• Krebeck (Landkreis Göttingen, Niedersachsen)
Teilgenehmigung zur Errichtung einer Anlage Erteilung

Teilgenehmigung zur Errichtung und den Betrieb einer Anlage beantragen

Wenn Sie einen Teil einer neuen Anlage errichten und beziehungsweise oder betreiben möchten, müssen Sie eine Teilgenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.

Beschreibung

Teile von Anlagen können auf Grund ihrer Beschaffenheit oder des Betriebs schädliche Umweltauswirkungen hervorrufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder belästigen.

Wenn Sie eine Anlage errichten oder betreiben wollen, benötigen Sie eine Teilgenehmigung von der zuständigen Behörde. Eine Teilgenehmigung kann beantragt und erteilt werden, wenn die vollständige Genehmigung einer beantragten Anlage noch nicht erfolgt ist, aber folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Es besteht ein berechtigtes Interesse an der Erteilung einer Teilgenehmigung,
  • die Genehmigungsvoraussetzungen für den beantragten Gegenstand der Teilgenehmigung liegen vor und
  • eine vorläufige Beurteilung ergibt, dass der Errichtung und dem Betrieb der gesamten Anlage keine von vornherein unüberwindlichen Hindernisse bezüglich der Genehmigungsvoraussetzungen entgegenstehen.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

Adresse

Hausanschrift

Stilleweg 2

30655 Hannover

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 511 643-0

Fax: +49 511 643-2304

E-Mail: poststelle-hannover@lbeg.niedersachsen.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 01.12.2011

Technisch geändert am 05.09.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Göttingen

Adresse

Hausanschrift

Alva-Myrdal-Weg 1

37085 Göttingen

Kontakt

Telefon Festnetz: 0551 5070-01

Fax: 0551 5070-250

E-Mail: poststelle@gaa-goe.niedersachsen.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 17.12.2009

Technisch geändert am 21.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Zeichnungen, Pläne, Gutachten
  • Erläuterungen

Weitere erforderliche Unterlagen erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.

  • Antrag

Voraussetzungen

  • Das Teilvorhaben erfüllt die Anforderungen aus dem BundesImmissionsschutzgesetz.
  • Dem Teilvorhaben stehen keine anderen öffentlichrechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegen.
  • Eine vorläufige Beurteilung hat ergeben, dass der Errichtung und dem Betrieb der gesamten Anlage keine von vornherein unüberwindlichen Hindernisse im Hinblick auf die Genehmigung entgegenstehen.
    • Die vorläufige Gesamtbeurteilung ist nicht mehr bindend, wenn sich die Sach- oder Rechtslage oder Einzelprüfungen im Rahmen späterer Teilgenehmigungen verändern und sich dadurch auch die Beurteilung verändert. In dem Fall kann die Behörde die Genehmigung oder weitere Teilgenehmigungen versagen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
  • Klage

Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen möchten, müssen Sie zunächst die Antragsunterlagen vollständig einreichen. Sie können dies schriftlich oder elektronisch erledigen.

Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang des Antrags schriftlich oder elektronisch, prüft diesen auf Vollständigkeit und beteiligt die Fachbehörden.

Ggf. wird die Behörde weitere Unterlagen nachfordern.

Fristen

Sie müssen die Genehmigung beantragen, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen.

Bearbeitungsdauer

7 Monate

3 Monate (für das vereinfachte Verfahren)

Kosten

Die Gebühren sind abhängig von den Errichtungskosten. 

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 25.10.2023

Version

Technisch erstellt am 01.11.2023

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Neugenehmigung, Teilgenehmigung, Gegenstand, Immissionsschutz, Umwelteinwirkungen, Anlagenteile, immissionsschutzrechtlich, Teilanlage, Anlagen, Genehmigungsverfahren, Zusätzliche Anlage, Betrieb eines Anlagenteils

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024