• Osnabrück (Niedersachsen)
Anzeige Entsorgungsnachweis privilegiertes Verfahren Entgegennahme

Entsorgungsnachweis im privilegierten Verfahren übermitteln

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen für Ihren Entsorgungsnachweis das privilegierte Verfahren nutzen.

Beschreibung

Die Nachweis- und Registerpflichten nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zielen darauf ab, die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen zu dokumentieren und zu überwachen.

Als abfallerzeugendes Unternehmen, das gefährliche Abfälle erzeugt, müssen Sie und die an ihrer Entsorgung beteiligten Unternehmen, sowohl untereinander als auch gegenüber den zuständigen Behörden, die ordnungsgemäße Entsorgung nachweisen und die hierfür erforderlichen Nachweisdokumente führen.

Bereits vor Beginn der Entsorgung müssen Sie als abfallerzeugendes Unternehmen Entsorgungsnachweise führen, um bereits die Zulässigkeit der geplanten Art der Entsorgung nachzuweisen.

Die zuständige Behörde muss die Zulässigkeit der Entsorgung vor Beginn der Entsorgung bestätigen.

Die Pflicht zur Bestätigung des Entsorgungsnachweises entfällt im sogenannten privilegierten Verfahren. Dieses gilt für folgende Unternehmen:

  • die Entsorgungsanlagen, die als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sind oder
  • Entsorgungsanlagen, die zu einem im EMAS-Register eingetragenen Unternehmen gehören oder
  • Entsorgungsanlagen, die auf Antrag von der zuständigen Behörde von der Bestätigungspflicht befreit wurden.

Im privilegierten Verfahren kann mit der Entsorgung unmittelbar nach Übersendung des Entsorgungsnachweises an die zuständige Behörde begonnen werden.

Online-Dienst

Elektronisches Abfallnachweisverfahren der Länder

ID: L100040_524651341

Beschreibung

Entsorgungsnachweis für nachweispflichtige Abfälle im privilegierten Verfahren gem. § 7 Nachweisverordnung (NachwV).

Online erledigen

Zahlungsweise

  • Überweisung

Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 08.11.2023

Technisch geändert am 20.02.2025

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

erforderliche Unterlagen

In elektronischer Form:

  • Deckblatt (DEN)
  • Verantwortliche Erklärung (VE) des abfallerzeugenden Unternehmens
  • Gegebenenfalls inklusive Deklarationsanalyse (DA)
  • Annahmeerklärung (AE) des abfallentsorgenden Unternehmens

Voraussetzungen

  • Software, mit der die Nachweisdokumente in elektronischer Form erstellt, bearbeitet und qualifiziert signiert sowie mit anderen Betrieben und den Behörden ausgetauscht werden können. Zur qualifizierten Signatur der Formulare sind zudem eine persönliche Signaturkarte und ein Kartenlesegerät notwendig.
  • In den Nachweisformularen sind die abfallrechtlichen Betriebsnummern des abfallerzeugenden oder des abfallentsorgenden Unternehmens einzutragen. Wenn diese noch nicht erteilt wurden, sind sie vor Erstellung der Nachweisformulare bei der zuständigen Behörde zu beantragen.
  • Das Abfallentsorgungsunternehmen muss eine der geforderten Voraussetzungen erfüllen:
    • Entsorgungsfachbertrieb
    • EMAS-Zertifzierung
    • Freistellung durch die Behörde

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch möglich gem. Rechtsbehelf im Landesrechtlichen Bescheid der NGS.

Hinweise für Niedersachsen: Entsorgungsnachweis im privilegierten Verfahren übermitteln

Widerspruch möglich gem. Rechtsbehelf im Landesrechtlichen Bescheid der NGS.

Verfahrensablauf

  • Als abfallerzeugendes Unternehmen erstellen Sie das Deckblatt, die verantwortliche Erklärung gegebenenfalls inklusive der Deklarationsanalyse und senden diese mit Signatur an die entsorgende Stelle.
  • Dort werden die Unterlagen ergänzt und ebenfalls signiert.
  • Das entsorgende Unternehmen übersendet den vollständigen Entsorgungsnachweis vor Beginn der Entsorgung an die für die Entsorgungsanlage zuständige Behörde und an das abfallerzeugende Unternehmen.

Fristen

Vor Beginn der vorgesehenen Entsorgung.

Bearbeitungsdauer

1 bis 7 Tage (Bearbeitung erfolgt unmittelbar nach Eingang, eventuelle Nachforderungen oder Anordnungen erfolgen in der Regel innerhalb weniger Tage)

Hinweise für Niedersachsen: Entsorgungsnachweis im privilegierten Verfahren übermitteln

1 bis 7 Tage (Bearbeitung erfolgt unmittelbar nach Eingang, eventuelle Nachforderungen oder Anordnungen erfolgen in der Regel innerhalb weniger Tage)

Kosten

Gebühr 32,00 EUR(Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

Hinweise für Niedersachsen: Entsorgungsnachweis im privilegierten Verfahren übermitteln

Gebühr 32,00 EUR(Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 30.10.2023

Version

Technisch erstellt am 08.11.2023

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Entsorgung ohne Bestätigung, Nachweis Zulässigkeit Abfallentsorgung, Privilegierung EMAS-Register, Abfallentsorger, Erzeuger, Privilegierter Abfallentsorger, Entsorger, Privilegierung Entsorgungsfachbetriebszertifizierung Abfallentsorger, Abfallerzeuger, Entsorgungsnachweis, Freistellung von Bestätigungspflicht, Entsorgungsanlage, Ausnahme Entsorgungsnachweis, Nachweiserklärung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024