niedersachsen von dem Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim
Online-Dienst
Vergabe von behördlichen Betriebsnummern
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- Paypal
- SEPA-Überweisung
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Aktuell gültige Anlagengenehmigung (BImSchG, Baugenehmigung) mit einer Auflistung der zugelassenen Abfallschlüssel
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Die Abfallentsorgernummer können Sie in Niedersachsen über den Online-Dienst beantragen.
- Die zuständige Behörde prüft zunächst, ob die Angaben vollständig und plausibel sind und ob die erforderlichen Unterlagen beigefügt wurden. Ggf. fordert sie Angaben und Unterlagen nach.
- Sind die Angaben und Unterlagen vollständig und plausibel, vergibt die Behörde eine Betriebsnummer und teilt Ihnen diese mit.
Fristen
Behördliche Betriebsnummern sind in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweisen, Begleit- und Übernahmescheinen anzugeben. Die Entsorgernummer muss vor Beginn der Entsorgung erteilt werden.
Bearbeitungsdauer
7 Werktage (Die angegebene Bearbeitungsdauer kann abweichen, wenn die Unterlagen nicht vollständig vorliegen.)
Kosten
Der Fixpreis richtet sich nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 31.10.2023
Stichwörter
Behördliche Betriebsnummer, Nachweisverordnung, Übernahmeschein, Entsorger, Entsorgung, Abfallnachweisverfahren, Abfälle, Abfall, Begleitschein, Abfallrechtliche Betriebsnummer, Entsorgungsnachweis, Sammelentsorgungsnachweis, Kennnummer, Abfallentsorger, Entsorgernummer