• Krebeck (Landkreis Göttingen, Niedersachsen)
Abfallentsorgernummer Erteilung

Abfallentsorgernummer beantragen

Für eine eindeutige Zuordnung Ihrer Betriebsstätten der Abfallentsorgung müssen Sie die von der zuständigen Behörde erteilten Betriebsnummern angeben.

Beschreibung

Um eine eindeutige Zuordnung Ihrer einzelnen Betriebsstätten bei der Abfallentsorgung zu ermöglichen, müssen Sie entsprechende behördliche Betriebsnummern verwenden. Hierfür nutzen Sie die von der zuständigen Behörde ausgestellten Betriebsnummern.

Diese behördlichen Betriebsnummern geben Sie in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine an. Die Betriebsnummern ordnen die Betriebsstätten aber auch in anderen abfallrechtlichen Formularen wie dem Entsorgungsfachbetriebszertifikat eindeutig zu.

Die Betriebsnummern erhalten Sie in Niedersachsen von dem Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim

Online-Dienst

Vergabe von behördlichen Betriebsnummern

ID: L100040_528546876

Beschreibung

Im Online-Dienst können Sie behördliche Betriebsnummern als Entsorger von Abfällen beantragen. Zudem besteht die Möglichkeit den zuständigen Behörden auf einfache Art Änderungen oder Löschungen bezüglich der Angaben zum Betrieb mitzuteilen.

Online erledigen

Zahlungsweise

  • SEPA-Überweisung
  • Paypal

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Version

Technisch erstellt am 04.12.2023

Technisch geändert am 20.02.2025

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

Ansprechpartner

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim

Adresse

Hausanschrift

Goslarsche Straße 3

31134 Hildesheim

Kontakt

Telefon Festnetz: 05121 163-0

Fax: 05121 163-999

E-Mail: poststelle@gaa-hi.niedersachsen.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 17.12.2009

Technisch geändert am 01.10.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Aktuell gültige Anlagengenehmigung (BImSchG, Baugenehmigung) mit einer Auflistung der zugelassenen Abfallschlüssel

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

  • Die Abfallentsorgernummer können Sie in Niedersachsen über den Online-Dienst beantragen.
  • Die zuständige Behörde prüft zunächst, ob die Angaben vollständig und plausibel sind und ob die erforderlichen Unterlagen beigefügt wurden. Ggf. fordert sie Angaben und Unterlagen nach.
  • Sind die Angaben und Unterlagen vollständig und plausibel, vergibt die Behörde eine Betriebsnummer und teilt Ihnen diese mit.

Fristen

Behördliche Betriebsnummern sind in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweisen, Begleit- und Übernahmescheinen anzugeben. Die Entsorgernummer muss vor Beginn der Entsorgung erteilt werden.

Bearbeitungsdauer

7 Werktage (Die angegebene Bearbeitungsdauer kann abweichen, wenn die Unterlagen nicht vollständig vorliegen.)

Kosten

Der Fixpreis richtet sich nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen. 

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 31.10.2023

Version

Technisch erstellt am 04.12.2023

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Entsorgung, Abfall, Entsorgernummer, Nachweisverordnung, Behördliche Betriebsnummer, Entsorger, Abfallnachweisverfahren, Sammelentsorgungsnachweis, Abfallentsorger, Abfallrechtliche Betriebsnummer, Begleitschein, Entsorgungsnachweis, Übernahmeschein, Kennnummer, Abfälle

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024