Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz bescheinigen lassen
Wenn Sie im technischen Bereich des Strahlenschutzes tätig sind (etwa beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen oder beim Umgang mit radioaktiven Stoffen), müssen Sie die erforderliche Fachkunde nachweisen. Diese können Sie bei der zuständigen Behörde für Strahlenschutz beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie beabsichtigen, Röntgeneinrichtungen zu betreiben oder mit radioaktiven Stoffen umzugehen, ist eine Fachkundebescheinigung der zuständigen Behörde notwendig.
Dafür müssen Sie zunächst einen anerkannten Kurs zum Erwerb der Fachkunde erfolgreich ablegen. Anschließend beantragen Sie bei der zuständigen Behörde eine Bescheinigung der Fachkunde.
Diese prüft dann Ihre Unterlagen und die Voraussetzungen und bescheinigt Ihnen bei positivem Ergebnis der Prüfung Ihre Fachkunde. Weiterhin ist zu beachten, dass Sie Ihre Fachkunde spätestens nach fünf Jahren aktualisieren müssen.
Ansprechpartner
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 511 643-0
Fax: +49 511 643-2304
Internet
erforderliche Unterlagen
- Nachweise über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung
- Nachweise über die praktische Erfahrung (Sachkundenachweis)
- Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen (darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen).
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Sie müssen einen Kurs zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde erfolgreich abgelegt haben.
- Sie müssen die erforderliche praktische Erfahrung schriftlich oder digital nachweisen können.
- Sie müssen über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung verfügen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie senden den Antrag auf Bescheinigung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz an die zuständige Behörde.
- Nach Eingang des Antrags sowie der vollständigen Unterlagen prüft die zuständige Behörde, ob die Voraussetzungen für eine Bescheinigung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz vorliegen.
- Nach Prüfung des Antrags teilt die zuständige Behörde die Entscheidung mit.
- Abschließend schickt die Behörde Ihnen einen Kostenbescheid zu.
Fristen
Geltungsdauer: 5 Jahre (Der anerkannte Kurs oder Lehrgang darf insgesamt nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.)
Kosten
Die Gebühr wird nach Zeitaufwand berechnet, beträgt jedoch mindestens 150 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 27.11.2023
Stichwörter
Bescheinigung, Strahlenschutz, Stoffe, radioaktiv, Umgang, Röntgen, Sachkunde, Technik, Fachkundebescheinigung, Fachkunde