Ausnahmegenehmigung für gewerbliche Tätigkeiten von Steuerberatern Zulassung
Steuerberatern oder Steuerbevollmächtigten ist die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit grundsätzlich verboten. Von diesem Verbot kann die Steuerberaterkammer Ausnahmen zulassen, wenn eine Verletzung von Berufspflichten nicht zu erwarten ist.
Beschreibung
Steuerberatern oder Steuerbevollmächtigten ist die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit grundsätzlich verboten. Von diesem Verbot kann die Steuerberaterkammer Ausnahmen zulassen, wenn eine Verletzung von Berufspflichten nicht zu erwarten ist.
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Ausnahmegenehmigung vom Verbot der gewerblichen Tätigkeit
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Zuständigkeit
Zuständig ist die Steuerberaterkammer Niedersachsen.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Erläuterung, warum durch die gewerbliche Tätigkeit eine Verletzung von Berufspflichten nicht zu erwarten ist (vgl. z.B. § 16 Abs. 1 BOStB)
- ggf. Gesellschaftsvertrag/Satzung
- ggf. Nachweis Versicherungsschutz für beabsichtigte Tätigkeit
- ggf. sonstige Nachweise (z.B. Gewerbeschein, Handelsregisterauszug, Organigramm)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
200,00 €
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Steuerberaterkammer Niedersachsen am 19.10.2023