Nachweis- und Registerpflegepflicht BefreiungOnline erledigen

    Befreiung von der Nachweis- und Registerpflegepflicht für Abfallwirtschaftsbeteiligte beantragen

    Wenn Sie Abfälle entsorgen oder an Entsorgungsvorgängen beteiligt sind, worüber Sie ordnungsgemäß Nachweise sowie ein Register führen müssen, können Sie bei der zuständigen Behörde eine Befreiung von dieser Nachweis- und/oder Registerpflicht beantragen.

    Beschreibung

    Die Nachweis- und Registerpflichten nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zielen darauf ab, die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen zu dokumentieren und zu überwachen.

    Wenn Ihr Unternehmen gefährliche Abfälle erzeugt, sammelt, befördert oder entsorgt, sind Sie verpflichtet Nachweise zu führen. Mit den Nachweisdokumenten und in den Registern weisen die Unternehmen, die gefährliche Abfälle erzeugen und die an ihrer Entsorgung beteiligten Unternehmen sowohl untereinander als auch gegenüber den zuständigen Behörden die ordnungsgemäße Entsorgung nach.

    Der Registerpflicht unterliegen zusätzlich Unternehmen, die mit gefährlichen Abfällen makeln oder handeln.

    Wenn durch die Abfallentsorgung keine Beeinträchtigung des Allgemeinwohls zu befürchten ist, kann die zuständige Behörde eine Befreiung von der Pflicht zur Nachweis- und Registerführung in Teilen oder ganz aussprechen.

    Online-Dienst

    Befreiung von der Nachweis- oder Registerpflicht

    ID: L100040_524651340

    Beschreibung

    Im Einzelfall kann ein Abfallerzeuger auf Antrag von der elektronischen Nachweisführung gem. § 26 Abs. 1 Nachweisverordnung (NachwV) freigestellt werden.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Überweisung

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS)

    Adresse

    Hausanschrift

    Alexanderstr. 4/5

    30159 Hannover

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Begründung, warum im konkreten Einzelfall eine Befreiung erteilt werden soll.

    Voraussetzungen

    Ob eine Befreiung von Nachweis- und Registerpflichten gewährt werden kann, ist eine Ermessensentscheidung der zuständigen Behörde.

    Grundsätzlich ist eine Befreiung nur dann möglich, wenn eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit, trotz der Befreiung nicht zu befürchten ist. In diesem Zusammenhang ist von der Behörde zu berücksichtigen, dass ein besonders ausgeprägtes öffentliches Interesse an einer möglichst standardisierten und daher ausnahmefreien Nachweis- und Registerführung besteht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf Befreiung bei der zuständigen Behörde samt aller für die Beurteilung des Sachverhalts notwendigen Angaben.
    • Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag und entscheidet, ob eine Befreiung in Betracht kommt.
    • Die Entscheidung der Behörde wird Ihnen mitgeteilt.

    Fristen

    Vor dem Beginn der Entsorgung, auf die sich die Nachweis- oder Registerpflicht bezieht.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge, den vorgelegten Unterlagen sowie vom durchzuführenden Verfahren und vom Bearbeitungsstand des Genehmigungsantrags ab.

    Kosten

    Gebühr ab 100.00 EUR bis 5000.00 EUR

    Weitere Informationen

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 30.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Entsorger, Abfallbeförderer, Nachweispflicht 50 KrWG, Abfallhändler, Antrag, Beförderer, Abfallnachweisverfahren, Abfallentsorger, Abfallerzeuger, Nachweisverordnung, Befreiung, Registerpflicht 49 KrWG, Abfallsammler, Händler, Makler, Erzeuger, Sammler, Abfallmakler

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de