Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz Bescheinigung

    Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz bescheinigen lassen

    Wenn Sie im technischen Bereich des Strahlenschutzes tätig sind (etwa beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen oder beim Umgang mit radioaktiven Stoffen), müssen Sie die erforderliche Fachkunde nachweisen. Diese können Sie bei der zuständigen Behörde für Strahlenschutz beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie beabsichtigen, Röntgeneinrichtungen zu betreiben oder mit radioaktiven Stoffen umzugehen, ist eine Fachkundebescheinigung der zuständigen Behörde notwendig.

    Dafür müssen Sie zunächst einen anerkannten Kurs zum Erwerb der Fachkunde erfolgreich ablegen. Anschließend beantragen Sie bei der zuständigen Behörde eine Bescheinigung der Fachkunde.

    Diese prüft dann Ihre Unterlagen und die Voraussetzungen und bescheinigt Ihnen bei positivem Ergebnis der Prüfung Ihre Fachkunde. Weiterhin ist zu beachten, dass Sie Ihre Fachkunde spätestens nach fünf Jahren aktualisieren müssen.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Stilleweg 2

    30655 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 643-0

    Fax: +49 511 643-2304

    E-Mail: poststelle-hannover@lbeg.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Celle

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Werder 9

    29221 Celle

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05141 755-0

    Fax: 05141 755-88

    E-Mail: poststelle@gaa-ce.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweise über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung
    • Nachweise über die praktische Erfahrung (Sachkundenachweis)
    • Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen (darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen).

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie müssen einen Kurs zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde erfolgreich abgelegt haben.
    • Sie müssen die erforderliche praktische Erfahrung schriftlich oder digital nachweisen können.
    • Sie müssen über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung verfügen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Die Rechtsbehelfsbelehrung können Sie dem Schreiben der zuständigen Behörde entnehmen.

    Verfahrensablauf

    • Sie senden den Antrag auf Bescheinigung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz an die zuständige Behörde.
    • Nach Eingang des Antrags sowie der vollständigen Unterlagen prüft die zuständige Behörde, ob die Voraussetzungen für eine Bescheinigung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz vorliegen.
    • Nach Prüfung des Antrags teilt die zuständige Behörde die Entscheidung mit.
    • Abschließend schickt die Behörde Ihnen einen Kostenbescheid zu.

    Fristen

    Geltungsdauer: 5 Jahre (Der anerkannte Kurs oder Lehrgang darf insgesamt nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.)

    Kosten

    Die Gebühr wird nach Zeitaufwand berechnet, beträgt jedoch mindestens 150 Euro. 

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 27.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Stichwörter

    Fachkundebescheinigung, Strahlenschutz, Fachkunde, Sachkunde, Bescheinigung, radioaktiv, Umgang, Röntgen, Stoffe, Technik

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de