Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung für wesentliche Änderung

    Genehmigung für wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

    Wenn Sie beabsichtigen, an einer genehmigungsbedürftigen Anlage wesentliche Änderungen vorzunehmen, müssen Sie hierfür bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung beantragen.

    Beschreibung

    Sie betreiben eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage, für die Sie bereits eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung besitzen, und planen, an dieser Anlage Änderungen wesentlicher Art vorzunehmen?

    Wesentliche Änderungen liegen vor, wenn durch die Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden können. Wenn diese zudem auch für die Genehmigungsvoraussetzungen genehmigungsbedürftiger Anlagen erheblich sind, bedarf es hierfür einer Genehmigung.

    Eine Genehmigung ist zudem immer erforderlich, wenn durch die Änderung oder die Erweiterung des Betriebs genehmigungsbedürftiger Anlagen die Leistungsgrenzen oder die Anlagegröße erreicht werden. Deshalb müssen wesentliche Änderungen an genehmigungsbedürftigen Anlagen durch die immissionsschutzrechtliche Behörde überprüft werden.

    Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung stellen und alle erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung einreichen. Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.

    Einer Genehmigung bedarf es jedoch dann nicht, wenn:

    • durch die Änderung hervorgerufene nachteilige Auswirkungen offensichtlich gering sind und
    • die Erfüllung der Anforderungen der Genehmigungsvoraussetzungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes für genehmigungsbedürftige Anlagen sichergestellt ist.

    Dies gilt auch, wenn eine genehmigte Anlage oder Teile einer genehmigten Anlage im Rahmen der erteilten Genehmigung ausgetauscht werden sollen.

    Wenn nach Einschätzung des Betreibers die vorgesehene Änderung nicht wesentlich ist, ist eine Anzeige der Änderung gegenüber der zuständigen Behörde erforderlich.

    Hinweise für Salzgitter: Genehmigung für wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen (IES:Salzgitter)

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Stilleweg 2

    30655 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 643-0

    Fax: +49 511 643-2304

    E-Mail: poststelle-hannover@lbeg.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 01.12.2011 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 05.09.2024 (von: Heilmann, Dieta)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Stadt Salzgitter - Fachgebiet Umwelt

    Adresse

    Postanschrift

    Joachim-Campe-Str. 6-8

    38226 Salzgitter

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten: Montag, Dientag und Freitag 9-12 Uhr, Donnerstag 14-18 Uhr Öffnungszeiten für Auslegungen: Montag, Dienstag und Mittwoch 9-15 Uhr, Donnerstag 9-12 Uhr und 14-18 Uhr, Freitag 9-12 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: umwelt@stadt.salzgitter.de

    Telefon Festnetz: 05341 8393222

    Fax: 05341 8394936

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 08.08.2022 (von: Webservice, Stadt Salzgitter)

    Technisch geändert am 26.06.2024 (von: Webservice, Stadt Salzgitter)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwig-Winter-Str. 2

    38120 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 35476-0

    Fax: +49 531 35476-333

    E-Mail: poststelle@gaa-bs.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2009 (von: Hannes Himburg)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Becker, Frederick)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage

    Fristen

    Sie müssen die Genehmigung vor Durchführung der Änderung beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    7 Monate

    3 Monate (für das vereinfachte Verfahren)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Referat 33 am 25.10.2023

    Version

    Technisch erstellt am 01.11.2023 (von: Witte, Farina Isabell)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Überschreitung von Leistungsgrenzen, wesentliche Änderung, Überschreitung der Anlagegröße, Änderung des Betriebs, Änderung der Lage, Änderung der Beschaffenheit, Nachteilige Auswirkungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)