Wahrnehmung der Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen mitteilen
Ändert sich der Strahlenschutzverantwortliche, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.
Beschreibung
Sie beabsichtigen die Benennung, den Wechsel oder die Abmeldung der vertretungsberechtigten Person, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt?
In diesem Fall müssen Sie eine Mitteilung an die zuständige Behörde übersenden.
Der Antrag kann online oder in Papierform gestellt werden.
Ansprechpartner
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 511 643-0
Fax: +49 511 643-2304
Internet
erforderliche Unterlagen
- Nachweis mit Angaben, die es ermöglichen zu prüfen, ob der Strahlenschutzverantwortliche zuverlässig ist
- Nachweis der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz ggf. Aktualisierungen
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Der Mitteilung müssen die entsprechenden Nachweise beiliegen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage
Verfahrensablauf
- Sie senden die Mitteilung über den Strahlenschutzverantwortlichen in Ihrem Unternehmen, inklusiver aller Angaben und Nachweise, an die zuständige Behörde.
- Diese registriert und bearbeitet Ihre Mitteilung samt den eingegangenen Nachweisen.
- Fehlen Angaben oder Nachweise, kommt die Behörde mit einer Anfrage auf Sie zu.
- Sind alle Angaben und Nachweise vollständig, entscheidet die Behörde über Ihren Antrag und sendet Ihnen einen entsprechenden Bescheid.
Bearbeitungsdauer
Abhängig von den eingereichten Unterlagen und Nachweisen (Vollständigkeit - Qualität)
Kosten
Die Kosten sind abhängig davon, ob Genehmigungen geändert werden müssen oder beispielsweise nur eine formlose Bestätigung versendet werden muss.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei einer juristischen Person sind alle vertretungsberechtigten, natürlichen Personen zu benennen und die Ansprechperson für die Behörde zu kennzeichnen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 28.11.2023
Stichwörter
Röntgeneinrichtung, Abmeldung, Wechsel, Mitteilung, Strahlenschutzverantwortlicher, SSV, Strahlenschutzverantwortliche, Benennung