Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung für störfallrelevante Änderung
Sie beabsichtigen, an einer genehmigungsbedürftigen Anlage störfallrelevante Änderungen vorzunehmen? Dann müssen Sie hierfür zuvor bei der zuständigen Behörde ggf. eine Genehmigung beantragen.
Beschreibung
Sie betreiben eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage, die einen Betriebsbereich darstellt oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist, und planen an der Anlage störfallrelevante Änderungen vorzunehmen?
Wenn durch die störfallrelevante Änderung
- der angemessene Sicherheitsabstand zu benachbarten Schutzobjekten erstmalig unterschritten wird,
- der bereits unterschrittene Sicherheitsabstand räumlich noch weiter unterschritten wird oder
- eine erhebliche Gefahrenerhöhung ausgelöst wird
bedarf dies einer Genehmigung.Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung stellen und alle erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung einreichen. Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.
Einer Genehmigung bedarf es jedoch dann nicht, wenn und soweit die Pflicht, den angemessenen Sicherheitsabstand zu wahren, bereits auf Ebene einer raumbedeutsamen Planung oder Maßnahme durch verbindliche Vorgaben gewährleistet wird.
Hinweise für Salzgitter: Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung für störfallrelevante Änderung (IES:Salzgitter)
Ansprechpartner
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 511 643-0
Fax: +49 511 643-2304
Internet
Stadt Salzgitter - Fachgebiet Umwelt
Adresse
Postanschrift
Joachim-Campe-Str. 6-8
38226 Salzgitter
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten: Montag, Dientag und Freitag 9-12 Uhr, Donnerstag 14-18 Uhr Öffnungszeiten für Auslegungen: Montag, Dienstag und Mittwoch 9-15 Uhr, Donnerstag 9-12 Uhr und 14-18 Uhr, Freitag 9-12 Uhr
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Die Gebühren fallen je nach Zeitaufwand unterschiedlich aus. Mindestens werden jedoch 1500 Euro berechnet.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 26.10.2023
Metainformation
- Ursprungsportal: Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung für störfallrelevante Änderung
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