• Neuschoo (Landkreis Wittmund, Niedersachsen)
Mitteilung über die Wahrnehmung der Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen Entgegennahme

Wahrnehmung der Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen mitteilen

Ändert sich der Strahlenschutzverantwortliche, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.

Beschreibung

Sie beabsichtigen die Benennung, den Wechsel oder die Abmeldung der vertretungsberechtigten Person, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt?

In diesem Fall müssen Sie eine Mitteilung an die zuständige Behörde übersenden.

Der Antrag kann online oder in Papierform gestellt werden.

Ansprechpartner

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

Adresse

Hausanschrift

Stilleweg 2

30655 Hannover

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 511 643-0

Fax: +49 511 643-2304

E-Mail: poststelle-hannover@lbeg.niedersachsen.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 01.12.2011

Technisch geändert am 05.09.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Emden

Adresse

Hausanschrift

Brückstraße 38

26725 Emden

Kontakt

Telefon Festnetz: 04921 9217-0

Fax: 04921 9217-59

Fax: 04921 9217-58

E-Mail: poststelle@gaa-emd.niedersachsen.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 17.12.2009

Technisch geändert am 01.10.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Nachweis mit Angaben, die es ermöglichen zu prüfen, ob der Strahlenschutzverantwortliche zuverlässig ist
  • Nachweis der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz ggf. Aktualisierungen

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Voraussetzungen

Der Mitteilung müssen die entsprechenden Nachweise beiliegen.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Klage

Verfahrensablauf

  • Sie senden die Mitteilung über den Strahlenschutzverantwortlichen in Ihrem Unternehmen, inklusiver aller Angaben und Nachweise, an die zuständige Behörde.
  • Diese registriert und bearbeitet Ihre Mitteilung samt den eingegangenen Nachweisen.
  • Fehlen Angaben oder Nachweise, kommt die Behörde mit einer Anfrage auf Sie zu.
  • Sind alle Angaben und Nachweise vollständig, entscheidet die Behörde über Ihren Antrag und sendet Ihnen einen entsprechenden Bescheid.

Bearbeitungsdauer

Abhängig von den eingereichten Unterlagen und Nachweisen (Vollständigkeit - Qualität)

Kosten

Die Kosten sind abhängig davon, ob Genehmigungen geändert werden müssen oder beispielsweise nur eine formlose Bestätigung versendet werden muss.

Hinweise (Besonderheiten)

Bei einer juristischen Person sind alle vertretungsberechtigten, natürlichen Personen zu benennen und die Ansprechperson für die Behörde zu kennzeichnen.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 28.11.2023

Version

Technisch erstellt am 29.11.2023

Technisch geändert am 18.12.2023

Stichwörter

Mitteilung, Wechsel, SSV, Röntgeneinrichtung, Strahlenschutzverantwortliche, Abmeldung, Benennung, Strahlenschutzverantwortlicher

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024